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Hesekiel - Kapitel 45

Die Landabgabe für den heiligen Bezirk; die Landanteile der Stadt und des Fürsten

1 Wenn ihr nun das Land durchs Los austeilt, so sollt ihr ein Hebopfer vom Lande absondern, das dem HERRN heilig sein soll, fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit; der Platz soll heilig sein, soweit er reicht. 2 Und von diesem sollen zum Heiligtum kommen je fünfhundert Ruten ins Gevierte und dazu ein freier Raum umher fünfzig Ellen. 3 Und auf dem Platz, der fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit ist, soll das Heiligtum stehen, das Allerheiligste.
4 Das übrige aber vom geheiligten Lande soll den Priestern gehören, die im Heiligtum dienen und vor den HERRN treten, ihm zu dienen, daß sie Raum zu Häusern haben, und soll auch heilig sein. 5 Aber die Leviten, so vor dem Hause dienen, sollen auch fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit haben zu ihrem Teil, daß sie da wohnen.
6 Und der Stadt sollt ihr auch einen Platz lassen für das ganze Haus Israel, fünftausend Ruten breit und fünfundzwanzigtausend lang, neben dem geheiligten Lande.
7 Dem Fürsten aber sollt ihr auch einen Platz geben zu beiden Seiten, neben dem geheiligten Lande und neben dem Platz der Stadt, und soll der Platz gegen Abend und gegen Morgen so weit reichen als die Teile der Stämme. (Hesekiel 44.3) (Hesekiel 48.21-22)
8 Das soll sein eigen Teil sein in Israel, damit meine Fürsten nicht mehr meinem Volk das Ihre nehmen, sondern sollen das Land dem Haus Israel lassen für ihre Stämme.

Mahnung an die Fürsten

9 Denn so spricht der Herr, HERR: Ihr habt's lange genug gemacht, ihr Fürsten Israels; lasset ab von Frevel und Gewalt und tut, was recht und gut ist, und tut ab von meinem Volk euer Austreiben, spricht der Herr, HERR. (Hesekiel 46.18)
10 Ihr sollt rechtes Gewicht und rechte Scheffel und rechtes Maß haben. (3. Mose 19.36) (5. Mose 25.15)
11 Epha und Bath sollen gleich sein, daß ein Bath den zehnten Teil vom Homer habe und das Epha den zehnten Teil vom Homer; denn nach dem Homer soll man sie beide messen. 12 Aber ein Lot soll zwanzig Gera haben; und eine Mina macht zwanzig Lot, fünfundzwanzig Lot und fünfzehn Lot.

Die Aufgaben des Fürsten im Opferdienst

13 Das soll nun das Hebopfer sein, das ihr heben sollt, nämlich den sechsten Teil eines Epha von einem Homer Weizen und den sechsten Teil eines Epha von einem Homer Gerste.
14 Und vom Öl sollt ihr geben je den zehnten Teil eines Bath vom Kor, welches zehn Bath oder ein Homer ist; denn zehn Bath machen einen Homer. 15 Und je ein Lamm von zweihundert Schafen aus der Herde auf der Weide Israels zum Speisopfer und Brandopfer und Dankopfer, zur Versöhnung für sie, spricht der Herr, HERR. 16 Alles Volk im Lande soll solches Hebopfer zum Fürsten in Israel bringen. 17 Und der Fürst soll die Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer ausrichten auf die Feste, Neumonde und Sabbate, auf alle Feiertage des Hauses Israel; er soll die Sündopfer und Speisopfer, Brandopfer und Dankopfer tun zur Versöhnung für das Haus Israel.

Fest- und Opferordnung

18 So spricht der Herr, HERR: Am ersten Tage des ersten Monats sollst du nehmen einen jungen Farren, der ohne Fehl sei, und das Heiligtum entsündigen.
19 Und der Priester soll von dem Blut des Sündopfers nehmen und die Pfosten am Hause damit besprengen und die vier Ecken des Absatzes am Altar samt den Pfosten am Tor des Innern Vorhofs. 20 Also sollst du auch tun am siebenten Tage des Monats wegen derer, die geirrt haben oder weggeführt worden sind, daß ihr das Haus entsündigt. (3. Mose 4.2) (3. Mose 5.17) 21 Am vierzehnten Tage des ersten Monats sollt ihr das Passah halten und sieben Tage feiern und ungesäuertes Brot essen. (3. Mose 23.5)
22 Und am selben Tage soll der Fürst für sich und für alles Volk im Lande einen Farren zum Sündopfer opfern. 23 Aber die sieben Tage des Festes soll er dem HERRN täglich ein Brandopfer tun: je sieben Farren und sieben Widder, die ohne Fehl seien; und je einen Ziegenbock zum Sündopfer. (4. Mose 28.19-22) 24 Zum Speisopfer aber soll er je ein Epha zu einem Farren und ein Epha zu einem Widder opfern und je ein Hin Öl zu einem Epha. (4. Mose 15.4) (4. Mose 15.6) (4. Mose 15.9) (Hesekiel 46.5) 25 Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats soll er sieben Tage nacheinander feiern, gleichwie jene sieben Tage, und es ebenso halten mit Sündopfer, Brandopfer, Speisopfer samt dem Öl. (3. Mose 23.34)

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1. Timotheus - Kapitel 5

1 ber einen älteren ziehe nicht los, sondern ermahne ihn wie einen Vater, jüngere wie Brüder, (3. Mose 19.32) (Titus 2.2) 2 ltere Frauen wie Mütter, jüngere wie Schwestern, in aller Keuschheit.

Von den Witwen in der Gemeinde

3 Ehre die Witwen, welche wirklich Witwen sind. 4 Hat aber eine Witwe Kinder oder Enkel, so sollen diese zuerst lernen, am eigenen Haus ihre Pflicht zu erfüllen und den Eltern Empfangenes zu vergelten; denn das ist angenehm vor Gott. 5 Eine wirkliche und vereinsamte Witwe aber hat ihre Hoffnung auf Gott gesetzt und verharrt im Flehen und Gebet Tag und Nacht; (Lukas 2.37) 6 eine genußsüchtige aber ist lebendig tot. 7 Sprich das offen aus, damit sie untadelig seien! 8 Wenn aber jemand die Seinen, allermeist seine Hausgenossen, nicht versorgt, der hat den Glauben verleugnet und ist ärger als ein Ungläubiger. (Matthäus 15.5-6) 9 Als Witwe werde nur eine solche in die Liste eingetragen, welche nicht weniger als sechzig Jahre alt ist, eines Mannes Frau war 10 und ein Zeugnis guter Werke hat; wenn sie Kinder auferzogen, Gastfreundschaft geübt, der Heiligen Füße gewaschen, Bedrängten ausgeholfen hat, jedem guten Werk nachgekommen ist. (Johannes 13.14) (Hebräer 13.2) 11 Jüngere Witwen aber weise ab; denn wenn sie gegen Christi Willen begehrlich geworden sind, wollen sie heiraten. 12 Sie verdienen das Urteil, daß sie die erste Treue gebrochen haben. 13 Zugleich sind sie auch müßig und lernen in den Häusern herumlaufen; und nicht nur müßig, sondern auch geschwätzig und vorwitzig und reden, was sich nicht gehört. 14 So will ich nun, daß jüngere Witwen heiraten, Kinder gebären, dem Haushalt vorstehen, dem Widersacher keinen Anlaß zur Lästerung geben; (1. Korinther 7.9) (1. Timotheus 2.15) 15 denn schon sind etliche abgewichen, dem Satan nach. 16 Hat ein Gläubiger oder eine Gläubige Witwen, so versorge er sie und lasse sie nicht der Gemeinde zur Last fallen, damit diese für die wirklichen Witwen sorgen kann. (Apostelgeschichte 6.1)

Die richtige Haltung gegenüber den Ältesten

17 Die Ältesten, welche wohl vorstehen, halte man doppelter Ehre wert, allermeist die, welche sich in Predigt und Unterricht abmühen. (Apostelgeschichte 14.23) (Römer 12.8) 18 Denn die Schrift sagt: «Einem dreschenden Ochsen sollst du das Maul nicht verbinden!» und «der Arbeiter ist seines Lohnes wert». (Lukas 10.7) (1. Korinther 9.9) 19 Gegen einen Ältesten nimm keine Klage an, außer auf Aussage von zwei oder drei Zeugen. (5. Mose 19.15) (Matthäus 18.16) 20 Die, welche sündigen, weise vor allen zurecht, damit sich auch die andern fürchten. (Galater 2.14) 21 Ich beschwöre dich vor Gott und Christus Jesus und den auserwählten Engeln, daß du dies ohne Vorurteil beobachtest und nichts tuest aus Zuneigung! 22 Die Hände lege niemandem schnell auf, mache dich auch nicht fremder Sünden teilhaftig; bewahre dich selbst rein! (1. Timotheus 4.14)

Persönliche Ratschläge an Timotheus

23 Trinke nicht mehr bloß Wasser, sondern gebrauche ein wenig Wein um deines Magens willen und wegen deiner häufigen Krankheiten. 24 Etlicher Menschen Sünden sind zuvor offenbar und kommen vorher ins Gericht; etlichen aber werden sie auch nachfolgen. 25 Gleicherweise sind auch die guten Werke zuvor offenbar, und die, mit welchen es sich anders verhält, können auch nicht verborgen bleiben.