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Hiob - Kapitel 40

Hiobs erste Antwort an den HERRN

1 Und der HERR antwortete Hiob und sprach: 2 Will mit dem Allmächtigen rechten der Haderer? Wer Gott tadelt, soll's der nicht verantworten? (Jesaja 45.9) 3 Hiob aber antwortete dem HERRN und sprach:
4 Siehe, ich bin zu leichtfertig gewesen; was soll ich verantworten? Ich will meine Hand auf meinen Mund legen. 5 Ich habe einmal geredet, und will nicht antworten; zum andernmal will ich's nicht mehr tun.

Zweite Rede des HERRN aus dem Wettersturm

6 Und der HERR antwortete Hiob aus dem Wetter und sprach:
7 Gürte wie ein Mann deine Lenden; ich will dich fragen, lehre mich! (Hiob 38.3)
8 Solltest du mein Urteil zunichte machen und mich verdammen, daß du gerecht seist? 9 Hast du einen Arm wie Gott, und kannst mit gleicher Stimme donnern, wie er tut? (Hiob 37.5) 10 Schmücke dich mit Pracht und erhebe dich; ziehe Majestät und Herrlichkeit an! 11 Streue aus den Zorn deines Grimmes; schaue an die Hochmütigen, wo sie sind, und demütige sie! 12 Ja, schaue die Hochmütigen, wo sie sind und beuge sie; und zermalme die Gottlosen, wo sie sind! 13 Verscharre sie miteinander in die Erde und versenke ihre Pracht ins Verborgene, 14 so will ich dir auch bekennen, daß dir deine rechte Hand helfen kann. 15 Siehe da, den Behemoth Nilpferd, den ich neben dir gemacht habe; er frißt Gras wie ein Ochse.
16 Siehe seine Kraft ist in seinen Lenden und sein Vermögen in den Sehnen seines Bauches. 17 Sein Schwanz streckt sich wie eine Zeder; die Sehnen seiner Schenkel sind dicht geflochten. 18 Seine Knochen sind wie eherne Röhren; seine Gebeine sind wie eiserne Stäbe. 19 Er ist der Anfang der Wege Gottes; der ihn gemacht hat, der gab ihm sein Schwert. 20 Die Berge tragen ihm Kräuter, und alle wilden Tiere spielen daselbst. 21 Er liegt gern im Schatten, im Rohr und im Schlamm verborgen. 22 Das Gebüsch bedeckt ihn mit seinem Schatten, und die Bachweiden umgeben ihn. 23 Siehe, er schluckt in sich den Strom und achtet's nicht groß; läßt sich dünken, er wolle den Jordan mit seinem Munde ausschöpfen. 24 Fängt man ihn wohl vor seinen Augen und durchbohrt ihm mit Stricken seine Nase? 25 Kannst du den Leviathan ziehen mit dem Haken und seine Zunge mit einer Schnur fassen? (Jesaja 27.1)
26 Kannst du ihm eine Angel in die Nase legen und mit einem Stachel ihm die Backen durchbohren? 27 Meinst du, er werde dir viel Flehens machen oder dir heucheln? 28 Meinst du, daß er einen Bund mit dir machen werde, daß du ihn immer zum Knecht habest? 29 Kannst du mit ihm spielen wie mit einem Vogel oder ihn für deine Dirnen anbinden? 30 Meinst du die Genossen werden ihn zerschneiden, daß er unter die Kaufleute zerteilt wird? 31 Kannst du mit Spießen füllen seine Haut und mit Fischerhaken seinen Kopf? 32 Wenn du deine Hand an ihn legst, so gedenke, daß es ein Streit ist, den du nicht ausführen wirst.

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3. Mose - Kapitel 27

Gesetz über Gelübde und Zehnten

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein Gelübde erfüllt, so sollen die Seelen nach deiner Schätzung für Jehova sein. (4. Mose 30.1) 3 Und es sei deine Schätzung eines Mannes von zwanzig Jahren alt bis zu sechzig Jahren alt, und zwar sei deine Schätzung fünfzig Sekel Silber, nach dem Sekel des Heiligtums; 4 Und wenn es ein Weib ist, so sei deine Schätzung dreißig Sekel. 5 Und wenn es von fünf Jahren alt bis zu zwanzig Jahren alt ist, so sei deine Schätzung einer männlichen Person zwanzig Sekel, und einer weiblichen zehn Sekel; 6 Und wenn es von einem Monat alt bis zu fünf Jahren alt ist, so sei deine Schätzung eines Knaben fünf Sekel Silber, und deine Schätzung eines Mädchens drei Sekel Silber; 7 und wenn es von sechzig Jahren alt und darüber ist, so sei deine Schätzung, wenn es ein Mann ist, fünfzehn Sekel, und eines Weibes zehn Sekel. 8 Und wenn der Gelobende zu arm ist für deine Schätzung, so soll man ihn vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; nach Verhältnis dessen, was die Hand des Gelobenden aufbringen kann, soll der Priester ihn schätzen. 9 Und wenn es ein Vieh ist, wovon man Jehova eine Opfergabe darbringt, so soll alles, was man Jehova davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes um ein schlechtes, oder ein schlechtes um ein gutes; und wenn man dennoch Vieh um Vieh vertauscht, so wird dasselbe heilig und das eingetauschte heilig sein. 11 Und wenn es irgend ein unreines Vieh ist, wovon man Jehova keine Opfergabe darbringt, so soll man das Vieh vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll es schätzen, ob es gut oder schlecht sei; nach deiner, des Priesters, Schätzung, also soll es sein. 13 Wenn man es aber lösen will, so soll man zu deiner Schätzung ein Fünftel hinzufügen. 14 Und wenn jemand sein Haus heiligt, daß es Jehova heilig sei, so soll es der Priester schätzen, ob es gut oder schlecht sei; so wie der Priester es schätzt, also soll es festgestellt sein. 15 Und wenn der Heiligende sein Haus lösen will, so soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm gehören. 16 Und wenn jemand von dem Felde seines Eigentums Jehova heiligt, so soll deine Schätzung nach Verhältnis seiner Aussaat sein: ein Homer Gerste Aussaat zu fünfzig Sekel Silber. 17 Wenn er vom Jubeljahre an sein Feld heiligt, so soll es nach deiner Schätzung festgestellt sein; 18 und wenn er nach dem Jubeljahre sein Feld heiligt, so soll der Priester ihm das Geld berechnen nach dem Verhältnis der Jahre, die bis zum Jubeljahre übrig sind, und es soll von deiner Schätzung abgezogen werden. 19 Wenn aber der Heiligende das Feld lösen will, so soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm verbleiben. 20 Und wenn er das Feld nicht löst, oder wenn er das Feld einem anderen Manne verkauft, so kann es nicht wieder gelöst werden; 21 und das Feld soll, wenn es im Jubeljahre frei ausgeht, Jehova heilig sein, wie ein verbanntes Feld; es soll dem Priester als Eigentum gehören. 22 Und wenn er ein von ihm erkauftes Feld, das nicht zum Felde seines Eigentums gehört, Jehova heiligt, 23 so soll ihm der Priester den Betrag deiner Schätzung berechnen bis zum Jubeljahre; und er soll deine Schätzung am gleichen Tage, als ein dem Jehova Heiliges, entrichten. 24 Im Jubeljahre soll das Feld wieder an den kommen, von welchem er es gekauft hatte, an den, welchem das Land eigentümlich gehörte. (3. Mose 25.10) 25 Und all deine Schätzung soll nach dem Sekel des Heiligtums geschehen; zwanzig Gera soll der Sekel sein. 26 Nur das Erstgeborene unter dem Vieh, das als Erstgeburt Jehova gehört, das soll kein Mensch heiligen; sei es ein Stück Rind- oder Kleinvieh, es gehört Jehova. (2. Mose 13.2) 27 Wenn es aber vom unreinen Vieh ist, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und dessen Fünftel darüber hinzufügen; und wenn es nicht gelöst wird, so soll es verkauft werden nach deiner Schätzung. - 28 Jedoch alles Verbannte, das jemand dem Jehova verbannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen oder Vieh oder Feld seines Eigentums, soll nicht verkauft und nicht gelöst werden; alles Verbannte ist dem Jehova hochheilig. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Alles, was an Menschen verbannt wird, soll nicht gelöst werden: es soll gewißlich getötet werden. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Und aller Zehnte des Landes, vom Samen des Landes, von der Frucht der Bäume, gehört Jehova; er ist Jehova heilig. (4. Mose 18.21) 31 Wenn aber jemand von seinem Zehnten lösen will, so soll er dessen Fünftel hinzufügen. 32 Und aller Zehnte vom Rind- und Kleinvieh, von allem, was unter dem Stabe vorüberzieht, das Zehnte soll Jehova heilig sein; 33 man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, und soll es nicht vertauschen; und wenn man es dennoch vertauscht, so wird dasselbe heilig und das eingetauschte heilig sein; es soll nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, welche Jehova dem Mose auf dem Berge Sinai an die Kinder Israel aufgetragen hat. (3. Mose 26.46)