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Hiob - Kapitel 11

Zofars erste Rede

1 Da antwortete Zophar von Naema und sprach: 2 Wenn einer lang geredet, muß er nicht auch hören? Muß denn ein Schwätzer immer recht haben?
3 Müssen die Leute zu deinem eitlen Geschwätz schweigen, daß du spottest und niemand dich beschäme? 4 Du sprichst: Meine Rede ist rein, und lauter bin ich vor deinen Augen. (Hiob 9.21) (Hiob 10.7) 5 Ach, daß Gott mit dir redete und täte seine Lippen auf (Hiob 38.1) 6 und zeigte dir die heimliche Weisheit! Denn er hätte noch wohl mehr an dir zu tun, auf daß du wissest, daß er deiner Sünden nicht aller gedenkt. (Psalm 51.8) 7 Meinst du, daß du wissest, was Gott weiß, und wollest es so vollkommen treffen wie der Allmächtige?
8 Es ist höher denn der Himmel; was willst du tun? tiefer denn die Hölle; was kannst du wissen? 9 länger denn die Erde und breiter denn das Meer. 10 So er daherfährt und gefangen legt und Gericht hält, wer will's ihm wehren? 11 Denn er kennt die losen Leute, er sieht die Untugend, und sollte es nicht merken? 12 Ein unnützer Mann bläht sich, und ein geborener Mensch will sein wie ein junges Wild.
13 Wenn du dein Herz richtetest und deine Hände zu ihm ausbreitetest; 14 wenn du die Untugend, die in deiner Hand ist, fern von dir tätest, daß in deiner Hütte kein Unrecht bliebe: 15 so möchtest du dein Antlitz aufheben ohne Tadel und würdest fest sein und dich nicht fürchten. 16 Dann würdest du der Mühsal vergessen und so wenig gedenken als des Wassers, das vorübergeht; 17 und die Zeit deines Lebens würde aufgehen wie der Mittag, und das Finstere würde ein lichter Morgen werden; 18 und dürftest dich dessen trösten, daß Hoffnung da sei; würdest dich umsehen und in Sicherheit schlafen legen; 19 würdest ruhen, und niemand würde dich aufschrecken; und viele würden vor dir flehen. (Psalm 3.6) (Psalm 4.9) 20 Aber die Augen der Gottlosen werden verschmachten, und sie werden nicht entrinnen können; denn Hoffnung wird ihrer Seele fehlen. (Hiob 8.13)

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5. Mose - Kapitel 15

Das Erlaßjahr

1 Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Erlaß halten. Und dies ist die Sache mit dem Erlasse: (2. Mose 23.10-11) 2 Jeder Schuldherr soll erlassen das Darlehn seiner Hand, das er seinem Nächsten geliehen hat; er soll seinen Nächsten und seinen Bruder nicht drängen; denn man hat einen Erlaß dem Jehova ausgerufen. 3 Den Fremden magst du drängen; was du aber bei deinem Bruder hast, soll deine Hand erlassen; 4 es sei denn, daß kein Armer unter dir ist. Denn Jehova wird dich reichlich segnen in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, es zu besitzen, 5 wenn du nur der Stimme Jehovas, deines Gottes, fleißig gehorchst, darauf zu achten, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete. 6 Denn Jehova, dein Gott, wird dich segnen, wie er zu dir geredet hat; und du wirst vielen Nationen auf Pfand leihen, du aber wirst nichts auf Pfand entlehnen; und du wirst über viele Nationen herrschen, über dich aber werden sie nicht herrschen. (5. Mose 28.12) 7 Wenn ein Armer unter dir sein wird, irgend einer deiner Brüder, in einem deiner Tore in deinem Lande, das Jehova, dein Gott, dir gibt, so sollst du dein Herz nicht verhärten und deine Hand vor deinem Bruder, dem Armen, nicht verschließen; (1. Johannes 3.17) 8 sondern du sollst ihm deine Hand weit auftun und ihm willig auf Pfand leihen, was hinreicht für den Mangel, den er hat. (Lukas 6.34-35) 9 Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen ein Belialswort sei, daß du sprechest: Es naht das siebte Jahr, das Erlaßjahr! und daß dein Auge böse sei gegen deinen Bruder, den Armen, und du ihm nichts gebest, und er über dich zu Jehova schreie, und Sünde an dir sei! 10 Willig sollst du ihm geben, und dein Herz soll nicht ärgerlich sein, wenn du ihm gibst; denn um dieser Sache willen wird Jehova, dein Gott, dich segnen in all deinem Werke und in allem Geschäft deiner Hand. 11 Denn der Arme wird nicht aufhören inmitten des Landes; darum gebiete ich dir und spreche: Du sollst deinem Bruder, deinem Dürftigen und deinem Armen in deinem Lande, deine Hand weit auftun. (Jesaja 58.7) (Matthäus 26.11) (Jakobus 1.2) (Jakobus 2.15)

Freilassung gekaufter Sklaven

12 Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; und im siebten Jahre sollst du ihn frei von dir entlassen. (2. Mose 21.2) 13 Und wenn du ihn frei von dir entlässest, so sollst du ihn nicht leer entlassen: 14 du sollst ihm reichlich aufladen von deinem Kleinvieh und von deiner Tenne und von deiner Kelter; von dem, womit Jehova, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du ihm geben. 15 Und du sollst gedenken, daß du ein Knecht gewesen bist im Lande Ägypten, und daß Jehova, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir heute diese Sache. (5. Mose 5.15) 16 Und es soll geschehen, wenn er zu dir spricht: Ich will nicht von dir weggehen, weil er dich und dein Haus liebt, weil ihm wohl bei dir ist - 17 so sollst du eine Pfrieme nehmen und sie durch sein Ohr in die Tür stechen, und er wird dein Knecht sein für immer; und auch deiner Magd sollst du also tun. 18 Es soll nicht schwer sein in deinen Augen, wenn du ihn frei von dir entlässest; denn was an Wert das Doppelte des Lohnes eines Tagelöhners ausmacht, hat er dir sechs Jahre lang gedient; und Jehova, dein Gott, wird dich segnen in allem, was du tust.

Heiligung der Erstgeburt vom Vieh

19 Alles männliche Erstgeborene, das unter deinen Rindern unter deinem Kleinvieh geboren wird, sollst du Jehova, deinem Gott, heiligen. Du sollst mit dem Erstgeborenen deines Rindes nicht arbeiten, und du sollst das Erstgeborene deines Kleinviehes nicht scheren: (2. Mose 13.2) 20 vor Jehova, deinem Gott, sollst du es essen, Jahr für Jahr, du und dein Haus, an dem Orte, den Jehova erwählen wird. (5. Mose 14.23) 21 Wenn aber ein Gebrechen an ihm ist, daß es lahm oder blind ist, irgend ein schlimmes Gebrechen, so sollst du es Jehova, deinem Gott, nicht opfern. (3. Mose 22.20) 22 In deinen Toren magst du es essen, der Unreine und der Reine gleicherweise, wie die Gazelle und wie den Hirsch. (5. Mose 12.15) (5. Mose 12.22) 23 Nur sein Blut sollst du nicht essen; du sollst es auf die Erde gießen wie Wasser. (3. Mose 3.17) (5. Mose 12.16) (5. Mose 12.23-24)