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Hiob - Kapitel 34

Elihus zweite Rede

1 Und es hob an Elihu und sprach: 2 Hört, ihr Weisen, meine Rede, und ihr Verständigen, merkt auf mich!
3 Denn das Ohr prüft die Rede, und der Mund schmeckt die Speise. (Hiob 12.11) 4 Laßt uns ein Urteil finden, daß wir erkennen unter uns, was gut sei. 5 Denn Hiob hat gesagt: "Ich bin gerecht, und Gott weigert mir mein Recht; (Hiob 27.2) (Hiob 33.9) 6 ich muß lügen, ob ich wohl recht habe, und bin gequält von meinen Pfeilen, ob ich wohl nichts verschuldet habe." (Hiob 6.4) (Hiob 9.15) (Hiob 9.20) 7 Wer ist ein solcher Hiob, der da Spötterei trinkt wie Wasser (Hiob 15.16) 8 und auf dem Wege geht mit den Übeltätern und wandelt mit gottlosen Leuten? (Psalm 1.1) 9 Denn er hat gesagt: "Wenn jemand schon fromm ist, so gilt er doch nichts bei Gott." (Hiob 9.22) 10 Darum hört mir zu, ihr weisen Leute: Es sei ferne, daß Gott sollte gottlos handeln und der Allmächtige ungerecht;
11 sondern er vergilt dem Menschen, darnach er verdient hat, und trifft einen jeglichen nach seinem Tun. (Römer 2.6) 12 Ohne Zweifel, Gott verdammt niemand mit Unrecht, und der Allmächtige beugt das Recht nicht. (Hiob 19.6) 13 Wer hat, was auf Erden ist, verordnet, und wer hat den ganzen Erdboden gesetzt?
14 So er nun an sich dächte, seinen Geist und Odem an sich zöge, 15 so würde alles Fleisch miteinander vergehen, und der Mensch würde wieder zu Staub werden. (1. Mose 3.19) (Psalm 104.29) 16 Hast du nun Verstand, so höre das und merke auf die Stimme meiner Reden.
17 Kann auch, der das Recht haßt regieren? Oder willst du den, der gerecht und mächtig ist, verdammen? 18 Sollte einer zum König sagen: "Du heilloser Mann!" und zu den Fürsten: "Ihr Gottlosen!"? 19 Und er sieht nicht an die Person der Fürsten und kennt den Herrlichen nicht mehr als den Armen; denn sie sind alle seiner Hände Werk. 20 Plötzlich müssen die Leute sterben und zu Mitternacht erschrecken und vergehen; die Mächtigen werden weggenommen nicht durch Menschenhand.
21 Denn seine Augen sehen auf eines jeglichen Wege, und er schaut alle ihre Gänge. (Hiob 31.4) (Sprüche 5.21) 22 Es ist keine Finsternis noch Dunkel, daß sich da möchten verbergen die Übeltäter. (Psalm 139.11-12) 23 Denn er darf auf den Menschen nicht erst lange achten, daß er vor Gott ins Gericht komme. 24 Er bringt die Stolzen um, ohne erst zu forschen, und stellt andere an ihre Statt: 25 darum daß er kennt ihre Werke und kehrt sie um des Nachts, daß sie zerschlagen werden. 26 Er straft sie ab wie die Gottlosen an einem Ort, da man es sieht: 27 darum daß sie von ihm weggewichen sind und verstanden seiner Wege keinen, 28 daß das Schreien der Armen mußte vor ihn kommen und er das Schreien der Elenden hörte. (2. Mose 22.22) 29 Wenn er Frieden gibt, wer will verdammen? und wenn er das Antlitz verbirgt, wer will ihn schauen unter den Völkern und Leuten allzumal? 30 Denn er läßt nicht über sie regieren einen Heuchler, das Volk zu drängen. 31 Denn zu Gott muß man sagen: "Ich habe gebüßt, ich will nicht übel tun.
32 Habe ich's nicht getroffen, so lehre du mich's besser; habe ich Unrecht gehandelt, ich will's nicht mehr tun." (Hiob 40.5) 33 Soll er nach deinem Sinn vergelten? Denn du verwirfst alles; du hast zu wählen, und nicht ich. Weißt du nun was, so sage an. 34 Verständige Leute werden zu mir sagen und ein weiser Mann, der mir zuhört:
35 "Hiob redet mit Unverstand, und seine Worte sind nicht klug." (Hiob 38.2) 36 O, daß Hiob versucht würde bis ans Ende! darum daß er sich zu ungerechten Leuten kehrt. 37 Denn er hat über seine Sünde noch gelästert; er treibt Spott unter uns und macht seiner Reden viel wider Gott. (Hiob 34.5)

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4. Mose - Kapitel 19

Verordnungen für das Opfer der roten Kuh und das Reinigungswasser

1 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach: 2 Dies ist die Satzung des Gesetzes, das Jehova geboten hat, indem er sprach: Rede zu den Kindern Israel, daß sie dir eine rote junge Kuh bringen, ohne Fehl, an der kein Gebrechen, auf welche kein Joch gekommen ist; (3. Mose 22.20) (Hebräer 9.13) 3 und ihr sollt sie Eleasar, dem Priester, geben, und er soll sie vor das Lager hinausführen, und man soll sie vor ihm schlachten. 4 Und Eleasar, der Priester, nehme von ihrem Blute mit seinem Finger und sprenge von ihrem Blute siebenmal gegen die Vorderseite des Zeltes der Zusammenkunft hin. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 5 Und man soll die junge Kuh vor seinen Augen verbrennen: ihre Haut und ihr Fleisch und ihr Blut samt ihrem Mist soll man verbrennen. 6 Und der Priester soll Cedernholz und Ysop und Karmesin nehmen und es mitten in den Brand der jungen Kuh werfen. (3. Mose 14.6) 7 Und der Priester soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, und danach soll er in das Lager gehen; und der Priester wird unrein sein bis an den Abend. (3. Mose 16.28) 8 Und der sie verbrennt, soll seine Kleider mit Wasser waschen und sein Fleisch im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 9 Und ein reiner Mann soll die Asche der jungen Kuh sammeln und sie außerhalb des Lagers an einen reinen Ort schütten, und sie soll für die Gemeinde der Kinder Israel aufbewahrt werden zum Wasser der Reinigung; es ist eine Entsündigung. 10 Und der die Asche der jungen Kuh gesammelt hat, soll seine Kleider waschen, und er wird unrein sein bis an den Abend. Und es soll den Kindern Israel und dem Fremdling, der in ihrer Mitte weilt, zur ewigen Satzung sein. 11 Wer einen Toten anrührt, irgend eine Leiche eines Menschen, der wird sieben Tage unrein sein. 12 Selbiger soll sich am dritten Tage damit entsündigen, und am siebten Tage wird er rein sein; und wenn er sich nicht entsündigt am dritten Tage, so wird er am siebten Tage nicht rein sein. 13 Jeder, der einen Toten anrührt, die Leiche irgend eines Menschen, der gestorben ist, und sich nicht entsündigt, hat die Wohnung Jehovas verunreinigt; und selbige Seele soll ausgerottet werden aus Israel. Weil das Wasser der Reinigung nicht auf ihn gesprengt wurde, ist er unrein; seine Unreinigkeit ist noch an ihm. (3. Mose 15.31) 14 Dies ist das Gesetz, wenn ein Mensch im Zelte stirbt: Jeder, der ins Zelt geht, und jeder, der im Zelte ist, wird sieben Tage unrein sein. 15 Und jedes offene Gefäß, auf dem kein festgebundener Deckel ist, wird unrein sein. - 16 Und jeder, der auf freiem Felde einen mit dem Schwerte Erschlagenen oder einen Gestorbenen oder das Gebein eines Menschen oder ein Grab anrührt, wird sieben Tage unrein sein. 17 Und man soll für den Unreinen von dem Staube des zur Entsündigung Verbrannten nehmen und lebendiges Wasser darauf tun in ein Gefäß; 18 und ein reiner Mann soll Ysop nehmen und ihn in das Wasser tauchen, und soll auf das Zelt sprengen und auf alle Geräte und auf die Personen, die daselbst sind, und auf den, der das Gebein oder den Erschlagenen oder den Gestorbenen oder das Grab angerührt hat. 19 Und zwar soll der Reine auf den Unreinen sprengen am dritten Tage und am siebten Tage, und ihn am siebten Tage entsündigen; und er soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und am Abend wird er rein sein. - 20 Und wenn jemand unrein wird, und sich nicht entsündigt, selbige Seele soll ausgerottet werden aus der Mitte der Versammlung; denn er hat das Heiligtum Jehovas verunreinigt: das Wasser der Reinigung ist nicht auf ihn gesprengt worden, er ist unrein. 21 Und es soll ihnen zur ewigen Satzung sein. Und wer das Wasser der Reinigung sprengt, soll seine Kleider waschen; und wer das Wasser der Reinigung anrührt, wird unrein sein bis an den Abend. 22 Und alles, was der Unreine anrührt, wird unrein sein; und wer ihn anrührt, wird unrein sein bis an den Abend.