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Hosea - Kapitel 9

Die Freude ist dahin, die Vergeltung ist da

1 Du darfst dich nicht freuen, Israel, noch rühmen wie die Völker; denn du hurst wider deinen Gott und suchst damit Hurenlohn, daß alle Tennen voll Getreide werden. (Hosea 1.2) 2 Darum sollen dich Tenne und Kelter nicht nähren, und der Most soll dir fehlen. 3 Sie sollen nicht bleiben im Lande des HERRN, sondern Ephraim muß wieder nach Ägypten und muß in Assyrien Unreines essen, (Hosea 8.13) 4 wo sie dem HERRN kein Trankopfer vom Wein noch etwas zu Gefallen tun können. Ihr Opfer soll sein wie der Betrübten Brot, an welchem unrein werden alle, die davon essen; denn ihr Brot müssen sie für sich selbst essen, und es soll nicht in des HERRN Haus gebracht werden. 5 Was wollt ihr alsdann an den Jahrfesten und an den Feiertagen des HERRN tun? 6 Siehe, sie müssen weg vor dem Verstörer. Ägypten wird sie sammeln, und Moph wird sie begraben. Nesseln werden wachsen, da jetzt ihr liebes Götzensilber steht, und Dornen in ihren Hütten. (Hosea 10.8)
7 Die Zeit der Heimsuchung ist gekommen, die Zeit der Vergeltung; des wird Israel innewerden. Die Propheten sind Narren, und die Rottengeister sind wahnsinnig um deiner großen Missetat und um der großen feindseligen Abgötterei willen. 8 Die Wächter in Ephraim hielten sich vormals an meinen Gott; aber nun sind sie Propheten, die Stricke legen auf allen ihren Wegen durch die feindselige Abgötterei im Hause ihres Gottes. (Hosea 5.1) 9 Sie verderben's zu tief wie zur Zeit Gibeas; darum wird er ihrer Missetat gedenken und ihre Sünden heimsuchen. (Richter 19.22) (Richter 20.13)

Israels Undank gegen Gottes Wohltaten

10 Ich fand Israel in der Wüste wie Trauben und sah eure Väter wie die ersten Feigen am Feigenbaum; aber hernach gingen sie zu Baal-Peor und gelobten sich dem schändlichen Abgott und wurden ja so greulich wie ihre Buhlen. (4. Mose 25.3) (5. Mose 32.10)
11 Darum muß die Herrlichkeit Ephraims wie ein Vogel wegfliegen, daß sie weder gebären noch tragen noch schwanger werden sollen. 12 Und ob sie ihre Kinder gleich erzögen, will ich sie doch ohne Kinder machen, daß keine Leute mehr sein sollen. Auch weh ihnen, wenn ich von ihnen gewichen bin! 13 Ephraim, wie ich es ansehe, ist gepflanzt und hübsch wie Tyrus, muß aber nun seine Kinder herauslassen dem Totschläger. (Hesekiel 27.3)
14 HERR, gib ihnen - was willst du ihnen aber geben -, gib ihnen unfruchtbare Leiber und versiegte Brüste! 15 Alle ihre Bosheit geschieht zu Gilgal, daselbst bin ich ihnen feind; und ich will sie auch um ihres bösen Wesens willen aus meinem Hause stoßen und ihnen nicht mehr Liebe erzeigen; denn alle Ihre Fürsten sind Abtrünnige. 16 Ephraim ist geschlagen; ihre Wurzel ist verdorrt, daß sie keine Frucht mehr bringen können. Und ob sie gebären würden, will ich doch die liebe Frucht ihres Leibes töten.
17 Mein Gott wird sie verwerfen, darum daß sie ihn nicht hören wollen; und sie müssen unter den Heiden in der Irre gehen.

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3. Mose - Kapitel 27

Gesetz über Gelübde und Zehnten

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein Gelübde erfüllt, so sollen die Seelen nach deiner Schätzung für Jehova sein. (4. Mose 30.1) 3 Und es sei deine Schätzung eines Mannes von zwanzig Jahren alt bis zu sechzig Jahren alt, und zwar sei deine Schätzung fünfzig Sekel Silber, nach dem Sekel des Heiligtums; 4 Und wenn es ein Weib ist, so sei deine Schätzung dreißig Sekel. 5 Und wenn es von fünf Jahren alt bis zu zwanzig Jahren alt ist, so sei deine Schätzung einer männlichen Person zwanzig Sekel, und einer weiblichen zehn Sekel; 6 Und wenn es von einem Monat alt bis zu fünf Jahren alt ist, so sei deine Schätzung eines Knaben fünf Sekel Silber, und deine Schätzung eines Mädchens drei Sekel Silber; 7 und wenn es von sechzig Jahren alt und darüber ist, so sei deine Schätzung, wenn es ein Mann ist, fünfzehn Sekel, und eines Weibes zehn Sekel. 8 Und wenn der Gelobende zu arm ist für deine Schätzung, so soll man ihn vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; nach Verhältnis dessen, was die Hand des Gelobenden aufbringen kann, soll der Priester ihn schätzen. 9 Und wenn es ein Vieh ist, wovon man Jehova eine Opfergabe darbringt, so soll alles, was man Jehova davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes um ein schlechtes, oder ein schlechtes um ein gutes; und wenn man dennoch Vieh um Vieh vertauscht, so wird dasselbe heilig und das eingetauschte heilig sein. 11 Und wenn es irgend ein unreines Vieh ist, wovon man Jehova keine Opfergabe darbringt, so soll man das Vieh vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll es schätzen, ob es gut oder schlecht sei; nach deiner, des Priesters, Schätzung, also soll es sein. 13 Wenn man es aber lösen will, so soll man zu deiner Schätzung ein Fünftel hinzufügen. 14 Und wenn jemand sein Haus heiligt, daß es Jehova heilig sei, so soll es der Priester schätzen, ob es gut oder schlecht sei; so wie der Priester es schätzt, also soll es festgestellt sein. 15 Und wenn der Heiligende sein Haus lösen will, so soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm gehören. 16 Und wenn jemand von dem Felde seines Eigentums Jehova heiligt, so soll deine Schätzung nach Verhältnis seiner Aussaat sein: ein Homer Gerste Aussaat zu fünfzig Sekel Silber. 17 Wenn er vom Jubeljahre an sein Feld heiligt, so soll es nach deiner Schätzung festgestellt sein; 18 und wenn er nach dem Jubeljahre sein Feld heiligt, so soll der Priester ihm das Geld berechnen nach dem Verhältnis der Jahre, die bis zum Jubeljahre übrig sind, und es soll von deiner Schätzung abgezogen werden. 19 Wenn aber der Heiligende das Feld lösen will, so soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm verbleiben. 20 Und wenn er das Feld nicht löst, oder wenn er das Feld einem anderen Manne verkauft, so kann es nicht wieder gelöst werden; 21 und das Feld soll, wenn es im Jubeljahre frei ausgeht, Jehova heilig sein, wie ein verbanntes Feld; es soll dem Priester als Eigentum gehören. 22 Und wenn er ein von ihm erkauftes Feld, das nicht zum Felde seines Eigentums gehört, Jehova heiligt, 23 so soll ihm der Priester den Betrag deiner Schätzung berechnen bis zum Jubeljahre; und er soll deine Schätzung am gleichen Tage, als ein dem Jehova Heiliges, entrichten. 24 Im Jubeljahre soll das Feld wieder an den kommen, von welchem er es gekauft hatte, an den, welchem das Land eigentümlich gehörte. (3. Mose 25.10) 25 Und all deine Schätzung soll nach dem Sekel des Heiligtums geschehen; zwanzig Gera soll der Sekel sein. 26 Nur das Erstgeborene unter dem Vieh, das als Erstgeburt Jehova gehört, das soll kein Mensch heiligen; sei es ein Stück Rind- oder Kleinvieh, es gehört Jehova. (2. Mose 13.2) 27 Wenn es aber vom unreinen Vieh ist, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und dessen Fünftel darüber hinzufügen; und wenn es nicht gelöst wird, so soll es verkauft werden nach deiner Schätzung. - 28 Jedoch alles Verbannte, das jemand dem Jehova verbannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen oder Vieh oder Feld seines Eigentums, soll nicht verkauft und nicht gelöst werden; alles Verbannte ist dem Jehova hochheilig. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Alles, was an Menschen verbannt wird, soll nicht gelöst werden: es soll gewißlich getötet werden. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Und aller Zehnte des Landes, vom Samen des Landes, von der Frucht der Bäume, gehört Jehova; er ist Jehova heilig. (4. Mose 18.21) 31 Wenn aber jemand von seinem Zehnten lösen will, so soll er dessen Fünftel hinzufügen. 32 Und aller Zehnte vom Rind- und Kleinvieh, von allem, was unter dem Stabe vorüberzieht, das Zehnte soll Jehova heilig sein; 33 man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, und soll es nicht vertauschen; und wenn man es dennoch vertauscht, so wird dasselbe heilig und das eingetauschte heilig sein; es soll nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, welche Jehova dem Mose auf dem Berge Sinai an die Kinder Israel aufgetragen hat. (3. Mose 26.46)