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Hesekiel - Kapitel 48

1 Dies sind die Namen der Stämme: von Mitternacht, an dem Wege nach Hethlon, gen Hamath und Hazar-Enon und von Damaskus gegen Hamath, das soll Dan für seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend. (Hesekiel 47.15) (Hesekiel 47.17) 2 Neben Dan soll Asser seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend. 3 Neben Asser soll Naphthali seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend. 4 Neben Naphthali soll Manasse seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend. 5 Neben Manasse soll Ephraim seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend. 6 Neben Ephraim soll Ruben seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend. 7 Neben Ruben soll Juda seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend. 8 Neben Juda aber sollt ihr einen Teil absondern, von Morgen bis gen Abend, der fünfundzwanzigtausend Ruten breit und so lang sei, wie sonst ein Teil ist von Morgen bis gen Abend; darin soll das Heiligtum stehen. (Hesekiel 45.1)
9 Und davon sollt ihr dem HERRN einen Teil absondern, fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend Ruten breit. 10 Und dieser heilige Teil soll den Priestern gehören, nämlich fünfundzwanzigtausend Ruten lang gegen Mitternacht und gegen Mittag und zehntausend breit gegen Morgen und gegen Abend. Und das Heiligtum des HERRN soll mittendarin stehen. 11 Das soll geheiligt sein den Priestern, den Kindern Zadok, welche meine Sitten gehalten haben und sind nicht abgefallen mit den Kindern Israel, wie die Leviten abgefallen sind. (Hesekiel 44.15) 12 Und soll also dieser abgesonderte Teil des geheiligten Landes ihr eigen sein als Hochheiliges neben der Leviten Grenze. 13 Die Leviten aber sollen neben der Priester Grenze auch fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge und zehntausend Ruten in die Breite haben; denn alle Länge soll fünfunzwanzigtausend und die Breite zehntausend Ruten haben.
14 Und sollen nichts davon verkaufen noch verändern, damit des Landes Erstling nicht wegkomme; denn es ist dem HERRN geheiligt. 15 Aber die übrigen fünftausend Ruten in die Breite gegen fünfunzwanzigtausend Ruten in die Länge, das soll gemeines Land sein zur Stadt, darin zu wohnen, und zu Vorstädten; und die Stadt soll mittendarin stehen.
16 Und das soll ihr Maß sein: viertausend und fünfhundert Ruten gegen Mitternacht und gegen Mittag, desgleichen gegen Morgen und gegen Abend auch viertausend und fünfhundert. (Offenbarung 21.16) 17 Die Vorstadt aber soll haben zweihundertundfünfzig Ruten gegen Mitternacht und gegen Mittag, desgleichen auch gegen Morgen und gegen Abend zweihundertundfünfzig Ruten. 18 Aber das übrige an der Länge neben dem Abgesonderten und Geheiligten, nämlich zehntausend Ruten gegen Morgen und zehntausend Ruten gegen Abend, das gehört zum Unterhalt derer, die in der Stadt arbeiten. 19 Und die Arbeiter aus allen Stämmen Israels sollen in der Stadt arbeiten. 20 Also soll die ganze Absonderung fünfundzwanzigtausend Ruten ins Gevierte sein; ein Vierteil der geheiligten Absonderung sei zu eigen der Stadt. 21 Was aber noch übrig ist auf beiden Seiten neben dem abgesonderten heiligen Teil und neben der Stadt Teil, nämlich fünfundzwanzigtausend Ruten gegen Morgen und gegen Abend neben den Teilen der Stämme, das soll alles dem Fürsten gehören. Aber der abgesonderte Teil und das Haus des Heiligtums soll mitteninnen sein. (Hesekiel 45.7)
22 Was aber neben der Leviten Teil und neben der Stadt Teil zwischen der Grenze Juda's und der Grenze Benjamins liegt, das soll dem Fürsten gehören. 23 Darnach sollen die andern Stämme sein: Benjamin soll seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.
24 Aber neben der Grenze Benjamin soll Simeon seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend. 25 Neben der Grenze Simeons soll Isaschar seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend. 26 Neben der Grenze Isaschars soll Sebulon seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend. 27 Neben der Grenze Sebulons soll Gad seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend. 28 Aber neben Gad ist die Grenze gegen Mittag von Thamar bis ans Haderwasser zu Kades und an den Bach hinab bis an das große Meer. (Hesekiel 47.19) 29 Das ist das Land, das ihr austeilen sollt zum Erbteil unter die Stämme Israels; und das sollen ihre Erbteile sein, spricht der Herr, HERR.

Die Tore der Stadt

30 Und so weit soll die Stadt sein: viertausend und fünfhundert Ruten gegen Mitternacht.
31 Und die Tore der Stadt sollen nach den Namen der Stämme Israels genannt werden, drei Toren gegen Mitternacht: das erste Tor Ruben, das zweite Juda, das dritte Levi. (Offenbarung 21.12-13) 32 Also auch gegen Morgen viertausend und fünfhundert Ruten und auch drei Tore: nämlich das erste Tor Joseph, das zweite Benjamin, das dritte Dan. 33 Gegen Mittag auch also viertausend und fünfhundert Ruten und auch drei Tore: das erste Tor Simeon, das zweite Isaschar, das dritte Sebulon. 34 Also auch gegen Abend viertausend und fünfhundert Ruten und drei Tore: ein Tor Gad, das zweite Asser, das dritte Naphthali. 35 Also sollen es um und um achtzehntausend Ruten sein. Und alsdann soll die Stadt genannt werden: "Hier ist der HERR". (Hesekiel 43.7) (Offenbarung 21.3)

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1. Timotheus - Kapitel 1

Zuschrift und Gruß

1 Paulus, Apostel Jesu Christi auf Befehl Gottes, unsres Retters, und Christi Jesu, unsrer Hoffnung, (Kolosser 1.27) 2 an Timotheus, seinen echten Sohn im Glauben: Gnade, Barmherzigkeit, Friede von Gott, unsrem Vater und Christus Jesus, unsrem Herrn! (Apostelgeschichte 16.1-2) (Titus 1.4)

Abwehr falscher Lehren

3 Wie ich dich bei meiner Abreise nach Mazedonien ermahnte, in Ephesus zu bleiben, damit du etlichen Leuten gebietest, nichts anderes zu lehren, (Apostelgeschichte 20.1) 4 auch nicht auf Legenden und endlose Geschlechtsregister zu achten, welche mehr Streitfragen hervorbringen als göttliche Erbauung im Glauben; (1. Timotheus 4.7) 5 und doch ist der Endzweck des Gebotes Liebe aus reinem Herzen und gutem Gewissen und ungeheucheltem Glauben. (Matthäus 22.37-40) (Römer 13.10) (Galater 5.6) 6 Dieses Ziel haben etliche verfehlt und sich unnützem Geschwätz zugewandt, (1. Timotheus 6.4) (1. Timotheus 6.20) 7 wollen Gesetzeslehrer sein und bedenken nicht, was sie sagen oder was sie behaupten. 8 Wir wissen aber, daß das Gesetz gut ist, wenn man es gesetzmäßig braucht und berücksichtigt, (Römer 7.12) 9 daß einem Gerechten kein Gesetz auferlegt ist, sondern Gesetzlosen und Unbotmäßigen, Gottlosen und Sündern, Unheiligen und Gemeinen, solchen, die Vater und Mutter mißhandeln, Menschen töten, (1. Korinther 6.9-11) 10 Unzüchtigen, Knabenschändern, Menschenräubern, Lügnern, Meineidigen und was sonst der gesunden Lehre zuwider ist, 11 nach dem Evangelium der Herrlichkeit des seligen Gottes, mit welchem ich betraut worden bin.

Gottes Erbarmen im Leben des Paulus

12 Und darum danke ich dem, der mir Kraft verliehen hat, Christus Jesus, unsrem Herrn, daß er mich treu erachtet und in den Dienst eingesetzt hat, (Apostelgeschichte 9.15) (1. Korinther 15.9-10) (Galater 1.13-16) 13 der ich zuvor ein Lästerer und Verfolger und Frevler war. Aber mir ist Erbarmung widerfahren, weil ich es unwissend, im Unglauben getan habe. 14 Über alle Maßen groß aber wurde die Gnade unsres Herrn samt dem Glauben und der Liebe, die in Christus Jesus ist. 15 Glaubwürdig ist das Wort und aller Annahme wert, daß Christus Jesus in die Welt gekommen ist, um Sünder zu retten, von denen ich der Erste bin. (Lukas 19.10) 16 Aber darum ist mir Erbarmung widerfahren, damit an mir zuerst Jesus Christus alle Geduld erzeige, zum Beispiel denen, die an ihn glauben würden zum ewigen Leben. 17 Dem König der Ewigkeit aber, dem unvergänglichen, unsichtbaren, allein weisen Gott, sei Ehre und Ruhm von Ewigkeit zu Ewigkeit! Amen.

Ermutigung zum guten Kampf des Glaubens

18 Dieses Gebot vertraue ich dir an, mein Sohn Timotheus, gemäß den früher über dich ergangenen Weissagungen, damit du in denselben den guten Kampf kämpfest, den Glauben und ein gutes Gewissen bewahrest. (1. Timotheus 4.14) (1. Timotheus 6.12) (Judas 1.3) 19 Dieses haben etliche von sich gestoßen und darum am Glauben Schiffbruch gelitten. (1. Timotheus 3.9) (1. Timotheus 6.10) 20 Unter ihnen sind Hymenäus und Alexander, welche ich dem Satan übergeben habe, damit sie gezüchtigt werden, nicht mehr zu lästern. (1. Korinther 5.5) (2. Timotheus 2.17)