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Hesekiel - Kapitel 5

Strafgericht Gottes über die Stadt Jerusalem

1 Und du, Menschenkind, nimm ein Schwert, scharf wie ein Schermesser, und fahr damit über dein Haupt und deinen Bart und nimm eine Waage und teile das Haar damit. 2 Das eine dritte Teil sollst du mit Feuer verbrennen mitten in der Stadt, wenn die Tage der Belagerung um sind; das andere dritte Teil nimm und schlag's mit dem Schwert ringsumher; das letzte dritte Teil streue in den Wind, daß ich das Schwert hinter ihnen her ausziehe. 3 Nimm aber ein klein wenig davon und binde es in deinen Mantelzipfel. 4 Und nimm wiederum etliches davon und wirf's in ein Feuer und verbrenne es mit Feuer; von dem soll ein Feuer auskommen über das ganze Haus Israel.

Begründung und Beschreibung des Gerichts über Jerusalem

5 So spricht der Herr, HERR: Das ist Jerusalem, das ich mitten unter die Heiden gesetzt habe und ringsherum Länder.
6 Aber es hat mein Gesetz verwandelt in gottlose Lehre mehr denn die Länder, so ringsherum liegen. Denn sie verwerfen mein Gesetz und wollen nicht nach meinen Rechten leben. 7 Darum spricht der HERR also: Weil ihr's mehr macht denn die Heiden, so um euch her sind, und nach meinen Geboten nicht lebt und nach meinen Rechten nicht tut, sondern nach der Heiden Weise tut, die um euch her sind,
8 so spricht der Herr, HERR also: Siehe, ich will auch an dich und will Recht über dich gehen lassen, daß die Heiden zusehen sollen; 9 und will also mit dir umgehen, wie ich nie getan habe und hinfort nicht tun werde, um aller deiner Greuel willen: 10 daß in dir die Väter ihre Kinder und die Kinder ihre Väter fressen sollen; und will solch Recht über dich gehen lassen, daß alle deine Übrigen sollen in alle Winde zerstreut werden. (5. Mose 28.53-55) (Klagelieder 4.10) 11 Darum, so wahr als ich lebe, spricht der Herr, HERR, weil du mein Heiligtum mit allen deinen Greueln und Götzen verunreinigt hast, will ich dich auch zerschlagen, und mein Auge soll dein nicht schonen, und ich will nicht gnädig sein. (Hesekiel 8.6) 12 Es soll ein drittes Teil an der Pestilenz sterben und durch Hunger alle werden in dir, und das andere dritte Teil durchs Schwert fallen rings um dich her; und das letzte dritte Teil will ich in alle Winde zerstreuen und das Schwert hinter ihnen her ausziehen. (Hesekiel 5.2) 13 Also soll mein Zorn vollendet und mein Grimm an ihnen ausgerichtet werden, daß ich meinen Mut kühle; und sie sollen erfahren, daß ich, der HERR, in meinem Eifer geredet habe, wenn ich meine Grimm an ihnen ausgerichtet habe. (Hesekiel 16.42)
14 Ich will dich zur Wüste und zur Schmach setzen vor den Heiden, so um dich her sind, vor den Augen aller, die vorübergehen. 15 Und sollst eine Schmach, Hohn, Beispiel und Wunder sein allen Heiden, die um dich her sind, wenn ich über dich das Recht gehen lasse mit Zorn, Grimm und zornigem Schelten (das sage ich, der HERR) (Jeremia 24.9) 16 und wenn ich böse Pfeile des Hungers unter sie schießen werde, die da schädlich sein sollen, und ich sie ausschießen werde, euch zu verderben, und den Hunger über euch immer größer werden lasse und den Vorrat des Brots wegnehme. (5. Mose 32.23) (Hesekiel 4.16) 17 Ja, Hunger und böse, wilde Tiere will ich unter euch schicken, die sollen euch kinderlos machen; und soll Pestilenz und Blut unter dir umgehen, und ich will das Schwert über dich bringen. Ich, der HERR, habe es gesagt. (Hesekiel 14.21)

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Sprüche - Kapitel 31

1 Die folgenden Sprüche stammen von König Lemuel aus Massa. Es sind Ratschläge, die er von seiner Mutter erhielt: 2 Was soll ich dir sagen, mein Sohn, / du Sohn meines Leibes, den ich von Gott erbat? 3 Gib nicht den Frauen deine Kraft, / geh nicht die Wege, die Könige verderben. (5. Mose 17.17) (1. Könige 11.1) 4 Wein ist nichts für Könige, Lemuel, / Könige dürfen sich nicht betrinken! / Auch Bier ist nichts für einen Herrscher! (Sprüche 20.1) 5 Sonst betrinkt er sich, / vergisst seine Pflicht / und verdreht dem Armen das Recht. 6 Gib das Bier dem, der zugrunde geht, / den Wein den Verbitterten. 7 Solch einer trinkt und vergisst seine Armut, / und an die Mühsal denkt er nicht mehr. 8 Sprich du für die Sprachlosen! / Tritt du für die Schwachen und ihren Rechtsanspruch ein! (Hiob 29.12) (Hiob 29.15) 9 Richte gerecht und schaffe das Recht / für den, der sich nicht helfen kann! 10 Das kostbarste Juwel, das einer finden kann, / ist eine tüchtige Frau. (Sprüche 12.4) (Sprüche 18.22) 11 Ihr Mann verlässt sich auf sie, / und ihm fehlt es nie an Gewinn. 12 Sie tut ihm Liebes und kein Leid / ihr ganzes Leben lang. 13 Sie sorgt für Wolle und Flachs / und verarbeitet es mit fleißiger Hand. 14 Sie gleicht den Handelsschiffen, / denn von weit her holt sie Nahrung herbei. 15 Vor Tagesanbruch steht sie auf, / bereitet die Mahlzeiten vor / und gibt auch den Mägden ihr Teil. 16 Sie überlegt es und kauft ein Stück Feld, / vom Ertrag ihrer Arbeit bepflanzt sie den Weinberg. 17 Sie packt ihre Arbeit energisch an, / ist voller Tatkraft am Werk. 18 Sie merkt, dass ihr Fleiß etwas bringt, / und arbeitet bei Licht bis spät in die Nacht. 19 Nach der Spinnrolle greift ihre Hand, / ihre Finger fassen die Spindel. 20 Für Notleidende hat sie eine offene Hand, / und den Armen gibt sie gern. 21 Sie macht sich keine Sorgen um den Schnee, / denn für alle im Haus hat sie doppelte Kleidung. 22 Sie fertigt schöne Decken an / und kleidet sich in feines Leinen und purpurrotes Gewand. 23 Ihr Mann wird von allen geachtet, / sein Wort zählt im Rat der Gemeinde. 24 Sie fertigt Hemden und verkauft sie, / Gürtel liefert sie dem Händler. (Apostelgeschichte 9.39) 25 In Kraft und Würde ist sie gekleidet / und lacht dem nächsten Tag zu. (Hiob 5.22) (Matthäus 6.34) 26 Was sie sagt, ist gut überlegt, / freundlich gibt sie ihre Weisungen. 27 Sie behält im Auge, was im Hause vor sich geht, / das Brot der Faulheit isst sie nicht. 28 Ihre Söhne stehen auf und preisen ihr Glück, / ihr Ehemann lobt sie und sagt: 29 "Es gibt viele tüchtige Frauen, / doch du übertriffst sie alle!" 30 Anmut täuscht und Schönheit vergeht, / doch eine Frau, die Jahwe ehrt, werde gelobt! (Sprüche 11.22) 31 Lasst sie den Lohn ihres Schaffens genießen, / ihre Taten rühmen sie im Rat der Gemeinde.