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Hiob - Kapitel 42

Hiobs letzte Antwort an den HERRN

1 Und Hiob antwortete dem HERRN und sprach: 2 Ich erkenne, daß du alles vermagst, und nichts, das du dir vorgenommen, ist dir zu schwer.
3 "Wer ist der, der den Ratschluß verhüllt mit Unverstand?" Darum bekenne ich, daß ich habe unweise geredet, was mir zu hoch ist und ich nicht verstehe. (Hiob 38.2) (Sprüche 28.13) (1. Johannes 1.9) 4 "So höre nun, laß mich reden; ich will dich fragen, lehre mich!" (Hiob 38.3) 5 Ich hatte von dir mit den Ohren gehört; aber nun hat dich mein Auge gesehen. 6 Darum spreche ich mich schuldig und tue Buße in Staub und Asche.

Gott rechtfertigt Hiob gegenüber seinen Freunden

7 Da nun der HERR mit Hiob diese Worte geredet hatte, sprach er zu Eliphas von Theman: Mein Zorn ist ergrimmt über dich und deine zwei Freunde; denn ihr habt nicht recht von mir geredet wie mein Knecht Hiob.
8 So nehmt nun sieben Farren und sieben Widder und geht hin zu meinem Knecht Hiob und opfert Brandopfer für euch und laßt meinen Knecht Hiob für euch bitten. Denn ich will ihn ansehen, daß ich an euch nicht tue nach eurer Torheit; denn ihr habt nicht recht von mir geredet wie mein Knecht Hiob. (Hesekiel 14.14) 9 Da gingen hin Eliphas von Theman, Bildad von Suah und Zophar von Naema und taten, wie der HERR ihnen gesagt hatte; und der HERR sah an Hiob.

Hiobs gesegnetes Ende

10 Und der HERR wandte das Gefängnis Hiobs, da er bat für seine Freunde. Und der HERR gab Hiob zwiefältig so viel, als er gehabt hatte. (Hiob 8.7)
11 Und es kamen zu ihm alle seine Brüder und alle seine Schwestern und alle, die ihn vormals kannten, und aßen mit ihm in seinem Hause und kehrten sich zu ihm und trösteten ihn über alles Übel, das der HERR hatte über ihn kommen lassen. Und ein jeglicher gab ihm einen schönen Groschen und ein goldenes Stirnband. 12 Und der HERR segnete hernach Hiob mehr denn zuvor, daß er kriegte vierzehntausend Schafe und sechstausend Kamele und tausend Joch Rinder und tausend Eselinnen.
13 Und er kriegte sieben Söhne und drei Töchter; 14 und hieß die erste Jemima, die andere Kezia und die dritte Keren-Happuch. 15 Und wurden nicht so schöne Weiber gefunden in allen Landen wie die Töchter Hiobs. Und ihr Vater gab ihnen Erbteil unter ihren Brüdern. (4. Mose 27.8-11) 16 Und Hiob lebte nach diesem hundert und vierzig Jahre, daß er sah Kinder und Kindeskinder bis ins vierte Glied.
17 Und Hiob starb alt und lebenssatt. (1. Mose 25.8)

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Hesekiel - Kapitel 48

1 "Folgende Aufteilung ist für die einzelnen Stämme vorgesehen: Ganz im Norden liegt der Anteil des Stammes Dan. Die Grenze verläuft entlang dem Weg von Hetlon nach Hamat und Hazar-Enan. Das Gebiet von Damaskus bleibt dabei nördlich liegen. Dann verläuft die Grenze vom Osten wieder ganz nach Westen. (Hesekiel 47.15) (Hesekiel 47.17) 2 Darunter liegt der Anteil des Gebietes von Ascher, ein Streifen von Ost nach West, 3 darunter der von Naftali, 4 dann der von Manasse, 5 von Efraïm, 6 von Ruben 7 und von Juda. 8 An das Gebiet von Juda schließt sich nach Süden zu der zwölfeinhalb Kilometer breite Landstreifen von Ost nach West an, den ihr mir weihen sollt. Mitten darin liegt das Heiligtum. (Hesekiel 45.1) 9 Das mir geweihte Stück misst in Ost-West-Richtung zwölfeinhalb Kilometer und in Nord-Süd-Richtung zehn Kilometer. 10 Es soll den Priestern gehören; in seiner Mitte liegt ja das Heiligtum Jahwes. 11 Die Priester aus der Nachkommenschaft Zadoks, die sich nicht wie die Leviten von mir abwandten, als sich Israel von mir abwandte, sondern treu ihren Dienst versahen, (Hesekiel 44.15) 12 sollen eine Sonderweihgabe von diesem mir geweihten Land erhalten, ein höchst heiliges Stück Land neben dem Gebiet der Leviten. 13 Die Leviten haben daneben ein Gebiet von zwölfeinhalb Kilometern Länge und fünf Kilometern Breite zur Verfügung. 14 Es darf nichts davon verkauft werden, denn es ist der Erstteil des Landes, der Jahwe gehört. 15 Der Streifen von zweieinhalb Kilometern Breite, der längs der zwölfeinhalb übrig bleibt, ist kein geweihtes Land. Er soll der Stadt als Wohngebiet und Weideland dienen. 16 Die Nordseite der Stadt ist 2.250 Meter lang, ebenso ihre Süd-, Ost- und Westseite, (Offenbarung 21.16) 17 und sie ist ringsherum von einem 125 Meter breiten Streifen Weideland umgeben. 18 Daran schließt sich nach Westen und Osten je ein fünf Kilometer langes Stück Land an, das an den geweihten Bezirk grenzt. Von seinem Ertrag sollen die, die in der Stadt arbeiten, leben. 19 Es sind Menschen aus allen Stämmen Israels, die dieses Land bebauen werden. 20 Die ganze Weihgabe zusammen mit dem Grundbesitz der Stadt ist ein Quadrat von zwölfeinhalb Kilometern Seitenlänge. 21 Das Gebiet, das sich nach beiden Seiten an das geweihte Gebiet und den Grundbesitz der Stadt bis zur Ost- und Westgrenze anschließt, soll dem Fürsten gehören. Das geweihte Gebiet mit dem Heiligtum und dem Tempel liegt in seiner Mitte. (Hesekiel 45.7) 22 Der Grundbesitz der Leviten und der Stadt liegen mitten in dem Gebiet, das dem Fürsten gehört, und beide zusammen liegen zwischen den Gebieten Judas und Benjamins. 23 Nach Süden zu schließt sich also der Anteil des Gebiets von Benjamin an, ein Landstreifen in ganzer Breite von Ost nach West, 24 daneben der Anteil von Simeon, 25 der von Issachar, 26 Sebulon, 27 und Gad. 28 Die Südgrenze des Stammesgebietes von Gad fällt mit der Landesgrenze zusammen. Sie verläuft von Tamar bis zum Haderwasser von Kadesch und folgt dann dem Bachtal bis zum großen Meer. (Hesekiel 47.19) 29 Dieses Land sollt ihr den einzelnen Stämmen als Grundbesitz verlosen, das sind ihre Anteile, spricht Jahwe, der Herr." 30 "Die Stadt hat folgende Ausgänge: Auf der Nordseite - sie ist 2.250 Meter lang - 31 sind es drei Tore, das Ruben-, das Juda- und das Levi-Tor. Sie sind alle nach den Stämmen Israels benannt. (Offenbarung 21.12-13) 32 Auf der Ostseite befinden sich das Josef-, das Benjamin- und das Dan-Tor, 33 auf der Südseite das Simeon-, das Issachar- und das Sebulon-Tor 34 und auf der Westseite das Gad-, das Ascher- und das Naftali-Tor. 35 Der ganze Umfang der Stadt beträgt neun Kilometer. Ihr Name heißt künftig: 'Hier ist Jahwe'." (Hesekiel 43.7) (Offenbarung 21.3)