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Hiob - Kapitel 13

Fortsetzung: Hiob warnt die Freunde vor der Gerechtigkeit Gottes und beginnt seine Rede an Gott

1 Siehe, das alles hat mein Auge gesehen und mein Ohr gehört, und ich habe es verstanden. 2 Was ihr wißt, das weiß ich auch; und bin nicht geringer denn ihr. (Hiob 12.14) 3 Doch wollte ich gern zu dem Allmächtigen reden und wollte gern mit Gott rechten. 4 Aber ihr deutet's fälschlich und seid alle unnütze Ärzte. 5 Wollte Gott, ihr schwieget, so wäret ihr weise. (Sprüche 17.28) 6 Höret doch meine Verantwortung und merket auf die Sache, davon ich rede!
7 Wollt ihr Gott verteidigen mit Unrecht und für ihn List brauchen? 8 Wollt ihr seine Person ansehen? Wollt ihr Gott vertreten? 9 Wird's euch auch wohl gehen, wenn er euch richten wird? Meint ihr, daß ihr ihn täuschen werdet, wie man einen Menschen täuscht? 10 Er wird euch strafen, wo ihr heimlich Person ansehet. 11 Wird er euch nicht erschrecken, wenn er sich wird hervortun, und wird seine Furcht nicht über euch fallen? 12 Eure Denksprüche sind Aschensprüche; eure Bollwerke werden wie Lehmhaufen sein. 13 Schweiget mir, daß ich rede, es komme über mich, was da will. 14 Was soll ich mein Fleisch mit meinen Zähnen davontragen und meine Seele in meine Hände legen?
15 Siehe, er wird mich doch erwürgen, und ich habe nichts zu hoffen; doch will ich meine Wege vor ihm verantworten. 16 Er wird ja mein Heil sein; denn es kommt kein Heuchler vor ihn. 17 Höret meine Rede, und meine Auslegung gehe ein zu euren Ohren.
18 Siehe, ich bin zum Rechtsstreit gerüstet; ich weiß, daß ich recht behalten werde. 19 Wer ist, der mit mir rechten könnte? Denn dann wollte ich schweigen und verscheiden. 20 Zweierlei tue mir nur nicht, so will ich mich vor dir nicht verbergen: 21 laß deine Hand fern von mir sein, und dein Schrecken erschrecke mich nicht! (Hiob 9.34) 22 Dann rufe, ich will antworten, oder ich will reden, antworte du mir! 23 Wie viel ist meiner Missetaten und Sünden? Laß mich wissen meine Übertretung und Sünde.
24 Warum verbirgst du dein Antlitz und hältst mich für deinen Feind? (Hiob 19.11) 25 Willst du wider ein fliegend Blatt so ernst sein und einen dürren Halm verfolgen? 26 Denn du schreibst mir Betrübnis an und willst über mich bringen die Sünden meiner Jugend. (Psalm 25.7) 27 Du hast meinen Fuß in den Stock gelegt und hast acht auf alle meine Pfade und siehst auf die Fußtapfen meiner Füße, 28 der ich doch wie Moder vergehe und wie ein Kleid, das die Motten fressen.

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5. Mose - Kapitel 21

Totschlag durch unbekannten Täter

1 Wenn in dem Lande, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen, ein Erschlagener auf dem Felde liegend gefunden wird, ohne daß es bekannt ist, wer ihn erschlagen hat, 2 so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und nach den Städten hin messen, die rings um den Erschlagenen sind. 3 Und es geschehe: Die Stadt, welche dem Erschlagenen am nächsten ist - die Ältesten jener Stadt sollen eine Färse nehmen, mit der noch nicht gearbeitet worden ist, die noch nicht am Joche gezogen hat; 4 und die Ältesten jener Stadt sollen die Färse zu einem immer fließenden Bache hinabführen, in welchem nicht gearbeitet und nicht gesät wird, und sollen der Färse daselbst im Bache das Genick brechen. 5 Und die Priester, die Söhne Levis, sollen herzutreten; denn sie hat Jehova, dein Gott, erwählt, ihm zu dienen und im Namen Jehovas zu segnen; und nach ihrem Ausspruch soll bei jedem Rechtsstreit und bei jeder Verletzung geschehen. (5. Mose 17.8-9) 6 Und alle Ältesten jener Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten sind, sollen ihre Hände über der Färse waschen, welcher das Genick im Bache gebrochen worden ist, (Matthäus 27.24) 7 und sollen anheben und sprechen: Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben es nicht gesehen; 8 vergib, Jehova, deinem Volke Israel, das du erlöst hast, und lege nicht unschuldiges Blut in deines Volkes Israel Mitte. Und die Blutschuld wird ihnen vergeben werden. 9 Und du, du sollst das unschuldige Blut aus deiner Mitte hinwegschaffen; denn du sollst tun, was recht ist in den Augen Jehovas. (4. Mose 35.33)

Anweisung zur Behandlung weiblicher Gefangener

10 Wenn du wider deine Feinde zum Kriege ausziehst, und Jehova, dein Gott, sie in deine Hand gibt, und du ihre Gefangenen wegführst, 11 und du siehst unter den Gefangenen ein Weib, schön von Gestalt, und hast Lust zu ihr und nimmst sie dir zum Weibe, 12 so sollst du sie in das Innere deines Hauses führen; und sie soll ihr Haupt scheren und ihre Nägel beschneiden 13 und die Kleider ihrer Gefangenschaft von sich ablegen; und sie soll in deinem Hause bleiben und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; und danach magst du zu ihr eingehen und sie ehelichen, daß sie dein Weib sei. 14 Und es soll geschehen, wenn du kein Gefallen mehr an ihr hast, so sollst du sie nach ihrem Wunsche entlassen; aber du darfst sie keineswegs um Geld verkaufen; du sollst sie nicht als Sklavin behandeln, darum daß du sie geschwächt hast.

Anweisungen zum Erstgeburtsrecht und über die Bestrafung ungehorsamer Söhne

15 Wenn ein Mann zwei Weiber hat, eine geliebte und eine gehaßte, und sie gebären ihm Söhne, die geliebte und die gehaßte, und der erstgeborene Sohn ist von der gehaßten: (1. Mose 29.30) 16 so soll es geschehen, an dem Tage, da er seine Söhne erben läßt was sein ist: er kann nicht den Sohn der geliebten zum Erstgeborenen machen vor dem Sohne der gehaßten, dem Erstgeborenen; 17 sondern den Erstgeborenen, den Sohn der gehaßten, soll er anerkennen, daß er ihm zwei Teile gebe von allem, was in seinem Besitz gefunden wird; denn er ist der Erstling seiner Kraft, ihm gehört das Recht der Erstgeburt. (1. Mose 49.3) 18 Wenn ein Mann einen unbändigen und widerspenstigen Sohn hat, welcher der Stimme seines Vaters und der Stimme seiner Mutter nicht gehorcht, und sie züchtigen ihn, aber er gehorcht ihnen nicht: 19 so sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und ihn zu den Ältesten seiner Stadt und zum Tore seines Ortes hinausführen, 20 und sollen zu den Ältesten seiner Stadt sprechen: Dieser unser Sohn ist unbändig und widerspenstig, er gehorcht unserer Stimme nicht, er ist ein Schlemmer und Säufer! 21 Und alle Leute seiner Stadt sollen ihn steinigen, daß er sterbe; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. Und ganz Israel soll es hören und sich fürchten. (5. Mose 13.11-12)

Anweisung zur Behandlung Hingerichteter

22 Und wenn an einem Manne eine todeswürdige Sünde ist, und er wird getötet, und du hängst ihn an ein Holz, 23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holze bleiben, sondern du sollst ihn jedenfalls an demselben Tage begraben; denn ein Fluch Gottes ist ein Gehängter; und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)