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Hesekiel - Kapitel 46

Das Opfer des Fürsten

1 So spricht der Herr, HERR: Das Tor am innern Vorhof morgenwärts soll die sechs Werktage zugeschlossen sein; aber am Sabbat und am Neumonde soll man's auftun. 2 Und der Fürst soll von draußen unter die Halle des Tors treten und bei dem Pfosten am Tor stehenbleiben. Und die Priester sollen sein Brandopfer und Dankopfer opfern; er aber soll auf der Schwelle des Tors anbeten und darnach wieder hinausgehen; das Tor aber soll offen bleiben bis an den Abend. (Hesekiel 44.3) 3 Desgleichen das Volk im Lande soll an der Tür desselben Tors anbeten vor dem HERRN an den Sabbaten und Neumonden. 4 Das Brandopfer aber, so der Fürst vor dem HERRN opfern soll am Sabbattage, soll sein sechs Lämmer, die ohne Fehl seien, und ein Widder ohne Fehl; (4. Mose 28.9)
5 Und je ein Epha zu einem Widder zum Speisopfer, zu den Lämmern aber, soviel seine Hand gibt, zum Speisopfer, und je ein Hin Öl zu einem Epha. 6 Am Neumonde aber soll er einen jungen Farren opfern, der ohne Fehl sei, und sechs Lämmer und einen Widder auch ohne Fehl; 7 und je ein Epha zum Farren und je ein Epha zum Widder zum Speisopfer, aber zu den Lämmern soviel, als er geben mag, und je ein Hin Öl zu einem Epha. (Hesekiel 45.24) 8 Und wenn der Fürst hineingeht, soll er durch die Halle des Tors hineingehen und desselben Weges wieder herausgehen. 9 Aber das Volk im Lande, so vor den HERRN kommt auf die hohen Feste und zum Tor gegen Mitternacht hineingeht, anzubeten, das soll durch das Tor gegen Mittag wieder herausgehen; und welche zum Tor gegen Mittag hineingehen, die sollen zum Tor gegen Mitternacht wieder herausgehen; und sollen nicht wieder zu dem Tor hinausgehen, dadurch sie hinein sind gegangen, sondern stracks vor sich hinausgehen.
10 Der Fürst aber soll mit ihnen hinein und heraus gehen. 11 Aber an den Feiertagen und hohen Festen soll man zum Speisopfer je zu einem Farren ein Epha und je zu einem Widder ein Epha opfern und zu den Lämmern, soviel seine Hand gibt, und je ein Hin Öl zu einem Epha. (Hesekiel 46.7)
12 Wenn aber der Fürst ein freiwilliges Brandopfer oder Dankopfer dem HERRN tun wollte, so soll man ihm das Tor gegen Morgen auftun, daß er sein Brandopfer und Dankopfer opfere, wie er's sonst am Sabbat pflegt zu opfern; und wenn er wieder herausgeht, soll man das Tor nach ihm zuschließen.
13 Und er soll dem HERRN täglich ein Brandopfer tun, nämlich ein jähriges Lamm ohne Fehl; dasselbe soll er alle Morgen opfern. (4. Mose 28.3)
14 Und soll alle Morgen den sechsten Teil von einem Epha zum Speisopfer darauftun und den dritten Teil von einem Hin Öl auf das Semmelmehl zu träufen, dem HERRN zum Speisopfer; das soll ein ewiges Recht sein vom täglichem Opfer. 15 Und also sollen sie das Lamm samt dem Speisopfer und Öl alle Morgen opfern zum täglichen Brandopfer.

Bestimmungen über das Erbland des Fürsten

16 So spricht der Herr, HERR: Wenn der Fürst seiner Söhne einem ein Geschenk gibt von seinem Erbe, dasselbe soll seinen Söhnen bleiben, und sie sollen es erblich besitzen.
17 Wo er aber seiner Knechte einem von seinem Erbteil etwas schenkt, das sollen sie besitzen bis aufs Freijahr und soll alsdann dem Fürsten wieder heimfallen; denn sein Teil soll allein auf seine Söhne erben. (3. Mose 25.10) 18 Es soll auch der Fürst dem Volk nichts nehmen von seinem Erbteil noch sie aus ihren Gütern stoßen, sondern soll sein eigenes Gut auf seine Kinder vererben, auf daß meines Volks nicht jemand von seinem Eigentum zerstreut werde. (Hesekiel 45.8-9)

Die Opferküchen

19 Und er führte mich durch den Eingang an der Seite des Tors gegen Mitternacht zu den Kammern des Heiligtums, so den Priestern gehörten; und siehe, daselbst war ein Raum in der Ecke gegen Abend.
20 Und er sprach zu mir: Dies ist der Ort, da die Priester kochen sollen das Schuldopfer und Sündopfer und das Speisopfer backen, daß sie es nicht hinaus in den äußeren Vorhof tragen müssen, das Volk zu heiligen. 21 Darnach führte er mich hinaus in den äußeren Vorhof und hieß mich gehen in die vier Ecken des Vorhofs. 22 Und siehe, da war in jeglicher der vier Ecken ein anderes Vorhöflein, vierzig Ellen lang und dreißig Ellen breit, alle vier einerlei Maßes. 23 Und es ging ein Mäuerlein um ein jegliches der vier; da waren Herde herum gemacht unten an den Mauern. 24 Und er sprach zu mir: Dies sind die Küchen, darin die Diener des Hauses kochen sollen, was das Volk opfert.

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3. Mose - Kapitel 22

Verordnungen über das Essen der Opfer

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Rede zu Aaron und zu seinen Söhnen, daß sie sich enthalten von den heiligen Dingen der Kinder Israel, die sie mir heiligen, und meinen heiligen Namen nicht entweihen. Ich bin Jehova. 3 Sprich zu ihnen: Wer irgend von all eurem Samen, bei euren Geschlechtern, sich den heiligen Dingen naht, welche die Kinder Israel Jehova heiligen, und seine Unreinigkeit ist an ihm, selbige Seele soll ausgerottet werden vor meinem Angesicht hinweg. Ich bin Jehova. 4 Jedermann vom Samen Aarons, der aussätzig oder flüssig ist, soll nicht von den heiligen Dingen essen, bis er rein ist. Und wer irgend einen anrührt, der durch eine Leiche verunreinigt ist, oder jemanden, dem der Samenerguß entgeht; (3. Mose 15.2) (3. Mose 15.16) 5 oder wer irgend ein kriechendes Tier anrührt, durch welches er unrein wird, oder einen Menschen, durch den er unrein wird nach irgend welcher Unreinigkeit, die er hat: 6 einer, der solches anrührt, der wird unrein sein bis an den Abend; und er soll nicht von den heiligen Dingen essen, sondern soll sein Fleisch im Wasser baden; (3. Mose 11.24-25) 7 und ist die Sonne untergegangen, so ist er rein; und danach darf er von den heiligen Dingen essen, denn es ist sein Brot. 8 Aas und Zerrissenes soll er nicht essen, daß er sich dadurch verunreinige. Ich bin Jehova. (2. Mose 22.30) 9 Und sie sollen meine Vorschriften beobachten, damit sie nicht deswegen Sünde auf sich laden und dadurch sterben, weil sie es entweihen. Ich bin Jehova, der sie heiligt. 10 Und kein Fremder soll Heiliges essen; der Beisasse und der Tagelöhner eines Priesters sollen Heiliges nicht essen. 11 Wenn aber ein Priester eine Seele für Geld kauft, so darf diese davon essen; und seine Hausgeborenen, sie dürfen von seinem Brote essen. 12 Und wenn die Tochter eines Priesters das Weib eines fremden Mannes wird, so soll sie nicht von dem Hebopfer der heiligen Dinge essen. 13 Und wenn die Tochter eines Priesters Witwe oder verstoßen wird, und keine Kinder hat und in das Haus ihres Vaters zurückkehrt, wie in ihrer Jugend, so darf sie von dem Brote ihres Vaters essen. Aber kein Fremder soll davon essen. 14 Und wenn jemand aus Versehen Heiliges isset, so soll er das Fünftel davon hinzufügen und dem Priester das Heilige erstatten. (3. Mose 5.16) 15 Und man soll die heiligen Dinge der Kinder Israel nicht entweihen, die sie dem Jehova heben, 16 und ihnen so die Ungerechtigkeit einer Schuld aufladen, wenn sie ihre heiligen Dinge essen; denn ich bin Jehova, der sie heiligt. (3. Mose 22.9) 17 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 18 Rede zu Aaron und zu seinen Söhnen und zu allen Kindern Israel und sprich zu ihnen: Jedermann vom Hause Israel und von den Fremdlingen in Israel, der seine Opfergabe darbringt, nach allen ihren Gelübden und nach allen ihren freiwilligen Gaben, welche sie Jehova als Brandopfer darbringen, - 19 zum Wohlgefallen für euch soll es sein, ohne Fehl, männlich, von den Rindern, von den Schafen oder von den Ziegen. 20 Alles, woran ein Gebrechen ist, sollt ihr nicht darbringen, denn es wird nicht zum Wohlgefallen für euch sein. (5. Mose 15.21) (5. Mose 17.1) (Maleachi 1.8) 21 Und wenn jemand dem Jehova ein Friedensopfer darbringt, um ein Gelübde zu erfüllen, oder als freiwillige Gabe vom Rind- oder Kleinvieh: ohne Fehl soll es sein, zum Wohlgefallen; keinerlei Gebrechen soll an ihm sein. 22 Ein blindes oder verletztes oder verstümmeltes Tier, oder eines, das Geschwüre oder die Krätze oder die Flechte hat, diese sollt ihr Jehova nicht darbringen, und sollt Jehova keine Feueropfer davon auf den Altar geben. 23 Und ein Stück Rind- oder Kleinvieh, an welchem ein Glied zu lang oder zu kurz ist, das magst du als freiwillige Gabe opfern; aber zu einem Gelübde wird es nicht wohlgefällig sein. 24 Und dem die Hoden zerquetscht oder zerstoßen oder ausgerissen oder ausgeschnitten sind, sollt ihr Jehova nicht darbringen; und in eurem Lande sollt ihr dergleichen nicht tun. 25 Und aus der Hand eines Fremden sollt ihr das Brot eures Gottes aus allen diesen nicht darbringen; denn ihr Verderben ist an ihnen, ein Gebrechen ist an ihnen; sie werden nicht wohlgefällig für euch sein. 26 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 27 Wenn ein Rind oder ein Schaf oder eine Ziege geboren wird, so soll es sieben Tage unter seiner Mutter sein; und vom achten Tage an und weiterhin wird es wohlgefällig sein zur Opfergabe eines Feueropfers dem Jehova. - (2. Mose 22.29) 28 Und ein Stück Rind- oder Kleinvieh, es selbst und sein Junges, sollt ihr nicht schlachten an einem Tage. (5. Mose 22.6-7) 29 Und wenn ihr dem Jehova ein Dankopfer opfert, so sollt ihr es zum Wohlgefallen für euch opfern: 30 an demselben Tage soll es gegessen werden; ihr sollt nichts davon übriglassen bis an den Morgen. Ich bin Jehova. (3. Mose 7.15) 31 Und ihr sollt meine Gebote beobachten und sie tun. Ich bin Jehova. 32 Und ihr sollt meinen heiligen Namen nicht entweihen, damit ich geheiligt werde in der Mitte der Kinder Israel. (3. Mose 22.9) (3. Mose 22.16) 33 Ich bin Jehova, der euch heiligt, der euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt hat, um euer Gott zu sein. Ich bin Jehova.