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Jeremia - Kapitel 24

Die zwei Feigenkörbe

1 Siehe, der HERR zeigte mir zwei Feigenkörbe, gestellt vor den Tempel des HERRN, nachdem der König zu Babel, Nebukadnezar, hatte weggeführt Jechonja, den Sohn Jojakims, den König Juda's, samt den Fürsten Juda's und den Zimmerleuten und Schmieden von Jerusalem und gen Babel gebracht. (2. Könige 24.14-15) (Jeremia 29.2) 2 In dem einen Korbe waren sehr gute Feigen, wie die ersten reifen Feigen sind; im andern Korb waren sehr schlechte Feigen, daß man sie nicht essen konnte, so schlecht waren sie. 3 Und der HERR sprach zu mir: Jeremia, was siehst du? Ich sprach: Feigen; die guten Feigen sind sehr gut, und die schlechten sind sehr schlecht, daß man sie nicht essen kann, so schlecht sind sie. (Jeremia 1.11) (Jeremia 1.13) 4 Da geschah des HERRN Wort zu mir und sprach:
5 So spricht der HERR, der Gott Israels: Gleichwie diese Feigen gut sind, also will ich mich gnädig annehmen der Gefangenen aus Juda, welche ich habe aus dieser Stätte lassen ziehen in der Chaldäer Land, 6 und will sie gnädig ansehen, und will sie wieder in dies Land bringen, und will sie bauen und nicht abbrechen; ich will sie pflanzen und nicht ausraufen, (Jeremia 31.28) 7 und will ihnen ein Herz geben, daß sie mich kennen sollen, daß ich der HERR sei. Und sie sollen mein Volk sein, so will ich ihr Gott sein; denn sie werden sich von ganzem Herzen zu mir bekehren. (Jeremia 31.33-34) 8 Aber wie die schlechten Feigen so schlecht sind, daß man sie nicht essen kann, spricht der HERR, also will ich dahingeben Zedekia, den König Juda's samt seinen Fürsten, und was übrig ist zu Jerusalem und übrig in diesem Lande und die in Ägyptenland wohnen. (Jeremia 29.17)
9 Und will ihnen Unglück zufügen und sie in keinem Königreich auf Erden bleiben lassen, daß sie sollen zu Schanden werden, zum Sprichwort, zur Fabel und zum Fluch an allen Orten, dahin ich sie verstoßen werde; (Jeremia 29.18) 10 und will Schwert, Hunger und Pestilenz unter sie schicken, bis sie umkommen von dem Lande, das ich ihnen und ihren Vätern gegeben habe.

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4. Mose - Kapitel 30

Verordnungen über Gelübde

1 Und Mose redete zu den Häuptern der Stämme der Kinder Israel und sprach: 2 Dies ist es, was Jehova geboten hat: 3 Wenn ein Mann dem Jehova ein Gelübde tut, oder einen Eid schwört, ein Verbindnis auf seine Seele zu nehmen, so soll er sein Wort nicht brechen: nach allem, was aus seinem Munde hervorgegangen ist, soll er tun. - (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 Und wenn ein Weib dem Jehova ein Gelübde tut oder ein Verbindnis auf sich nimmt im Hause ihres Vaters, in ihrer Jugend, 5 und ihr Vater hört ihr Gelübde oder ihr Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, und ihr Vater schweigt gegen sie: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen. 6 Wenn aber ihr Vater ihr gewehrt hat an dem Tage, da er es hörte, so sollen alle ihre Gelübde und alle ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, nicht bestehen; und Jehova wird ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Und wenn sie etwa eines Mannes wird, und ihre Gelübde sind auf ihr, oder ein unbesonnener Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat, 8 und ihr Mann hört es und schweigt gegen sie an dem Tage, da er es hört: so sollen ihre Gelübde bestehen, und ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, sollen bestehen. 9 Wenn aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so hebt er ihr Gelübde auf, das auf ihr ist, und den unbesonnenen Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat; und Jehova wird ihr vergeben. - 10 Aber das Gelübde einer Witwe und einer Verstoßenen: alles, wozu sie ihre Seele verbunden hat, soll für sie bestehen. - 11 Und wenn ein Weib im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder durch einen Eid ein Verbindnis auf ihre Seele genommen hat, 12 und ihr Mann hat es gehört und gegen sie geschwiegen, er hat ihr nicht gewehrt: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen. 13 Wenn aber ihr Mann dieselben irgend aufgehoben hat an dem Tage, da er sie hörte, so soll alles, was über ihre Lippen gegangen ist an Gelübden und an Verbindnissen ihrer Seele, nicht bestehen; ihr Mann hat dieselben aufgehoben, und Jehova wird ihr vergeben. 14 Jedes Gelübde und jeder Eid des Verbindnisses, um die Seele zu kasteien - ihr Mann kann es bestätigen, und ihr Mann kann es aufheben. 15 Und wenn ihr Mann von Tag zu Tage gänzlich gegen sie schweigt, so bestätigt er alle ihre Gelübde oder alle ihre Verbindnisse, die auf ihr sind; er hat sie bestätigt, denn er hat gegen sie geschwiegen an dem Tage, da er sie hörte. 16 Wenn er sie aber irgend aufhebt, nachdem er sie gehört hat, so wird er ihre Ungerechtigkeit tragen. 17 Das sind die Satzungen, welche Jehova dem Mose geboten hat, zwischen einem Manne und seinem Weibe, zwischen einem Vater und seiner Tochter in ihrer Jugend, im Hause ihres Vaters.