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Jeremia - Kapitel 11

Der Bundesbruch des Volkes und Gottes Gericht

1 Dies ist das Wort, das zu Jeremia geschah vom HERRN, und sprach: 2 Höret die Worte dieses Bundes, daß ihr sie denen in Juda und den Bürgern zu Jerusalem saget. 3 Und sprich zu ihnen: So spricht der HERR, der Gott Israels: Verflucht sei, wer nicht gehorcht den Worten dieses Bundes, (5. Mose 27.26) 4 den ich euren Vätern gebot des Tages, da ich sie aus Ägyptenland führte, aus einem eisernen Ofen, und sprach: Gehorchet meiner Stimme und tut, wie ich euch geboten habe, so sollt ihr mein Volk sein, und ich will euer Gott sein, 5 auf daß ich den Eid halten möge, den ich euren Vätern geschworen habe, ihnen zu geben ein Land, darin Milch und Honig fließt, wie es denn heutigestages steht. Ich antwortete und sprach: HERR, ja, es sei also! (2. Mose 3.8) 6 Und der HERR sprach zu mir: Predige alle diese Worte in den Städten Juda's und auf allen Gassen zu Jerusalem und sprich: Höret die Worte dieses Bundes und tut darnach!
7 Denn ich habe euren Vätern gezeugt von dem Tage an, da ich sie aus Ägyptenland führte, bis auf den heutigen Tag und zeugte stets und sprach: Gehorchet meiner Stimme! 8 Aber sie gehorchten nicht, neigten auch ihre Ohren nicht; sondern ein jeglicher ging nach seines bösen Herzens Gedünken. Darum habe ich auch über sie kommen lassen alle Worte dieses Bundes, den ich geboten habe zu tun, und nach dem sie doch nicht getan haben. (Jeremia 7.24) (Jeremia 7.26) 9 Und der HERR sprach zu mir: Ich weiß wohl, wie sie in Juda und zu Jerusalem sich rotten.
10 Sie kehren sich eben zu den Sünden ihrer Väter, die vormals waren, welche auch nicht gehorchen wollten meinen Worten und folgten auch andern Göttern nach und dienten ihnen. Also hat das Haus Israel und das Haus Juda meinen Bund gebrochen, den ich mit ihren Vätern gemacht habe. 11 Darum siehe, spricht der HERR, ich will ein Unglück über sie gehen lassen, dem sie nicht sollen entgehen können; und wenn sie zu mir Schreien, will ich sie nicht hören. (Jesaja 1.15) (Sprüche 1.28) 12 So laß denn die Städte Juda's und die Bürger zu Jerusalem hingehen und zu ihren Göttern schreien, denen sie geräuchert haben; aber sie werden ihnen nicht helfen in ihrer Not. (5. Mose 32.37-38) (Jeremia 2.28) 13 Denn so manche Stadt, so manche Götter hast du, Juda; und so manche Gassen zu Jerusalem sind, so manchen Schandaltar habt ihr aufgerichtet, dem Baal zu räuchern. 14 So bitte du nun nicht für dieses Volk und tue kein Flehen noch Gebet für sie; denn ich will sie nicht hören, wenn sie zu mir schreien in ihrer Not. (Jeremia 7.16) (Jeremia 14.11) 15 Was haben meine Freunde in meinem Haus zu schaffen? Sie treiben alle Schalkheit und meinen, das heilige Fleisch soll es von ihnen nehmen; und wenn sie übeltun, sind sie guter Dinge darüber.
16 Der HERR nannte dich einen grünen, schönen, fruchtbaren Ölbaum; aber nun hat er mit einem Mordgeschrei ein Feuer um ihn lassen anzünden, daß seine Äste verderben müssen. 17 Denn der HERR Zebaoth, der dich gepflanzt hat, hat dir ein Unglück gedroht um der Bosheit willen des Hauses Israel und des Hauses Juda, welche sie treiben, daß sie mich erzürnen mit ihrem Räuchern, das sie dem Baal tun.

Der Anschlag der Leute von Anatot auf Jeremia

18 Der HERR hat mir's offenbart, daß ich's weiß, und zeigte mir ihr Vornehmen,
19 nämlich, daß sie mich wie ein armes Schaf zur Schlachtbank führen wollen. Denn ich wußte nicht, daß sie wider mich beratschlagt hatten und gesagt: Laßt uns den Baum mit seinen Früchten verderben und ihn aus dem Lande der Lebendigen ausrotten, daß seines Namen nimmermehr gedacht werde. (Jesaja 53.7) 20 Aber du, HERR Zebaoth, du gerechter Richter, der du Nieren und Herzen prüfst, laß mich deine Rache über sie sehen; denn ich habe dir meine Sache befohlen. (Psalm 7.10) 21 Darum spricht der HERR also wider die Männer zu Anathoth, die dir nach deinem Leben stehen und sprechen: Weissage uns nicht im Namen des HERRN, willst du anders nicht von unsern Händen sterben! (Jeremia 1.1)
22 darum spricht der HERR Zebaoth also: Siehe, ich will sie heimsuchen; ihre junge Mannschaft soll mit dem Schwert getötet werden, und ihre Söhne und Töchter sollen Hungers sterben, daß nichts von ihnen übrigbleibe; 23 denn ich will über die Männer zu Anathtoth Unglück kommen lassen des Jahres, wann sie heimgesucht werden sollen.

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5. Mose - Kapitel 24

Vorschriften über den Scheidebrief - Kriegsdienst der Jungverheirateten

1 Wenn ein Mann ein Weib nimmt und sie ehelicht, und es geschieht, wenn sie keine Gnade in seinen Augen findet, weil er etwas Schamwürdiges an ihr gefunden hat, daß er ihr einen Scheidebrief schreibt und ihn in ihre Hand gibt und sie aus seinem Hause entläßt, (Matthäus 5.31-32) (Matthäus 19.7) 2 und sie geht aus seinem Hause und geht hin und wird das Weib eines anderen Mannes, 3 und der andere Mann haßt sie, und schreibt ihr einen Scheidebrief und gibt ihn in ihre Hand und entläßt sie aus seinem Hause; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat: 4 so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wiederum nehmen, daß sie sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden ist. Denn das ist ein Greuel vor Jehova; und du sollst nicht das Land sündigen machen, welches Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt. 5 Wenn ein Mann kürzlich ein Weib genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und es soll ihm keinerlei Sache auferlegt werden; er soll ein Jahr lang frei sein für sein Haus und sein Weib erfreuen, das er genommen hat. (5. Mose 20.7)

Verordnungen zum Schutz der Schwachen

6 Man soll nicht Mühle noch Mühlstein pfänden; denn wer das tut, pfändet das Leben. 7 Wenn ein Mann gefunden wird, der einen von seinen Brüdern, von den Kindern Israel, stiehlt, und ihn als Sklaven behandelt oder ihn verkauft, so soll selbiger Dieb sterben. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. (2. Mose 21.16) 8 Habe acht bei dem Übel des Aussatzes, daß du sehr behutsam seiest und nach allem tuest, was euch die Priester, die Leviten, lehren werden; so wie ich ihnen geboten habe, sollt ihr achthaben zu tun. (3. Mose 13.1) (3. Mose 14.2) 9 Gedenke dessen, was Jehova, dein Gott, an Mirjam getan hat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget. (4. Mose 12.10) 10 Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehn leihst, so sollst du nicht in sein Haus hineingehen, um ihm ein Pfand abzupfänden; 11 draußen sollst du stehen bleiben, und der Mann, dem du geliehen hast, soll das Pfand zu dir hinausbringen. 12 Und wenn er ein dürftiger Mann ist, so sollst du dich nicht mit seinem Pfande schlafen legen; 13 du sollst ihm das Pfand jedenfalls beim Untergang der Sonne zurückgeben, daß er sich in seinem Mantel schlafen lege und dich segne; und es wird dir Gerechtigkeit sein vor Jehova, deinem Gott. (2. Mose 22.25) 14 Du sollst nicht bedrücken den dürftigen und armen Mietling von deinen Brüdern oder von deinen Fremdlingen, die in deinem Lande, in deinen Toren sind. (3. Mose 19.13) 15 An seinem Tage sollst du ihm seinen Lohn geben, und die Sonne soll nicht darüber untergehen; denn er ist dürftig, und er sehnt sich danach: damit er nicht über dich zu Jehova schreie, und Sünde an dir sei. 16 Nicht sollen Väter getötet werden um der Kinder willen, und Kinder sollen nicht getötet werden um der Väter willen; sie sollen ein jeder für seine Sünde getötet werden. (2. Könige 14.6) (Hesekiel 18.19-20) 17 Du sollst das Recht eines Fremdlings und einer Waise nicht beugen; und das Kleid einer Witwe sollst du nicht pfänden. (2. Mose 22.20-21) 18 Und du sollst gedenken, daß du ein Knecht in Ägypten gewesen bist, und daß Jehova, dein Gott, dich von dannen erlöst hat; darum gebiete ich dir, solches zu tun. (5. Mose 16.12) 19 Wenn du deine Ernte auf deinem Felde hältst und eine Garbe auf dem Felde vergissest, so sollst du nicht umkehren, um sie zu holen: für den Fremdling, für die Waise und für die Witwe soll sie sein, auf daß Jehova, dein Gott, dich segne in allem Werke deiner Hände. (3. Mose 19.9-10) 20 Wenn du deine Oliven abschlägst, so sollst du nicht hinterdrein die Zweige absuchen: für den Fremdling, für die Waise und für die Witwe soll es sein. 21 Wenn du deinen Weinberg liesest, so sollst du nicht hinterdrein Nachlese halten: für den Fremdling, für die Waise und für die Witwe soll es sein. 22 Und du sollst gedenken, daß du ein Knecht im Lande Ägypten gewesen bist; darum gebiete ich dir, solches zu tun.