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Hesekiel - Kapitel 5

Strafgericht Gottes über die Stadt Jerusalem

1 Und du, Menschenkind, nimm ein Schwert, scharf wie ein Schermesser, und fahr damit über dein Haupt und deinen Bart und nimm eine Waage und teile das Haar damit. 2 Das eine dritte Teil sollst du mit Feuer verbrennen mitten in der Stadt, wenn die Tage der Belagerung um sind; das andere dritte Teil nimm und schlag's mit dem Schwert ringsumher; das letzte dritte Teil streue in den Wind, daß ich das Schwert hinter ihnen her ausziehe. 3 Nimm aber ein klein wenig davon und binde es in deinen Mantelzipfel. 4 Und nimm wiederum etliches davon und wirf's in ein Feuer und verbrenne es mit Feuer; von dem soll ein Feuer auskommen über das ganze Haus Israel.

Begründung und Beschreibung des Gerichts über Jerusalem

5 So spricht der Herr, HERR: Das ist Jerusalem, das ich mitten unter die Heiden gesetzt habe und ringsherum Länder.
6 Aber es hat mein Gesetz verwandelt in gottlose Lehre mehr denn die Länder, so ringsherum liegen. Denn sie verwerfen mein Gesetz und wollen nicht nach meinen Rechten leben. 7 Darum spricht der HERR also: Weil ihr's mehr macht denn die Heiden, so um euch her sind, und nach meinen Geboten nicht lebt und nach meinen Rechten nicht tut, sondern nach der Heiden Weise tut, die um euch her sind,
8 so spricht der Herr, HERR also: Siehe, ich will auch an dich und will Recht über dich gehen lassen, daß die Heiden zusehen sollen; 9 und will also mit dir umgehen, wie ich nie getan habe und hinfort nicht tun werde, um aller deiner Greuel willen: 10 daß in dir die Väter ihre Kinder und die Kinder ihre Väter fressen sollen; und will solch Recht über dich gehen lassen, daß alle deine Übrigen sollen in alle Winde zerstreut werden. (5. Mose 28.53-55) (Klagelieder 4.10) 11 Darum, so wahr als ich lebe, spricht der Herr, HERR, weil du mein Heiligtum mit allen deinen Greueln und Götzen verunreinigt hast, will ich dich auch zerschlagen, und mein Auge soll dein nicht schonen, und ich will nicht gnädig sein. (Hesekiel 8.6) 12 Es soll ein drittes Teil an der Pestilenz sterben und durch Hunger alle werden in dir, und das andere dritte Teil durchs Schwert fallen rings um dich her; und das letzte dritte Teil will ich in alle Winde zerstreuen und das Schwert hinter ihnen her ausziehen. (Hesekiel 5.2) 13 Also soll mein Zorn vollendet und mein Grimm an ihnen ausgerichtet werden, daß ich meinen Mut kühle; und sie sollen erfahren, daß ich, der HERR, in meinem Eifer geredet habe, wenn ich meine Grimm an ihnen ausgerichtet habe. (Hesekiel 16.42)
14 Ich will dich zur Wüste und zur Schmach setzen vor den Heiden, so um dich her sind, vor den Augen aller, die vorübergehen. 15 Und sollst eine Schmach, Hohn, Beispiel und Wunder sein allen Heiden, die um dich her sind, wenn ich über dich das Recht gehen lasse mit Zorn, Grimm und zornigem Schelten (das sage ich, der HERR) (Jeremia 24.9) 16 und wenn ich böse Pfeile des Hungers unter sie schießen werde, die da schädlich sein sollen, und ich sie ausschießen werde, euch zu verderben, und den Hunger über euch immer größer werden lasse und den Vorrat des Brots wegnehme. (5. Mose 32.23) (Hesekiel 4.16) 17 Ja, Hunger und böse, wilde Tiere will ich unter euch schicken, die sollen euch kinderlos machen; und soll Pestilenz und Blut unter dir umgehen, und ich will das Schwert über dich bringen. Ich, der HERR, habe es gesagt. (Hesekiel 14.21)

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3. Mose - Kapitel 15

Gesetz über die Unreinheit bei Männern und Frauen

1 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach: 2 Redet zu den Kindern Israel und sprechet zu ihnen: Wenn irgend ein Mann an seinem Fleische flüssig ist, so ist er unrein durch seinen Fluß. (4. Mose 5.2) 3 Und dies wird seine Unreinheit sein bei seinem Flusse: Läßt sein Fleisch seinen Fluß triefen, oder hält sein Fleisch seinen Fluß zurück, so ist das seine Unreinheit. 4 Jedes Lager, worauf der Flüssige liegt, wird unrein sein, und jedes Gerät, worauf er sitzt, wird unrein sein. 5 Und wer sein Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 6 Und wer sich auf das Gerät setzt, worauf der Flüssige gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 7 Und wer das Fleisch des Flüssigen anrührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 8 Und wenn der Flüssige auf einen Reinen speit, so soll dieser seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 9 Und jeder Wagen, auf welchem der Flüssige fährt, wird unrein sein. 10 Und jeder, der irgend etwas anrührt, was er unter sich hat, wird unrein sein bis an den Abend; und wer es trägt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 11 Und jeder, den der Flüssige anrührt, und er hat seine Hände nicht im Wasser abgespült, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 12 Und das irdene Gefäß, das der Flüssige anrührt, soll zerbrochen werden, und jedes hölzerne Gefäß soll im Wasser gespült werden. (3. Mose 11.33) 13 Und wenn der Flüssige rein wird von seinem Flusse, so soll er sich sieben Tage zählen zu seiner Reinigung; und er soll seine Kleider waschen und sein Fleisch in lebendigem Wasser baden, und er wird rein sein. 14 Und am achten Tage soll er sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor Jehova kommen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft und sie dem Priester geben; (3. Mose 5.7) 15 und der Priester soll sie opfern, die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer. Und so tue der Priester Sühnung für ihn vor Jehova wegen seines Flusses. 16 Und wenn einem Manne der Samenerguß entgeht, so soll er sein ganzes Fleisch im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. (3. Mose 22.4) 17 Und jedes Kleid und jedes Fell, worauf der Samenerguß kommt, soll im Wasser gewaschen werden, und es wird unrein sein bis an den Abend. 18 Und ein Weib, bei welchem ein Mann liegt mit Samenerguß, - sie sollen sich im Wasser baden, und werden unrein sein bis an den Abend. 19 Und wenn ein Weib flüssig ist, und ihr Fluß an ihrem Fleische Blut ist, so soll sie sieben Tage in ihrer Unreinheit sein; und jeder, der sie anrührt, wird unrein sein bis an den Abend. (3. Mose 18.19) 20 Und alles, worauf sie in ihrer Unreinheit liegt, wird unrein sein, und alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein. 21 Und jeder, der ihr Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 22 Und jeder, der irgend ein Gerät anrührt, worauf sie gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 23 Und wenn etwas auf dem Lager oder auf dem Gerät ist, worauf sie gesessen hat, - wenn er es anrührt, wird er unrein sein bis an den Abend. 24 Und wenn etwa ein Mann neben ihr liegt, und ihre Unreinigkeit kommt an ihn, so wird er sieben Tage unrein sein; und jedes Lager, worauf er liegt, wird unrein sein. 25 Und wenn ein Weib ihren Blutfluß viele Tage hat außer der Zeit ihrer Unreinheit, oder wenn sie den Fluß hat über ihre Unreinheit hinaus, so soll sie alle die Tage des Flusses ihrer Unreinigkeit sein wie in den Tagen ihrer Unreinheit: sie ist unrein. 26 Jedes Lager, worauf sie alle Tage ihres Flusses liegt, soll ihr sein wie das Lager ihrer Unreinheit, und jedes Gerät, worauf sie sitzt, wird unrein sein nach der Unreinigkeit ihrer Unreinheit. 27 Und jeder, der es anrührt, wird unrein sein; und er soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 28 Und wenn sie rein geworden ist von ihrem Flusse, so soll sie sich sieben Tage zählen, und danach wird sie rein sein. 29 Und am achten Tage soll sie sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und sie zu dem Priester bringen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft; (3. Mose 15.14) 30 und der Priester soll die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer opfern. Und so tue der Priester Sühnung für sie vor Jehova wegen des Flusses ihrer Unreinigkeit. 31 Und ihr sollt die Kinder Israel absondern von ihrer Unreinigkeit, daß sie nicht in ihrer Unreinigkeit sterben, indem sie meine Wohnung verunreinigen, die in ihrer Mitte ist. 32 Das ist das Gesetz für den Flüssigen und für den, dem der Samenerguß entgeht, so daß er durch ihn unrein wird; 33 und für die, welche krank ist in ihrer Unreinheit, und für den, der seinen Fluß hat, es sei Mann oder Weib, und für den Mann, der neben einer Unreinen liegt.