zurückEinzelansichtvor

Hesekiel - Kapitel 6

Die kommende Verwüstung des Landes

1 Und des HERRN Wort geschah zu mir und sprach: 2 Du Menschenkind, kehre dein Angesicht wider die Berge Israels und weissage wider sie (Hesekiel 36.1) (Micha 6.1) 3 und sprich: Ihr Berge Israels, hört das Wort des Herrn HERRN! So spricht der Herr, HERR zu den Bergen und Hügeln, zu den Bächen und Tälern: Siehe, ich will das Schwert über euch bringen und eure Höhen zerstören, 4 daß eure Altäre verwüstet und euer Sonnensäulen zerbrochen werden, und will eure Erschlagenen vor eure Bilder werfen; (3. Mose 26.30) 5 ja, ich will die Leichname der Kinder Israel vor ihre Bilder hinwerfen und will ihre Gebeine um eure Altäre her zerstreuen. 6 Wo ihr wohnet, da sollen die Städte wüst und die Höhen zur Einöde werden; denn man wird eure Altäre wüst und zur Einöde machen und eure Götzen zerbrechen und zunichte machen und eure Sonnensäulen zerschlagen und eure Machwerke vertilgen. 7 Und sollen Erschlagene unter euch daliegen, daß ihr erfahrt, ich sei der HERR. 8 Ich will aber etliche von euch übrigbleiben lassen, die dem Schwert entgehen unter den Heiden, wenn ich euch in die Länder zerstreut habe. (Jesaja 6.13)
9 Diese eure Entronnenen werden dann an mich gedenken unter den Heiden, da sie gefangen sein müssen, wenn ich ihr abgöttisches Herz, so von mir gewichen, und ihre abgöttischen Augen, so nach ihren Götzen gesehen, zerschlagen habe; und es wird sie gereuen die Bosheit, die sie durch alle ihre Greuel begangen haben; 10 und sie sollen erfahren, daß ich der HERR sei und nicht umsonst geredet habe, solches Unglück ihnen zu tun. 11 So spricht der Herr, HERR: Schlage deine Hände zusammen und stampfe mit deinem Fuß und sprich: Weh über alle Greuel der Bosheit im Hause Israel, darum sie durch Schwert, Hunger und Pestilenz fallen müssen!
12 Wer fern ist, wird an der Pestilenz sterben, und wer nahe ist, wird durchs Schwert fallen; wer aber übrigbleibt und davor behütet ist, wird Hungers sterben. Also will ich meinen Grimm unter ihnen vollenden, 13 daß ihr erfahren sollt, ich sei der HERR, wenn ihre Erschlagenen unter ihren Götzen liegen werden um ihre Altäre her, oben auf allen Hügeln und oben auf allen Bergen und unter allen grünen Bäumen und unter allen dichten Eichen, an welchen Orten sie allerlei Götzen süßes Räuchopfer taten. (1. Könige 14.23) 14 Ich will meine Hand wider sie ausstrecken und das Land wüst und öde machen von der Wüste an bis gen Dibla, überall, wo sie wohnen; und sie sollen erfahren, daß ich der HERR sei. (Hesekiel 6.7)

zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 23

Zugehörigkeit zur Gemeinde des HERRN

1 Es soll keiner, dem die Hoden zerstoßen sind oder der Harnstrang abgeschnitten ist, in die Versammlung Jehovas kommen. (3. Mose 18.8) 2 Es soll kein Bastard in die Versammlung Jehovas kommen; auch das zehnte Geschlecht von ihm soll nicht in die Versammlung Jehovas kommen. - 3 Es soll kein Ammoniter noch Moabiter in die Versammlung Jehovas kommen; auch das zehnte Geschlecht von ihnen soll nicht in die Versammlung Jehovas kommen ewiglich: 4 deshalb weil sie euch nicht mit Brot und mit Wasser entgegengekommen sind auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget; und weil sie Bileam, den Sohn Beors, aus Pethor in Mesopotamien, wider dich gedungen haben, um dich zu verfluchen. 5 Aber Jehova, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören, und Jehova, dein Gott, wandelte dir den Fluch in Segen; denn Jehova, dein Gott, hatte dich lieb. (4. Mose 22.5-6) 6 Du sollst ihren Frieden und ihr Wohl nicht suchen alle deine Tage, ewiglich. 7 Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn er ist dein Bruder. Den Ägypter sollst du nicht verabscheuen, denn du bist ein Fremdling in seinem Lande gewesen. 8 Kinder, die ihnen im dritten Geschlecht geboren werden, mögen von ihnen in die Versammlung Jehovas kommen. (1. Mose 25.25-26) 9 Wenn du wider deine Feinde ins Lager ausziehst, so sollst du dich vor allem Bösen hüten:

Reinerhaltung des Kriegslagers

10 Wenn ein Mann unter dir ist, der nicht rein ist durch ein Begegnis der Nacht, so soll er aus dem Lager hinausgehen; er soll nicht in das Lager hineinkommen; 11 und es soll geschehen, wenn der Abend sich neigt, soll er sich im Wasser baden; und beim Untergang der Sonne darf er in das Lager zurückkommen. (3. Mose 15.16) (3. Mose 15.18) 12 Und du sollst einen Platz außerhalb des Lagers haben, daß du dahin hinausgehest. 13 Und du sollst eine Schaufel unter deinem Geräte haben; und es soll geschehen, wenn du dich draußen hinsetzest, so sollst du damit graben, und sollst dich umwenden und deine Ausleerung bedecken. 14 Denn Jehova, dein Gott, wandelt inmitten deines Lagers, um dich zu erretten und deine Feinde vor dir dahinzugeben; und dein Lager soll heilig sein, daß er nichts Schamwürdiges unter dir sehe und sich von dir abwende. 15 Einen Knecht, der sich vor seinem Herrn zu dir rettet, sollst du seinem Herrn nicht ausliefern. (3. Mose 26.12)

Vorschriften über Sklaven, Huren, Zinsen, Gelübde und Fremdeigentum

16 Er soll bei dir wohnen, in deiner Mitte, an dem Orte, den er in einem deiner Tore erwählen wird, wo es ihm gut dünkt: du sollst ihn nicht bedrücken. 17 Es soll keine Buhlerin sein unter den Töchtern Israels, und es soll kein Buhler sein unter den Söhnen Israels. (2. Mose 22.20) 18 Du sollst nicht den Lohn einer Hure, noch den Preis eines Hundes in das Haus Jehovas, deines Gottes, bringen zu irgend einem Gelübde; denn auch diese beiden sind ein Greuel für Jehova, deinen Gott. (3. Mose 19.29) (1. Könige 14.24) 19 Du sollst deinem Bruder keinen Zins auflegen, Zins von Geld, Zins von Speise, Zins von irgend einer Sache, die verzinst wird. (3. Mose 18.22) (Offenbarung 22.15) 20 Dem Fremden magst du Zins auflegen, aber deinem Bruder sollst du keinen Zins auflegen; damit Jehova, dein Gott, dich segne in allem Geschäft deiner Hand in dem Lande, wohin du kommst, um es in Besitz zu nehmen. (2. Mose 22.24) (3. Mose 25.36) 21 Wenn du Jehova, deinem Gott, ein Gelübde tust, so sollst du nicht zögern, es zu bezahlen; denn Jehova, dein Gott, wird es gewißlich von dir fordern, und es wird Sünde an dir sein. 22 Wenn du aber unterlässest zu geloben, so wird keine Sünde an dir sein. (4. Mose 30.3) 23 Was über deine Lippen gegangen ist, sollst du halten und tun, so wie du Jehova, deinem Gott, freiwillig gelobt, was du mit deinem Munde geredet hast. 24 Wenn du in den Weinberg deines Nächsten kommst, so magst du Trauben essen nach deiner Lust, bis du satt bist; aber in dein Gefäß sollst du nichts tun. 25 Wenn du in das Getreidefeld deines Nächsten kommst, so magst du Ähren mit deiner Hand abpflücken; aber die Sichel sollst du nicht über das Getreide deines Nächsten schwingen.