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Hesekiel - Kapitel 45

Die Landabgabe für den heiligen Bezirk; die Landanteile der Stadt und des Fürsten

1 Wenn ihr nun das Land durchs Los austeilt, so sollt ihr ein Hebopfer vom Lande absondern, das dem HERRN heilig sein soll, fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit; der Platz soll heilig sein, soweit er reicht. 2 Und von diesem sollen zum Heiligtum kommen je fünfhundert Ruten ins Gevierte und dazu ein freier Raum umher fünfzig Ellen. 3 Und auf dem Platz, der fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit ist, soll das Heiligtum stehen, das Allerheiligste.
4 Das übrige aber vom geheiligten Lande soll den Priestern gehören, die im Heiligtum dienen und vor den HERRN treten, ihm zu dienen, daß sie Raum zu Häusern haben, und soll auch heilig sein. 5 Aber die Leviten, so vor dem Hause dienen, sollen auch fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit haben zu ihrem Teil, daß sie da wohnen.
6 Und der Stadt sollt ihr auch einen Platz lassen für das ganze Haus Israel, fünftausend Ruten breit und fünfundzwanzigtausend lang, neben dem geheiligten Lande.
7 Dem Fürsten aber sollt ihr auch einen Platz geben zu beiden Seiten, neben dem geheiligten Lande und neben dem Platz der Stadt, und soll der Platz gegen Abend und gegen Morgen so weit reichen als die Teile der Stämme. (Hesekiel 44.3) (Hesekiel 48.21-22)
8 Das soll sein eigen Teil sein in Israel, damit meine Fürsten nicht mehr meinem Volk das Ihre nehmen, sondern sollen das Land dem Haus Israel lassen für ihre Stämme.

Mahnung an die Fürsten

9 Denn so spricht der Herr, HERR: Ihr habt's lange genug gemacht, ihr Fürsten Israels; lasset ab von Frevel und Gewalt und tut, was recht und gut ist, und tut ab von meinem Volk euer Austreiben, spricht der Herr, HERR. (Hesekiel 46.18)
10 Ihr sollt rechtes Gewicht und rechte Scheffel und rechtes Maß haben. (3. Mose 19.36) (5. Mose 25.15)
11 Epha und Bath sollen gleich sein, daß ein Bath den zehnten Teil vom Homer habe und das Epha den zehnten Teil vom Homer; denn nach dem Homer soll man sie beide messen. 12 Aber ein Lot soll zwanzig Gera haben; und eine Mina macht zwanzig Lot, fünfundzwanzig Lot und fünfzehn Lot.

Die Aufgaben des Fürsten im Opferdienst

13 Das soll nun das Hebopfer sein, das ihr heben sollt, nämlich den sechsten Teil eines Epha von einem Homer Weizen und den sechsten Teil eines Epha von einem Homer Gerste.
14 Und vom Öl sollt ihr geben je den zehnten Teil eines Bath vom Kor, welches zehn Bath oder ein Homer ist; denn zehn Bath machen einen Homer. 15 Und je ein Lamm von zweihundert Schafen aus der Herde auf der Weide Israels zum Speisopfer und Brandopfer und Dankopfer, zur Versöhnung für sie, spricht der Herr, HERR. 16 Alles Volk im Lande soll solches Hebopfer zum Fürsten in Israel bringen. 17 Und der Fürst soll die Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer ausrichten auf die Feste, Neumonde und Sabbate, auf alle Feiertage des Hauses Israel; er soll die Sündopfer und Speisopfer, Brandopfer und Dankopfer tun zur Versöhnung für das Haus Israel.

Fest- und Opferordnung

18 So spricht der Herr, HERR: Am ersten Tage des ersten Monats sollst du nehmen einen jungen Farren, der ohne Fehl sei, und das Heiligtum entsündigen.
19 Und der Priester soll von dem Blut des Sündopfers nehmen und die Pfosten am Hause damit besprengen und die vier Ecken des Absatzes am Altar samt den Pfosten am Tor des Innern Vorhofs. 20 Also sollst du auch tun am siebenten Tage des Monats wegen derer, die geirrt haben oder weggeführt worden sind, daß ihr das Haus entsündigt. (3. Mose 4.2) (3. Mose 5.17) 21 Am vierzehnten Tage des ersten Monats sollt ihr das Passah halten und sieben Tage feiern und ungesäuertes Brot essen. (3. Mose 23.5)
22 Und am selben Tage soll der Fürst für sich und für alles Volk im Lande einen Farren zum Sündopfer opfern. 23 Aber die sieben Tage des Festes soll er dem HERRN täglich ein Brandopfer tun: je sieben Farren und sieben Widder, die ohne Fehl seien; und je einen Ziegenbock zum Sündopfer. (4. Mose 28.19-22) 24 Zum Speisopfer aber soll er je ein Epha zu einem Farren und ein Epha zu einem Widder opfern und je ein Hin Öl zu einem Epha. (4. Mose 15.4) (4. Mose 15.6) (4. Mose 15.9) (Hesekiel 46.5) 25 Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats soll er sieben Tage nacheinander feiern, gleichwie jene sieben Tage, und es ebenso halten mit Sündopfer, Brandopfer, Speisopfer samt dem Öl. (3. Mose 23.34)

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Jeremia - Kapitel 34

Warnung an Zedekia

1 Dies ist das Wort, welches vom HERRN an Jeremia erging, während Nebukadnezar, der König von Babel, samt seinem ganzen Heer und allen Königreichen der Erde und allen Völkern, die seine Hand beherrschte, wider Jerusalem und alle ihre Städte stritt: 2 So spricht der HERR, der Gott Israels: Gehe und sage zu Zedekia, dem König von Juda, und sprich zu ihm: So spricht der HERR: Siehe, ich gebe diese Stadt in die Hand des babylonischen Königs, und er wird sie mit Feuer verbrennen. 3 Und du wirst seiner Hand nicht entrinnen, sondern du wirst gewiß ergriffen und in seine Hand gegeben werden; und deine Augen werden in die Augen des babylonischen Königs sehen und sein Mund wird mit deinem Munde reden, und du wirst nach Babel kommen! (Jeremia 32.4) 4 Doch höre das Wort des HERRN, du, Zedekia, König von Juda! So spricht der HERR über dich: Du sollst nicht durch das Schwert umkommen; (Jeremia 52.11) 5 im Frieden sollst du sterben, und wie man deinen Vätern, den frühern Königen, welche vor dir gewesen sind, Feuer anzündete, so wird man auch dir tun und über dich klagen: «Ach, Herr!» (2. Chronik 16.14) (Jeremia 22.18) 6 Das sage ich, spricht der HERR. Der Prophet Jeremia redete alle diese Worte zu Zedekia, dem König von Juda in Jerusalem, während das Heer des babylonischen Königs wider Jerusalem und alle übrigen Städte Judas stritt, nämlich wider Lachis und Aseka; 7 denn diese allein waren von allen befestigten Städten Judas noch übriggeblieben. (2. Könige 25.1)

Die rückgängig gemachte Freilassung der Sklaven

8 Dies ist das Wort, welches vom HERRN an Jeremia erging, nachdem der König Zedekia mit allem Volk zu Jerusalem einen Bund gemacht hatte, eine Freilassung auszurufen, (Jeremia 34.14) 9 daß ein jeder seinen Knecht und ein jeder seine Magd, sofern sie Hebräer und Hebräerinnen seien, freilassen solle, und niemand mehr einen Juden, seinen Bruder, zu dienen zwinge. 10 Da gehorchten alle Fürsten und alles Volk, die dem Bund beigetreten waren, daß jedermann seinen Knecht und jedermann seine Magd freiließe und sie nicht mehr zu dienen zwänge; sie gehorchten und ließen sie frei. 11 Darnach aber reute es sie, und sie holten die Knechte und Mägde, die sie freigelassen hatten, wieder zurück und machten sie mit Gewalt wieder zu Knechten und Mägden. 12 Da erging das Wort des HERRN an Jeremia also: 13 So spricht der HERR, der Gott Israels: Ich habe mit euren Vätern einen Bund gemacht am Tage, da ich sie aus Ägyptenland, aus dem Diensthause, führte, des Inhalts: 14 Nach Verlauf von sieben Jahren soll jedermann seinen hebräischen Bruder, der sich dir verkauft hat, freilassen; sechs Jahre soll er dir dienen, dann sollst du ihn frei von dir ausgehen lassen! Aber eure Väter gehorchten nicht und neigten ihre Ohren nicht zu mir. (2. Mose 21.2) (5. Mose 15.12) 15 Nun seid ihr heute umgekehrt und habt getan, was in meinen Augen richtig ist, indem ihr Freilassung ausgerufen habt, ein jeder für seinen Nächsten, und vor meinem Angesicht einen Bund geschlossen habt in dem Hause, das nach meinem Namen genannt ist. 16 Aber darnach reute es euch wieder, und ihr entheiligtet meinen Namen, indem jedermann seinen Knecht und jedermann seine Magd, welche ihr nach ihrem Wunsch freigelassen hattet, wieder zurückgefordert und sie gezwungen habt, eure Knechte und Mägde zu sein. 17 Darum spricht der HERR also: Ihr habt mir nicht gehorcht, daß ihr Freilassung ausgerufen hättet, ein jeglicher für seinen Bruder und für seinen Nächsten. Seht, nun rufe ich für euch Freilassung aus, spricht der HERR, indem ich euch dem Schwert, der Pest und der Hungersnot ausliefere und euch zum Entsetzen für alle Königreiche der Erde mache. 18 Und die Männer, die meinen Bund übertreten haben, indem sie die Worte des Bundes nicht ausgeführt haben, den sie vor meinem Angesicht schlossen, als sie das Kalb zerteilten und zwischen seinen beiden Hälften hindurchgingen, (1. Mose 15.10) (1. Mose 15.17) 19 nämlich die Fürsten Judas und die Fürsten von Jerusalem, die Höflinge und die Priester und alles Volk des Landes, so viele ihrer zwischen den Stücken des Kalbes hindurchgegangen sind, 20 die übergebe ich in die Hand ihrer Feinde und in die Hand derer, die nach ihrem Leben trachten, daß ihre Leichname den Vögeln des Himmels und den Tieren des Feldes zur Speise dienen sollen. (Jeremia 7.33) 21 Zedekia aber, den König von Juda, und seine Fürsten gebe ich in die Hand ihrer Feinde und in die Hand derer, die nach ihrem Leben trachten, und in die Hand des Heeres des babylonischen Königs, das von euch abgezogen ist! 22 Siehe, ich befehle, spricht der HERR, und bringe sie wieder zu dieser Stadt zurück, damit sie wider sie streiten und sie erobern und mit Feuer verbrennen; und ich will die Städte Judas verwüsten, daß niemand mehr darin wohne. (Jeremia 37.8)