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Jeremia - Kapitel 25

Die siebzigjährige Gefangenschaft bis zum Untergang Babels

1 Dies ist das Wort, welches zu Jeremia geschah über das ganze Volk Juda im vierten Jahr Jojakims, des Sohnes Josias, des Königs in Juda (welches ist das erste Jahr Nebukadnezars, des Königs zu Babel), 2 welches auch der Prophet Jeremia redete zu dem ganzen Volk Juda und zu allen Bürgern zu Jerusalem und sprach:
3 Es ist vom dreizehnten Jahr an Josias, des Sohnes Amons, des Königs Juda's, des HERRN Wort zu mir geschehen bis auf diesen Tag, und ich habe euch nun dreiundzwanzig Jahre mit Fleiß gepredigt; aber ihr habt nie hören wollen. 4 So hat der HERR auch zu euch gesandt alle seine Knechte, die Propheten, fleißig; aber ihr habt nie hören wollen noch eure Ohren neigen, daß ihr gehorchtet, 5 da er sprach: Bekehrt euch, ein jeglicher von seinem bösen Wesen, so sollt ihr in dem Lande, das der HERR euch und euren Vätern gegeben hat, immer und ewiglich bleiben. (Jeremia 18.11) 6 Folget nicht andern Göttern, daß ihr ihnen dienet und sie anbetet, auf daß ihr mich nicht erzürnt durch eurer Hände Werk und ich euch Unglück zufügen müsse. 7 Aber ihr wolltet mir nicht gehorchen, spricht der HERR, auf daß ihr mich ja wohl erzürntet durch eurer Hände Werk zu eurem eigenen Unglück. 8 Darum so spricht der HERR Zebaoth: Weil ihr denn meine Worte nicht hören wollt,
9 siehe, so will ich ausschicken und kommen lassen alle Völker gegen Mitternacht, spricht der HERR, auch meinen Knecht Nebukadnezar, den König zu Babel, und will sie bringen über dies Land und über diese Völker, so umherliegen, und will sie verbannen und verstören und zum Spott und zur ewigen Wüste machen, (Jeremia 27.6) 10 und will herausnehmen allen fröhlichen Gesang, die Stimme des Bräutigams und der Braut, die Stimme der Mühle und das Licht der Lampe, (Jeremia 16.9) 11 daß dies ganze Land wüst und zerstört liegen soll. Und sollen diese Völker dem König zu Babel dienen siebzig Jahre. (2. Chronik 36.21) (Esra 1.1) (Jeremia 29.10) (Daniel 9.2) 12 Wenn aber die siebzig Jahre um sind, will ich den König zu Babel heimsuchen und dies Volk, spricht der HERR, um ihre Missetat, dazu das Land der Chaldäer, und will es zur ewigen Wüste machen.
13 Also will ich über dies Land bringen alle meine Worte, die ich geredet habe wider sie (nämlich alles, was in diesem Buch geschrieben steht, das Jeremia geweissagt hat über alle Völker). 14 Und sie sollen auch großen Völkern und großen Königen dienen. Also will ich ihnen vergelten nach ihrem Verdienst und nach den Werken ihrer Hände.

Der Zornbecher für alle Völker

15 Denn also spricht zu mir der HERR, der Gott Israels: Nimm diesen Becher Wein voll Zorns von meiner Hand und schenke daraus allen Völkern, zu denen ich dich sende, (Jesaja 51.17) (Jeremia 51.7) (Offenbarung 14.10)
16 daß sie trinken, taumeln und toll werden vor dem Schwert, das ich unter sie schicken will. 17 Und ich nahm den Becher von der Hand des HERRN und schenkte allen Völkern, zu denen mich der HERR sandte,
18 nämlich Jerusalem, den Städten Juda's, ihren Königen und Fürsten, daß sie wüst und zerstört liegen und ein Spott und Fluch sein sollen, wie es denn heutigestages steht; 19 auch Pharao, dem König in Ägypten, samt seinen Knechten, seinen Fürsten und seinem ganzen Volk; 20 allen Ländern gegen Abend, allen Königen im Lande Uz, allen Königen in der Philister Lande, samt Askalon, Gaza, Ekron und den übrigen zu Asdod; 21 denen zu Edom, denen zu Moab, den Kindern Ammon; 22 allen Königen zu Tyrus, allen Königen zu Sidon, den Königen auf den Inseln jenseit des Meeres; 23 denen von Dedan, denen von Thema, denen von Bus und allen, die das Haar rundherum abschneiden; (Jeremia 9.25) 24 allen Königen in Arabien, allen Königen gegen Abend, die in der Wüste wohnen; 25 allen Königen in Simri, allen Königen in Elam, allen Königen in Medien; 26 allen Königen gegen Mitternacht, in der Nähe und Ferne, einem mit dem andern, und allen Königen auf Erden, die auf dem Erdboden sind; und der König zu Sesach soll nach diesen trinken. 27 Und sprich zu ihnen: So spricht der HERR Zebaoth, der Gott Israels: Trinket, daß ihr trunken werdet, speiet und niederfallt und nicht aufstehen könnt vor dem Schwert, das ich unter euch schicken will.
28 Und wo sie den Becher nicht wollen von deiner Hand nehmen und trinken, so sprich zu ihnen: Also spricht der HERR Zebaoth: Nun sollt ihr trinken! 29 Denn siehe, in der Stadt, die nach meinem Namen genannt ist, fange ich an zu plagen; und ihr solltet ungestraft bleiben? Ihr sollt nicht ungestraft bleiben; denn ich rufe das Schwert herbei über alle, die auf Erden wohnen, spricht der HERR Zebaoth. (Jeremia 49.12) (1. Petrus 4.17) 30 Und du sollst alle diese Wort ihnen weissagen und sprich zu ihnen: Der HERR wird brüllen aus der Höhe und seinen Donner hören lassen aus seiner heiligen Wohnung; er wird brüllen über seine Hürden; er wird singen ein Lied wie die Weintreter über alle Einwohner des Landes, des Hall erschallen wird bis an der Welt Ende. (Hosea 11.10) (Amos 1.2) (Joel 4.16)
31 Der HERR hat zu rechten mit den Heiden und will mit allem Fleisch Gericht halten; die Gottlosen wird er dem Schwert übergeben, spricht der HERR. 32 So spricht der HERR Zebaoth: Siehe, es wird eine Plage kommen von einem Volk zum andern, und ein großes Wetter wird erweckt werden aus einem fernen Lande.
33 Da werden die Erschlagenen des HERRN zu derselben Zeit liegen von einem Ende der Erde bis an das andere Ende; die werden nicht beklagt noch aufgehoben noch begraben werden, sondern müssen auf dem Felde liegen und zu Dung werden. (Jeremia 7.33) 34 Heulet nun, ihr Hirten, und schreiet, wälzet euch in der Asche, ihr Gewaltigen über die Herde; denn die Zeit ist hier, daß ihr geschlachtet und zerstreut werdet und zerfallen müßt wie ein köstliches Gefäß. (Jeremia 23.1) 35 Und die Hirten werden nicht fliehen können, und die Gewaltigen über die Herde werden nicht entrinnen können. 36 Da werden die Hirten schreien, und die Gewaltigen über die Herde werden heulen, daß der HERR ihre Weide so verwüstet hat 37 und ihre Auen, die so wohl standen, verderbt sind vor dem grimmigen Zorn des HERRN. 38 Er hat seine Hütte verlassen wie ein junger Löwe, und ist also ihr Land zerstört vor dem Zorn des Tyrannen und vor seinem grimmigen Zorn. (Jeremia 4.7)

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.