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Jeremia - Kapitel 21

Jeremia kündigt Zedekia die Zerstörung Jerusalems an

1 Dies ist das Wort, so vom HERRN geschah zu Jeremia, da der König Zedekia zu ihm sandte Pashur, den Sohn Malchias, und Zephanja, den Sohn Maasejas, den Priester, und ließ ihm sagen: (Jeremia 29.25) 2 Frage doch den HERRN für uns.Denn Nebukadnezar, der König zu Babel, streitet wider uns; daß der HERR doch mit uns tun wolle nach allen seinen Wundern, damit er von uns abzöge. 3 Jeremia sprach zu ihnen: So saget Zedekia:
4 Das spricht der HERR, der Gott Israels: Siehe, ich will die Waffen zurückwenden, die ihr in euren Händen habt, womit ihr streitet wider den König zu Babel und wider die Chaldäer, welche euch draußen an der Mauer belagert haben; und will sie zuhauf sammeln mitten in dieser Stadt. 5 Und ich will wider euch streiten mit ausgereckter Hand, mit starkem Arm, mit Zorn, Grimm und großer Ungnade. 6 Und ich will die Bürger dieser Stadt schlagen, die Menschen und das Vieh, daß sie sterben sollen durch eine große Pestilenz. 7 Und darnach, spricht der HERR, will ich Zedekia, den König Juda's, samt seinen Knechten und dem Volk, das in dieser Stadt vor der Pestilenz, vor Schwert und Hunger übrigbleiben wird, geben in die Hände Nebukadnezars, des Königs zu Babel, und in die Hände ihrer Feinde, und in die Hände derer, die ihnen nach dem Leben stehen, daß er sie mit der Schärfe des Schwerts also schlage, daß kein Schonen noch Gnade noch Barmherzigkeit da sei. 8 Und sage diesem Volk: So spricht der HERR: Siehe, ich lege euch vor den Weg zum Leben und den Weg zum Tode. (5. Mose 11.26)
9 Wer in dieser Stadt bleibt, der wird sterben müssen durch Schwert, Hunger und Pestilenz; wer aber sich hinausbegibt zu den Chaldäern, die euch belagern, der soll lebendig bleiben und soll sein Leben als eine Ausbeute behalten. (Jeremia 38.2) 10 Denn ich habe mein Angesicht über diese Stadt gerichtet zum Unglück und zu keinem Guten, spricht der HERR. Sie soll dem König zu Babel übergeben werden, daß er sie mit Feuer verbrenne.

Mahn- und Gerichtsworte an das Königshaus von Juda

11 Und höret des HERRN Wort, ihr vom Hause des Königs in Juda!
12 Du Haus David, so spricht der HERR: Haltet des Morgens Gericht und errettet die Beraubten aus des Frevlers Hand, auf daß mein Grimm nicht ausfahre wie ein Feuer und brenne also, das niemand löschen könne, um eures bösen Wesens willen. (Jeremia 7.20) (Jeremia 22.3) 13 Siehe, spricht der HERR, ich will an dich, die du wohnst im Grunde, auf dem Felsen der Ebene und sprichst: Wer will uns überfallen oder in unsre Feste kommen?
14 Ich will euch heimsuchen, spricht der HERR, nach der Frucht eures Tuns; ich will ein Feuer anzünden in ihrem Walde, das soll alles umher verzehren.

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Psalm - Kapitel 140

1 Dem Chorleiter. Ein Psalmlied von David. 2 Rette mich, Jahwe, vor bösen Menschen, / behüte mich vor gewalttätigen Männern, 3 die ständig Bosheiten ausbrüten, / die täglich Streit anfangen. 4 Sie haben scharfe Zungen wie Schlangen. / Ihre Worte sind wie Natterngift. // (Römer 3.13) 5 Bewahre mich, Jahwe, vor den Händen der Bösen! / Behüte mich vor gewalttätigen Männern, / die mich zu Fall bringen wollen. 6 Die Hochmütigen haben mir Fallen gestellt, / mir Schlingen und Netze gelegt, / mir den Wegrand verfänglich gemacht. // 7 Ich sage zu Jahwe: "Du bist mein Gott! / Hör mein Flehen, Jahwe, ich schreie zu dir! (Psalm 22.11) 8 Jahwe, mein Herr, du Macht meines Heils! / Am Tag der Waffen hast du meinen Kopf beschützt. 9 Gib dem Gottlosen nicht, was er will, Jahwe! / Lass ihre Machenschaften nicht gelingen! / Sie würden sonst noch überheblicher." // 10 Erheben sie die Häupter rings um mich, / dann falle die Bosheit ihrer Lippen auf sie selbst zurück. (Psalm 7.17) 11 Es regne glühende Kohlen auf sie! / Ins Feuer stürze er sie, / in tiefe Schluchten, dass sie sich nicht mehr erheben! 12 Kein Platz für böse Zungen sei im Land! / Unglück hetze die Gewalttäter bis zum Sturz! 13 Ich weiß, dass Jahwe sich um die Sache des Gebeugten / und das Recht der Armen kümmern wird. 14 Gewiss, die Gerechten preisen deinen Namen, / und die Aufrichtigen wohnen vor dir.