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Hesekiel - Kapitel 9

Die Heimsuchung Jerusalems

1 Und er rief mit lauter Stimme vor meinen Ohren und sprach: Laßt herzukommen die Heimsuchung der Stadt, und ein jeglicher habe eine Mordwaffe in seiner Hand. 2 Und siehe, es kamen sechs Männer auf dem Wege vom Obertor her, das gegen Mitternacht steht; und ein jeglicher hatte eine schädliche Waffe in seiner Hand. Aber es war einer unter ihnen, der hatte Leinwand an und ein Schreibzeug an seiner Seite. Und sie gingen hinein und traten neben den ehernen Altar. (Hesekiel 10.2) (Daniel 10.5) 3 Und die Herrlichkeit des Gottes Israels erhob sich von dem Cherub, über dem sie war, zu der Schwelle am Hause und rief dem, der die Leinwand anhatte und das Schreibzeug an seiner Seite. (Hesekiel 1.4)
4 Und der HERR sprach zu ihm: Gehe durch die Stadt Jerusalem und zeichne mit einem Zeichen an die Stirn die Leute, so da seufzen und jammern über die Greuel, so darin geschehen. (2. Petrus 2.8) (Offenbarung 7.3) 5 Zu jenen aber sprach er, daß ich's hörte: Gehet diesem nach durch die Stadt und schlaget drein; eure Augen sollen nicht schonen noch übersehen.
6 Erwürget Alte, Jünglinge, Jungfrauen, Kinder und Weiber, alles tot; aber die das Zeichen an sich haben, derer sollt ihr keinen anrühren. Fanget aber an an meinem Heiligtum! Und sie fingen an an den alten Leuten, so vor dem Hause waren. (Jeremia 25.29) (1. Petrus 4.17) 7 Und er sprach zu ihnen: Verunreinigt das Haus und macht die Vorhöfe voll Erschlagener; gehet heraus! Und sie gingen heraus und schlugen in der Stadt. 8 Und da sie ausgeschlagen hatten, war ich noch übrig. Und ich fiel auf mein Angesicht, schrie und sprach: Ach Herr, HERR, willst du denn alle übrigen in Israel verderben, daß du deinen Zorn so ausschüttest über Jerusalem? (Hesekiel 11.13)
9 Und er sprach zu mir: Es ist die Missetat des Hauses Israel und Juda allzusehr groß; es ist eitel Blutschuld im Lande und Unrecht in der Stadt. Denn sie sprechen: Der HERR hat das Land verlassen, und der HERR sieht uns nicht. (Hesekiel 8.12) 10 Darum soll mein Auge auch nicht schonen, ich will auch nicht gnädig sein, sondern ihr Tun auf ihren Kopf werfen. 11 Und siehe, der Mann, der die Leinwand anhatte und das Schreibzeug an seiner Seite, antwortete und sprach: Ich habe getan, wie du mir geboten hast.

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5. Mose - Kapitel 24

Vorschriften über den Scheidebrief - Kriegsdienst der Jungverheirateten

1 Wenn ein Mann ein Weib nimmt und sie ehelicht, und es geschieht, wenn sie keine Gnade in seinen Augen findet, weil er etwas Schamwürdiges an ihr gefunden hat, daß er ihr einen Scheidebrief schreibt und ihn in ihre Hand gibt und sie aus seinem Hause entläßt, (Matthäus 5.31-32) (Matthäus 19.7) 2 und sie geht aus seinem Hause und geht hin und wird das Weib eines anderen Mannes, 3 und der andere Mann haßt sie, und schreibt ihr einen Scheidebrief und gibt ihn in ihre Hand und entläßt sie aus seinem Hause; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat: 4 so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wiederum nehmen, daß sie sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden ist. Denn das ist ein Greuel vor Jehova; und du sollst nicht das Land sündigen machen, welches Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt. 5 Wenn ein Mann kürzlich ein Weib genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und es soll ihm keinerlei Sache auferlegt werden; er soll ein Jahr lang frei sein für sein Haus und sein Weib erfreuen, das er genommen hat. (5. Mose 20.7)

Verordnungen zum Schutz der Schwachen

6 Man soll nicht Mühle noch Mühlstein pfänden; denn wer das tut, pfändet das Leben. 7 Wenn ein Mann gefunden wird, der einen von seinen Brüdern, von den Kindern Israel, stiehlt, und ihn als Sklaven behandelt oder ihn verkauft, so soll selbiger Dieb sterben. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. (2. Mose 21.16) 8 Habe acht bei dem Übel des Aussatzes, daß du sehr behutsam seiest und nach allem tuest, was euch die Priester, die Leviten, lehren werden; so wie ich ihnen geboten habe, sollt ihr achthaben zu tun. (3. Mose 13.1) (3. Mose 14.2) 9 Gedenke dessen, was Jehova, dein Gott, an Mirjam getan hat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget. (4. Mose 12.10) 10 Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehn leihst, so sollst du nicht in sein Haus hineingehen, um ihm ein Pfand abzupfänden; 11 draußen sollst du stehen bleiben, und der Mann, dem du geliehen hast, soll das Pfand zu dir hinausbringen. 12 Und wenn er ein dürftiger Mann ist, so sollst du dich nicht mit seinem Pfande schlafen legen; 13 du sollst ihm das Pfand jedenfalls beim Untergang der Sonne zurückgeben, daß er sich in seinem Mantel schlafen lege und dich segne; und es wird dir Gerechtigkeit sein vor Jehova, deinem Gott. (2. Mose 22.25) 14 Du sollst nicht bedrücken den dürftigen und armen Mietling von deinen Brüdern oder von deinen Fremdlingen, die in deinem Lande, in deinen Toren sind. (3. Mose 19.13) 15 An seinem Tage sollst du ihm seinen Lohn geben, und die Sonne soll nicht darüber untergehen; denn er ist dürftig, und er sehnt sich danach: damit er nicht über dich zu Jehova schreie, und Sünde an dir sei. 16 Nicht sollen Väter getötet werden um der Kinder willen, und Kinder sollen nicht getötet werden um der Väter willen; sie sollen ein jeder für seine Sünde getötet werden. (2. Könige 14.6) (Hesekiel 18.19-20) 17 Du sollst das Recht eines Fremdlings und einer Waise nicht beugen; und das Kleid einer Witwe sollst du nicht pfänden. (2. Mose 22.20-21) 18 Und du sollst gedenken, daß du ein Knecht in Ägypten gewesen bist, und daß Jehova, dein Gott, dich von dannen erlöst hat; darum gebiete ich dir, solches zu tun. (5. Mose 16.12) 19 Wenn du deine Ernte auf deinem Felde hältst und eine Garbe auf dem Felde vergissest, so sollst du nicht umkehren, um sie zu holen: für den Fremdling, für die Waise und für die Witwe soll sie sein, auf daß Jehova, dein Gott, dich segne in allem Werke deiner Hände. (3. Mose 19.9-10) 20 Wenn du deine Oliven abschlägst, so sollst du nicht hinterdrein die Zweige absuchen: für den Fremdling, für die Waise und für die Witwe soll es sein. 21 Wenn du deinen Weinberg liesest, so sollst du nicht hinterdrein Nachlese halten: für den Fremdling, für die Waise und für die Witwe soll es sein. 22 Und du sollst gedenken, daß du ein Knecht im Lande Ägypten gewesen bist; darum gebiete ich dir, solches zu tun.