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Hesekiel - Kapitel 6

Die kommende Verwüstung des Landes

1 Und des HERRN Wort geschah zu mir und sprach: 2 Du Menschenkind, kehre dein Angesicht wider die Berge Israels und weissage wider sie (Hesekiel 36.1) (Micha 6.1) 3 und sprich: Ihr Berge Israels, hört das Wort des Herrn HERRN! So spricht der Herr, HERR zu den Bergen und Hügeln, zu den Bächen und Tälern: Siehe, ich will das Schwert über euch bringen und eure Höhen zerstören, 4 daß eure Altäre verwüstet und euer Sonnensäulen zerbrochen werden, und will eure Erschlagenen vor eure Bilder werfen; (3. Mose 26.30) 5 ja, ich will die Leichname der Kinder Israel vor ihre Bilder hinwerfen und will ihre Gebeine um eure Altäre her zerstreuen. 6 Wo ihr wohnet, da sollen die Städte wüst und die Höhen zur Einöde werden; denn man wird eure Altäre wüst und zur Einöde machen und eure Götzen zerbrechen und zunichte machen und eure Sonnensäulen zerschlagen und eure Machwerke vertilgen. 7 Und sollen Erschlagene unter euch daliegen, daß ihr erfahrt, ich sei der HERR. 8 Ich will aber etliche von euch übrigbleiben lassen, die dem Schwert entgehen unter den Heiden, wenn ich euch in die Länder zerstreut habe. (Jesaja 6.13)
9 Diese eure Entronnenen werden dann an mich gedenken unter den Heiden, da sie gefangen sein müssen, wenn ich ihr abgöttisches Herz, so von mir gewichen, und ihre abgöttischen Augen, so nach ihren Götzen gesehen, zerschlagen habe; und es wird sie gereuen die Bosheit, die sie durch alle ihre Greuel begangen haben; 10 und sie sollen erfahren, daß ich der HERR sei und nicht umsonst geredet habe, solches Unglück ihnen zu tun. 11 So spricht der Herr, HERR: Schlage deine Hände zusammen und stampfe mit deinem Fuß und sprich: Weh über alle Greuel der Bosheit im Hause Israel, darum sie durch Schwert, Hunger und Pestilenz fallen müssen!
12 Wer fern ist, wird an der Pestilenz sterben, und wer nahe ist, wird durchs Schwert fallen; wer aber übrigbleibt und davor behütet ist, wird Hungers sterben. Also will ich meinen Grimm unter ihnen vollenden, 13 daß ihr erfahren sollt, ich sei der HERR, wenn ihre Erschlagenen unter ihren Götzen liegen werden um ihre Altäre her, oben auf allen Hügeln und oben auf allen Bergen und unter allen grünen Bäumen und unter allen dichten Eichen, an welchen Orten sie allerlei Götzen süßes Räuchopfer taten. (1. Könige 14.23) 14 Ich will meine Hand wider sie ausstrecken und das Land wüst und öde machen von der Wüste an bis gen Dibla, überall, wo sie wohnen; und sie sollen erfahren, daß ich der HERR sei. (Hesekiel 6.7)

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5. Mose - Kapitel 21

Totschlag durch unbekannten Täter

1 Wenn in dem Lande, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen, ein Erschlagener auf dem Felde liegend gefunden wird, ohne daß es bekannt ist, wer ihn erschlagen hat, 2 so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und nach den Städten hin messen, die rings um den Erschlagenen sind. 3 Und es geschehe: Die Stadt, welche dem Erschlagenen am nächsten ist - die Ältesten jener Stadt sollen eine Färse nehmen, mit der noch nicht gearbeitet worden ist, die noch nicht am Joche gezogen hat; 4 und die Ältesten jener Stadt sollen die Färse zu einem immer fließenden Bache hinabführen, in welchem nicht gearbeitet und nicht gesät wird, und sollen der Färse daselbst im Bache das Genick brechen. 5 Und die Priester, die Söhne Levis, sollen herzutreten; denn sie hat Jehova, dein Gott, erwählt, ihm zu dienen und im Namen Jehovas zu segnen; und nach ihrem Ausspruch soll bei jedem Rechtsstreit und bei jeder Verletzung geschehen. (5. Mose 17.8-9) 6 Und alle Ältesten jener Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten sind, sollen ihre Hände über der Färse waschen, welcher das Genick im Bache gebrochen worden ist, (Matthäus 27.24) 7 und sollen anheben und sprechen: Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben es nicht gesehen; 8 vergib, Jehova, deinem Volke Israel, das du erlöst hast, und lege nicht unschuldiges Blut in deines Volkes Israel Mitte. Und die Blutschuld wird ihnen vergeben werden. 9 Und du, du sollst das unschuldige Blut aus deiner Mitte hinwegschaffen; denn du sollst tun, was recht ist in den Augen Jehovas. (4. Mose 35.33)

Anweisung zur Behandlung weiblicher Gefangener

10 Wenn du wider deine Feinde zum Kriege ausziehst, und Jehova, dein Gott, sie in deine Hand gibt, und du ihre Gefangenen wegführst, 11 und du siehst unter den Gefangenen ein Weib, schön von Gestalt, und hast Lust zu ihr und nimmst sie dir zum Weibe, 12 so sollst du sie in das Innere deines Hauses führen; und sie soll ihr Haupt scheren und ihre Nägel beschneiden 13 und die Kleider ihrer Gefangenschaft von sich ablegen; und sie soll in deinem Hause bleiben und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; und danach magst du zu ihr eingehen und sie ehelichen, daß sie dein Weib sei. 14 Und es soll geschehen, wenn du kein Gefallen mehr an ihr hast, so sollst du sie nach ihrem Wunsche entlassen; aber du darfst sie keineswegs um Geld verkaufen; du sollst sie nicht als Sklavin behandeln, darum daß du sie geschwächt hast.

Anweisungen zum Erstgeburtsrecht und über die Bestrafung ungehorsamer Söhne

15 Wenn ein Mann zwei Weiber hat, eine geliebte und eine gehaßte, und sie gebären ihm Söhne, die geliebte und die gehaßte, und der erstgeborene Sohn ist von der gehaßten: (1. Mose 29.30) 16 so soll es geschehen, an dem Tage, da er seine Söhne erben läßt was sein ist: er kann nicht den Sohn der geliebten zum Erstgeborenen machen vor dem Sohne der gehaßten, dem Erstgeborenen; 17 sondern den Erstgeborenen, den Sohn der gehaßten, soll er anerkennen, daß er ihm zwei Teile gebe von allem, was in seinem Besitz gefunden wird; denn er ist der Erstling seiner Kraft, ihm gehört das Recht der Erstgeburt. (1. Mose 49.3) 18 Wenn ein Mann einen unbändigen und widerspenstigen Sohn hat, welcher der Stimme seines Vaters und der Stimme seiner Mutter nicht gehorcht, und sie züchtigen ihn, aber er gehorcht ihnen nicht: 19 so sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und ihn zu den Ältesten seiner Stadt und zum Tore seines Ortes hinausführen, 20 und sollen zu den Ältesten seiner Stadt sprechen: Dieser unser Sohn ist unbändig und widerspenstig, er gehorcht unserer Stimme nicht, er ist ein Schlemmer und Säufer! 21 Und alle Leute seiner Stadt sollen ihn steinigen, daß er sterbe; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. Und ganz Israel soll es hören und sich fürchten. (5. Mose 13.11-12)

Anweisung zur Behandlung Hingerichteter

22 Und wenn an einem Manne eine todeswürdige Sünde ist, und er wird getötet, und du hängst ihn an ein Holz, 23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holze bleiben, sondern du sollst ihn jedenfalls an demselben Tage begraben; denn ein Fluch Gottes ist ein Gehängter; und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)