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Hesekiel - Kapitel 45

Die Landabgabe für den heiligen Bezirk; die Landanteile der Stadt und des Fürsten

1 Wenn ihr nun das Land durchs Los austeilt, so sollt ihr ein Hebopfer vom Lande absondern, das dem HERRN heilig sein soll, fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit; der Platz soll heilig sein, soweit er reicht. 2 Und von diesem sollen zum Heiligtum kommen je fünfhundert Ruten ins Gevierte und dazu ein freier Raum umher fünfzig Ellen. 3 Und auf dem Platz, der fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit ist, soll das Heiligtum stehen, das Allerheiligste.
4 Das übrige aber vom geheiligten Lande soll den Priestern gehören, die im Heiligtum dienen und vor den HERRN treten, ihm zu dienen, daß sie Raum zu Häusern haben, und soll auch heilig sein. 5 Aber die Leviten, so vor dem Hause dienen, sollen auch fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit haben zu ihrem Teil, daß sie da wohnen.
6 Und der Stadt sollt ihr auch einen Platz lassen für das ganze Haus Israel, fünftausend Ruten breit und fünfundzwanzigtausend lang, neben dem geheiligten Lande.
7 Dem Fürsten aber sollt ihr auch einen Platz geben zu beiden Seiten, neben dem geheiligten Lande und neben dem Platz der Stadt, und soll der Platz gegen Abend und gegen Morgen so weit reichen als die Teile der Stämme. (Hesekiel 44.3) (Hesekiel 48.21-22)
8 Das soll sein eigen Teil sein in Israel, damit meine Fürsten nicht mehr meinem Volk das Ihre nehmen, sondern sollen das Land dem Haus Israel lassen für ihre Stämme.

Mahnung an die Fürsten

9 Denn so spricht der Herr, HERR: Ihr habt's lange genug gemacht, ihr Fürsten Israels; lasset ab von Frevel und Gewalt und tut, was recht und gut ist, und tut ab von meinem Volk euer Austreiben, spricht der Herr, HERR. (Hesekiel 46.18)
10 Ihr sollt rechtes Gewicht und rechte Scheffel und rechtes Maß haben. (3. Mose 19.36) (5. Mose 25.15)
11 Epha und Bath sollen gleich sein, daß ein Bath den zehnten Teil vom Homer habe und das Epha den zehnten Teil vom Homer; denn nach dem Homer soll man sie beide messen. 12 Aber ein Lot soll zwanzig Gera haben; und eine Mina macht zwanzig Lot, fünfundzwanzig Lot und fünfzehn Lot.

Die Aufgaben des Fürsten im Opferdienst

13 Das soll nun das Hebopfer sein, das ihr heben sollt, nämlich den sechsten Teil eines Epha von einem Homer Weizen und den sechsten Teil eines Epha von einem Homer Gerste.
14 Und vom Öl sollt ihr geben je den zehnten Teil eines Bath vom Kor, welches zehn Bath oder ein Homer ist; denn zehn Bath machen einen Homer. 15 Und je ein Lamm von zweihundert Schafen aus der Herde auf der Weide Israels zum Speisopfer und Brandopfer und Dankopfer, zur Versöhnung für sie, spricht der Herr, HERR. 16 Alles Volk im Lande soll solches Hebopfer zum Fürsten in Israel bringen. 17 Und der Fürst soll die Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer ausrichten auf die Feste, Neumonde und Sabbate, auf alle Feiertage des Hauses Israel; er soll die Sündopfer und Speisopfer, Brandopfer und Dankopfer tun zur Versöhnung für das Haus Israel.

Fest- und Opferordnung

18 So spricht der Herr, HERR: Am ersten Tage des ersten Monats sollst du nehmen einen jungen Farren, der ohne Fehl sei, und das Heiligtum entsündigen.
19 Und der Priester soll von dem Blut des Sündopfers nehmen und die Pfosten am Hause damit besprengen und die vier Ecken des Absatzes am Altar samt den Pfosten am Tor des Innern Vorhofs. 20 Also sollst du auch tun am siebenten Tage des Monats wegen derer, die geirrt haben oder weggeführt worden sind, daß ihr das Haus entsündigt. (3. Mose 4.2) (3. Mose 5.17) 21 Am vierzehnten Tage des ersten Monats sollt ihr das Passah halten und sieben Tage feiern und ungesäuertes Brot essen. (3. Mose 23.5)
22 Und am selben Tage soll der Fürst für sich und für alles Volk im Lande einen Farren zum Sündopfer opfern. 23 Aber die sieben Tage des Festes soll er dem HERRN täglich ein Brandopfer tun: je sieben Farren und sieben Widder, die ohne Fehl seien; und je einen Ziegenbock zum Sündopfer. (4. Mose 28.19-22) 24 Zum Speisopfer aber soll er je ein Epha zu einem Farren und ein Epha zu einem Widder opfern und je ein Hin Öl zu einem Epha. (4. Mose 15.4) (4. Mose 15.6) (4. Mose 15.9) (Hesekiel 46.5) 25 Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats soll er sieben Tage nacheinander feiern, gleichwie jene sieben Tage, und es ebenso halten mit Sündopfer, Brandopfer, Speisopfer samt dem Öl. (3. Mose 23.34)

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Psalm - Kapitel 37

Psalm 37

1 Von David. Erzürne dich nicht über die Bösen, und sei nicht neidisch auf die Übeltäter! (Sprüche 24.19) 2 Denn sie werden schnell verdorren wie das Gras und verwelken wie das grüne Kraut. 3 Vertraue auf den HERRN und tue Gutes, wohne im Lande und übe Treue; (Psalm 37.27) (Psalm 37.29) 4 und habe deine Lust an dem HERRN, so wird er dir geben, was dein Herz begehrt! 5 Befiehl dem HERRN deinen Weg und vertraue auf ihn, so wird er handeln (1. Petrus 5.7) 6 und wird deine Gerechtigkeit an den Tag bringen wie das Licht und dein Recht wie den Mittag. (Hiob 11.17) (Psalm 97.11) (Psalm 112.4) 7 Halte still dem HERRN und warte auf ihn; erzürne dich nicht über den, welchem sein Weg gelingt, über den Mann, der Ränke übt! (Psalm 73.3) 8 Stehe ab vom Zorn und laß den Grimm; erzürne dich nicht! Es entsteht nur Böses daraus. 9 Denn die Übeltäter werden ausgerottet; die aber auf den HERRN warten, werden das Land ererben. (Psalm 37.11) (Psalm 37.22) (Psalm 37.29) (Psalm 37.34) 10 Nur noch ein Weilchen, so wird der Gottlose nicht mehr sein, und wenn du dich nach seiner Wohnung erkundigst, so ist er nicht mehr da! (Psalm 37.35) 11 Aber die Sanftmütigen werden das Land ererben und sich großen Friedens erfreuen. (Psalm 37.9) (Matthäus 5.5) 12 Der Gottlose macht Anschläge wider den Gerechten und knirscht mit den Zähnen über ihn; 13 aber mein Herr lacht seiner; denn er hat dafür gesorgt, daß sein Tag kommt! (Hiob 18.20) 14 Die Gottlosen haben das Schwert gezückt und ihren Bogen gespannt, um den Elenden und Armen zu fällen und die umzubringen, deren Weg richtig ist. (Psalm 11.2) 15 Ihr Schwert wird in ihr eigenes Herz dringen, und ihr Bogen wird zerbrochen werden! 16 Das Wenige, das ein Gerechter hat, ist besser als der Überfluß vieler Gottlosen. (Sprüche 15.16) 17 Denn die Arme der Gottlosen werden zerbrochen; aber die Gerechten unterstützt der HERR. 18 Der HERR kennt die Tage der Frommen, und ihr Erbe wird ewiglich bestehen. 19 Sie sollen nicht zuschanden werden zur bösen Zeit, sondern genug haben auch in den Tagen der Hungersnot; (Psalm 33.19) 20 aber die Gottlosen werden umkommen und die Feinde des HERRN dahinschwinden wie die Pracht der Auen; wie Rauch verschwinden sie. (Psalm 68.3) 21 Der Gottlose borgt und zahlt nicht zurück; der Gerechte aber ist barmherzig und gibt. 22 Denn die vom HERRN Gesegneten werden das Land ererben, aber seine Verfluchten sollen ausgerottet werden. (Psalm 37.9) 23 Vom HERRN werden die Schritte des Mannes bestätigt, wenn ihm sein Weg gefällt. 24 Fällt er, so wird er nicht weggeworfen; denn der HERR stützt seine Hand. (Sprüche 24.16) 25 Ich bin jung gewesen und alt geworden und habe nie den Gerechten verlassen gesehen, oder seinen Samen um Brot betteln. (Psalm 34.10-11) 26 Er ist allezeit barmherzig und leiht gern, und sein Same wird zum Segen. 27 Weiche vom Bösen und tue Gutes, so wirst du ewiglich bleiben! (Psalm 34.15) 28 Denn der HERR hat das Recht lieb und verläßt seine Frommen nicht; sie werden ewiglich bewahrt, aber der Same der Gottlosen wird ausgerottet. (Psalm 11.7) 29 Die Gerechten werden das Land ererben und für immer darin wohnen. (Jesaja 60.21) 30 Des Gerechten Mund tut Weisheit kund, und seine Zunge redet recht. 31 Das Gesetz seines Gottes ist in seinem Herzen, und seine Schritte wanken nicht. (Psalm 40.9) 32 Der Gottlose lauert auf den Gerechten und sucht ihn zu töten. (Psalm 10.8-10) 33 Aber der HERR wird ihn nicht seiner Hand überlassen und läßt ihn nicht verdammen, wenn er gerichtet wird.