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Hesekiel - Kapitel 45

Die Landabgabe für den heiligen Bezirk; die Landanteile der Stadt und des Fürsten

1 Wenn ihr nun das Land durchs Los austeilt, so sollt ihr ein Hebopfer vom Lande absondern, das dem HERRN heilig sein soll, fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit; der Platz soll heilig sein, soweit er reicht. 2 Und von diesem sollen zum Heiligtum kommen je fünfhundert Ruten ins Gevierte und dazu ein freier Raum umher fünfzig Ellen. 3 Und auf dem Platz, der fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit ist, soll das Heiligtum stehen, das Allerheiligste.
4 Das übrige aber vom geheiligten Lande soll den Priestern gehören, die im Heiligtum dienen und vor den HERRN treten, ihm zu dienen, daß sie Raum zu Häusern haben, und soll auch heilig sein. 5 Aber die Leviten, so vor dem Hause dienen, sollen auch fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit haben zu ihrem Teil, daß sie da wohnen.
6 Und der Stadt sollt ihr auch einen Platz lassen für das ganze Haus Israel, fünftausend Ruten breit und fünfundzwanzigtausend lang, neben dem geheiligten Lande.
7 Dem Fürsten aber sollt ihr auch einen Platz geben zu beiden Seiten, neben dem geheiligten Lande und neben dem Platz der Stadt, und soll der Platz gegen Abend und gegen Morgen so weit reichen als die Teile der Stämme. (Hesekiel 44.3) (Hesekiel 48.21-22)
8 Das soll sein eigen Teil sein in Israel, damit meine Fürsten nicht mehr meinem Volk das Ihre nehmen, sondern sollen das Land dem Haus Israel lassen für ihre Stämme.

Mahnung an die Fürsten

9 Denn so spricht der Herr, HERR: Ihr habt's lange genug gemacht, ihr Fürsten Israels; lasset ab von Frevel und Gewalt und tut, was recht und gut ist, und tut ab von meinem Volk euer Austreiben, spricht der Herr, HERR. (Hesekiel 46.18)
10 Ihr sollt rechtes Gewicht und rechte Scheffel und rechtes Maß haben. (3. Mose 19.36) (5. Mose 25.15)
11 Epha und Bath sollen gleich sein, daß ein Bath den zehnten Teil vom Homer habe und das Epha den zehnten Teil vom Homer; denn nach dem Homer soll man sie beide messen. 12 Aber ein Lot soll zwanzig Gera haben; und eine Mina macht zwanzig Lot, fünfundzwanzig Lot und fünfzehn Lot.

Die Aufgaben des Fürsten im Opferdienst

13 Das soll nun das Hebopfer sein, das ihr heben sollt, nämlich den sechsten Teil eines Epha von einem Homer Weizen und den sechsten Teil eines Epha von einem Homer Gerste.
14 Und vom Öl sollt ihr geben je den zehnten Teil eines Bath vom Kor, welches zehn Bath oder ein Homer ist; denn zehn Bath machen einen Homer. 15 Und je ein Lamm von zweihundert Schafen aus der Herde auf der Weide Israels zum Speisopfer und Brandopfer und Dankopfer, zur Versöhnung für sie, spricht der Herr, HERR. 16 Alles Volk im Lande soll solches Hebopfer zum Fürsten in Israel bringen. 17 Und der Fürst soll die Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer ausrichten auf die Feste, Neumonde und Sabbate, auf alle Feiertage des Hauses Israel; er soll die Sündopfer und Speisopfer, Brandopfer und Dankopfer tun zur Versöhnung für das Haus Israel.

Fest- und Opferordnung

18 So spricht der Herr, HERR: Am ersten Tage des ersten Monats sollst du nehmen einen jungen Farren, der ohne Fehl sei, und das Heiligtum entsündigen.
19 Und der Priester soll von dem Blut des Sündopfers nehmen und die Pfosten am Hause damit besprengen und die vier Ecken des Absatzes am Altar samt den Pfosten am Tor des Innern Vorhofs. 20 Also sollst du auch tun am siebenten Tage des Monats wegen derer, die geirrt haben oder weggeführt worden sind, daß ihr das Haus entsündigt. (3. Mose 4.2) (3. Mose 5.17) 21 Am vierzehnten Tage des ersten Monats sollt ihr das Passah halten und sieben Tage feiern und ungesäuertes Brot essen. (3. Mose 23.5)
22 Und am selben Tage soll der Fürst für sich und für alles Volk im Lande einen Farren zum Sündopfer opfern. 23 Aber die sieben Tage des Festes soll er dem HERRN täglich ein Brandopfer tun: je sieben Farren und sieben Widder, die ohne Fehl seien; und je einen Ziegenbock zum Sündopfer. (4. Mose 28.19-22) 24 Zum Speisopfer aber soll er je ein Epha zu einem Farren und ein Epha zu einem Widder opfern und je ein Hin Öl zu einem Epha. (4. Mose 15.4) (4. Mose 15.6) (4. Mose 15.9) (Hesekiel 46.5) 25 Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats soll er sieben Tage nacheinander feiern, gleichwie jene sieben Tage, und es ebenso halten mit Sündopfer, Brandopfer, Speisopfer samt dem Öl. (3. Mose 23.34)

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Jeremia - Kapitel 39

Jerusalem wird eingenommen und Zedekia nach Babel weggeführt

1 Und es geschah, daß Jerusalem eingenommen wurde. Im neunten Jahre Zedekias, des Königs von Juda, im zehnten Monat, war der babylonische König Nebukadnezar mit seinem ganzen Heer gen Jerusalem gekommen und hatte die Belagerung begonnen; 2 und im elften Jahre Zedekias, am neunten Tage des vierten Monats, brach man in die Stadt ein. 3 Da kamen alle Fürsten des Königs von Babel und setzten sich beim mittlern Tore fest, nämlich Nergal-Sarezer, Samgar-Nebo, Sarsekim, der Oberkämmerer, Nergal-Sarezer, der Obermagier, samt allen übrigen Fürsten des babylonischen Königs. 4 Als aber Zedekia, der König von Juda, und alle Kriegsleute sie sahen, flohen sie und verließen die Stadt bei Nacht auf dem Wege nach dem Königsgarten, durch das Tor zwischen den beiden Mauern, und wandten sich der Jordanebene zu. 5 Aber das Heer der Chaldäer jagte ihnen nach und holte Zedekia in der Ebene von Jericho ein; und sie ergriffen ihn und führten ihn zu Nebukadnezar, dem König von Babel, nach Ribla im Lande Hamat; der sprach das Urteil über ihn. 6 Und der König von Babel ließ die Söhne Zedekias in Ribla vor seinen Augen niedermetzeln, dazu den ganzen jüdischen Adel; 7 Zedekia aber ließ er die Augen blenden und ihn mit zwei ehernen Ketten binden, um ihn nach Babel zu bringen. 8 Und die Chaldäer verbrannten den königlichen Palast und die Häuser des Volkes mit Feuer und rissen die Mauern Jerusalems nieder. 9 Den Rest des Volkes aber, sowohl die, welche in der Stadt übriggeblieben, als auch die Überläufer, welche zu den Chaldäern übergegangen waren, den Rest des übrigen Volkes, führte Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, gefangen nach Babel. 10 Von dem geringen Volk aber, das gar nichts besaß, ließ Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, etliche im Lande Juda zurück und gab ihnen Weinberge und Äcker zu jener Zeit.

Jeremia wird befreit. Das Wort des HERRN für Ebed-Melech

11 Und Nebukadnezar, der König von Babel, erließ in betreff Jeremias einen Befehl zu Handen Nebusaradans, des Obersten der Leibwache, und sprach: 12 Nimm ihn und trage Sorge für ihn und tue ihm ja nichts zuleide, sondern verfahre mit ihm so, wie er dir sagen wird. 13 Da ließen Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, und Nebuschasban, der Oberkämmerer, und Nergal-Sarezer, der Obermagier, und alle Obersten des babylonischen Königs den Jeremia aus dem Wachthofe holen; 14 und sie übergaben ihn Gedalja, dem Sohne Saphans, damit er ihn nach Hause bringe; und er wohnte unter dem Volk. (Jeremia 38.28) (Jeremia 40.5-6) 15 Zu Jeremia aber war das Wort des HERRN ergangen, als er noch im Wachthof eingeschlossen war: 16 Gehe und sage zu dem Mohren Ebed-Melech: So spricht der HERR der Heerscharen, der Gott Israels: Siehe, ich lasse meine Worte über diese Stadt kommen zum Unglück und nicht zum Guten, und sie werden an jenem Tage vor deinen Augen in Erfüllung gehen; (Jeremia 38.7) 17 aber dich will ich an jenem Tage erretten, spricht der HERR, und du sollst nicht den Leuten in die Hände fallen, vor welchen du dich fürchtest, 18 sondern ich will dich entrinnen lassen, und du sollst nicht durchs Schwert fallen, sondern deine Seele als Beute davontragen, weil du mir vertraut hast, spricht der HERR! (Hiob 5.20)