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Hesekiel - Kapitel 46

Das Opfer des Fürsten

1 So spricht der Herr, HERR: Das Tor am innern Vorhof morgenwärts soll die sechs Werktage zugeschlossen sein; aber am Sabbat und am Neumonde soll man's auftun. 2 Und der Fürst soll von draußen unter die Halle des Tors treten und bei dem Pfosten am Tor stehenbleiben. Und die Priester sollen sein Brandopfer und Dankopfer opfern; er aber soll auf der Schwelle des Tors anbeten und darnach wieder hinausgehen; das Tor aber soll offen bleiben bis an den Abend. (Hesekiel 44.3) 3 Desgleichen das Volk im Lande soll an der Tür desselben Tors anbeten vor dem HERRN an den Sabbaten und Neumonden. 4 Das Brandopfer aber, so der Fürst vor dem HERRN opfern soll am Sabbattage, soll sein sechs Lämmer, die ohne Fehl seien, und ein Widder ohne Fehl; (4. Mose 28.9)
5 Und je ein Epha zu einem Widder zum Speisopfer, zu den Lämmern aber, soviel seine Hand gibt, zum Speisopfer, und je ein Hin Öl zu einem Epha. 6 Am Neumonde aber soll er einen jungen Farren opfern, der ohne Fehl sei, und sechs Lämmer und einen Widder auch ohne Fehl; 7 und je ein Epha zum Farren und je ein Epha zum Widder zum Speisopfer, aber zu den Lämmern soviel, als er geben mag, und je ein Hin Öl zu einem Epha. (Hesekiel 45.24) 8 Und wenn der Fürst hineingeht, soll er durch die Halle des Tors hineingehen und desselben Weges wieder herausgehen. 9 Aber das Volk im Lande, so vor den HERRN kommt auf die hohen Feste und zum Tor gegen Mitternacht hineingeht, anzubeten, das soll durch das Tor gegen Mittag wieder herausgehen; und welche zum Tor gegen Mittag hineingehen, die sollen zum Tor gegen Mitternacht wieder herausgehen; und sollen nicht wieder zu dem Tor hinausgehen, dadurch sie hinein sind gegangen, sondern stracks vor sich hinausgehen.
10 Der Fürst aber soll mit ihnen hinein und heraus gehen. 11 Aber an den Feiertagen und hohen Festen soll man zum Speisopfer je zu einem Farren ein Epha und je zu einem Widder ein Epha opfern und zu den Lämmern, soviel seine Hand gibt, und je ein Hin Öl zu einem Epha. (Hesekiel 46.7)
12 Wenn aber der Fürst ein freiwilliges Brandopfer oder Dankopfer dem HERRN tun wollte, so soll man ihm das Tor gegen Morgen auftun, daß er sein Brandopfer und Dankopfer opfere, wie er's sonst am Sabbat pflegt zu opfern; und wenn er wieder herausgeht, soll man das Tor nach ihm zuschließen.
13 Und er soll dem HERRN täglich ein Brandopfer tun, nämlich ein jähriges Lamm ohne Fehl; dasselbe soll er alle Morgen opfern. (4. Mose 28.3)
14 Und soll alle Morgen den sechsten Teil von einem Epha zum Speisopfer darauftun und den dritten Teil von einem Hin Öl auf das Semmelmehl zu träufen, dem HERRN zum Speisopfer; das soll ein ewiges Recht sein vom täglichem Opfer. 15 Und also sollen sie das Lamm samt dem Speisopfer und Öl alle Morgen opfern zum täglichen Brandopfer.

Bestimmungen über das Erbland des Fürsten

16 So spricht der Herr, HERR: Wenn der Fürst seiner Söhne einem ein Geschenk gibt von seinem Erbe, dasselbe soll seinen Söhnen bleiben, und sie sollen es erblich besitzen.
17 Wo er aber seiner Knechte einem von seinem Erbteil etwas schenkt, das sollen sie besitzen bis aufs Freijahr und soll alsdann dem Fürsten wieder heimfallen; denn sein Teil soll allein auf seine Söhne erben. (3. Mose 25.10) 18 Es soll auch der Fürst dem Volk nichts nehmen von seinem Erbteil noch sie aus ihren Gütern stoßen, sondern soll sein eigenes Gut auf seine Kinder vererben, auf daß meines Volks nicht jemand von seinem Eigentum zerstreut werde. (Hesekiel 45.8-9)

Die Opferküchen

19 Und er führte mich durch den Eingang an der Seite des Tors gegen Mitternacht zu den Kammern des Heiligtums, so den Priestern gehörten; und siehe, daselbst war ein Raum in der Ecke gegen Abend.
20 Und er sprach zu mir: Dies ist der Ort, da die Priester kochen sollen das Schuldopfer und Sündopfer und das Speisopfer backen, daß sie es nicht hinaus in den äußeren Vorhof tragen müssen, das Volk zu heiligen. 21 Darnach führte er mich hinaus in den äußeren Vorhof und hieß mich gehen in die vier Ecken des Vorhofs. 22 Und siehe, da war in jeglicher der vier Ecken ein anderes Vorhöflein, vierzig Ellen lang und dreißig Ellen breit, alle vier einerlei Maßes. 23 Und es ging ein Mäuerlein um ein jegliches der vier; da waren Herde herum gemacht unten an den Mauern. 24 Und er sprach zu mir: Dies sind die Küchen, darin die Diener des Hauses kochen sollen, was das Volk opfert.

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Nehemia - Kapitel 8

Die Vorlesung und Auslegung des Gesetzes vor dem Volk

1 Und es versammelte sich das ganze Volk wie ein Mann auf dem Platz vor dem Wassertor, und sie sprachen zu Esra, dem Schriftgelehrten, daß er das Gesetzbuch Moses hole, welches der HERR Israel anbefohlen hatte. (Esra 7.6) 2 Und Esra, der Priester, brachte das Gesetz vor die Gemeinde, vor die Männer und Frauen und alle, die es verstehen konnten, am ersten Tage des siebenten Monats. (5. Mose 31.10-13) 3 Und er las darin auf dem Platz, der vor dem Wassertor ist, vom hellen Morgen bis zum Mittag, vor den Männern und Frauen und allen, die es verstehen konnten, und die Ohren des ganzen Volkes waren auf das Gesetzbuch gerichtet. 4 Esra aber, der Schriftgelehrte, stand auf einer hölzernen Kanzel, die man zu diesem Zweck gemacht hatte, und neben ihm standen Mattitja, Schema, Anaja, Urija, Hilkija und Hasbaddana, Sacharja und Mesullam und Maaseja zu seiner Rechten; zu seiner Linken aber Pedaja, Misael, Malkija, Chaschum. 5 Und Esra öffnete das Buch vor den Augen des ganzen Volkes; denn er stand höher als alles Volk. Und als er es öffnete, stand alles Volk auf. 6 Und Esra lobte den HERRN, den großen Gott; und alles Volk antwortete mit aufgehobenen Händen: Amen! Amen! Und sie verneigten sich und beteten den HERRN an, das Angesicht zur Erde gewandt. 7 Und Jesua, Bani, Serebja, Jamin, Akkub, Sabetai, Hodija, Maaseja, Kelita, Asarja, Josabad, Hanan, Pelaja, die Leviten, erklärten dem Volk das Gesetz, während das Volk an seinem Platze blieb. 8 Und sie lasen im Gesetzbuche Gottes deutlich und gaben den Sinn an, so daß man das Gelesene verstand.

Das Laubhüttenfest wird gefeiert

9 Und Nehemia, der Landpfleger, und Esra, der Priester, der Schriftgelehrte, und die Leviten, welche das Volk lehrten, sprachen zu allem Volk: Dieser Tag ist dem HERRN, eurem Gott, heilig! Darum seid nicht traurig und weinet nicht! Denn das ganze Volk weinte, als es die Worte des Gesetzes hörte. (Nehemia 5.14) 10 Darum sprach er zu ihnen: Gehet hin, esset Fettes und trinket Süßes und sendet Teile davon auch denen, die nichts für sich zubereitet haben; denn dieser Tag ist unserm HERRN heilig; darum bekümmert euch nicht, denn die Freude am HERRN ist eure Stärke! 11 Und die Leviten beruhigten alles Volk und sprachen: Seid stille, denn der Tag ist heilig; bekümmert euch nicht! 12 Und alles Volk ging hin, um zu essen und zu trinken und Teile davon zu senden und ein großes Freudenfest zu machen; denn sie hatten die Worte verstanden, die man ihnen verkündigte. 13 Und am zweiten Tage versammelten sich die Familienhäupter des ganzen Volkes, die Priester und Leviten zu Esra, dem Schriftgelehrten, daß er sie in den Worten des Gesetzes unterrichte. 14 Und sie fanden im Gesetz, welches der HERR durch Mose anbefohlen hatte, geschrieben, daß die Kinder Israel am Fest im siebenten Monat in Laubhütten wohnen sollten. (3. Mose 23.42) 15 Und sie ließen es verkündigen und in allen ihren Städten und zu Jerusalem ausrufen und sagen: Gehet hinaus auf die Berge und holet Ölzweige, Zweige vom wilden Ölbaum, Myrtenzweige, Palmzweige und Zweige von dichtbelaubten Bäumen, daß man Laubhütten mache, wie geschrieben steht! 16 Und das Volk ging hinaus, und sie holten die Zweige und machten sich Laubhütten, ein jeder auf seinem Dache und in ihren Höfen und in den Höfen am Hause Gottes und auf dem Platze am Wassertore und auf dem Platze am Tore Ephraim. (Nehemia 8.1) 17 Und die ganze Gemeinde derer, die aus der Gefangenschaft zurückgekehrt waren, machte Laubhütten und wohnte darin. Denn die Kinder Israel hatten seit der Zeit Josuas, des Sohnes Nuns, bis auf diesen Tag nicht also getan. Und sie hatten sehr große Freude. 18 Und es wurde im Gesetzbuche Gottes gelesen Tag für Tag, vom ersten Tage bis zum letzten. Und sie hielten das Fest sieben Tage lang und am achten Tage die Festversammlung, laut Verordnung.