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Hesekiel - Kapitel 45

Die Landabgabe für den heiligen Bezirk; die Landanteile der Stadt und des Fürsten

1 Wenn ihr nun das Land durchs Los austeilt, so sollt ihr ein Hebopfer vom Lande absondern, das dem HERRN heilig sein soll, fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit; der Platz soll heilig sein, soweit er reicht. 2 Und von diesem sollen zum Heiligtum kommen je fünfhundert Ruten ins Gevierte und dazu ein freier Raum umher fünfzig Ellen. 3 Und auf dem Platz, der fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit ist, soll das Heiligtum stehen, das Allerheiligste.
4 Das übrige aber vom geheiligten Lande soll den Priestern gehören, die im Heiligtum dienen und vor den HERRN treten, ihm zu dienen, daß sie Raum zu Häusern haben, und soll auch heilig sein. 5 Aber die Leviten, so vor dem Hause dienen, sollen auch fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit haben zu ihrem Teil, daß sie da wohnen.
6 Und der Stadt sollt ihr auch einen Platz lassen für das ganze Haus Israel, fünftausend Ruten breit und fünfundzwanzigtausend lang, neben dem geheiligten Lande.
7 Dem Fürsten aber sollt ihr auch einen Platz geben zu beiden Seiten, neben dem geheiligten Lande und neben dem Platz der Stadt, und soll der Platz gegen Abend und gegen Morgen so weit reichen als die Teile der Stämme. (Hesekiel 44.3) (Hesekiel 48.21-22)
8 Das soll sein eigen Teil sein in Israel, damit meine Fürsten nicht mehr meinem Volk das Ihre nehmen, sondern sollen das Land dem Haus Israel lassen für ihre Stämme.

Mahnung an die Fürsten

9 Denn so spricht der Herr, HERR: Ihr habt's lange genug gemacht, ihr Fürsten Israels; lasset ab von Frevel und Gewalt und tut, was recht und gut ist, und tut ab von meinem Volk euer Austreiben, spricht der Herr, HERR. (Hesekiel 46.18)
10 Ihr sollt rechtes Gewicht und rechte Scheffel und rechtes Maß haben. (3. Mose 19.36) (5. Mose 25.15)
11 Epha und Bath sollen gleich sein, daß ein Bath den zehnten Teil vom Homer habe und das Epha den zehnten Teil vom Homer; denn nach dem Homer soll man sie beide messen. 12 Aber ein Lot soll zwanzig Gera haben; und eine Mina macht zwanzig Lot, fünfundzwanzig Lot und fünfzehn Lot.

Die Aufgaben des Fürsten im Opferdienst

13 Das soll nun das Hebopfer sein, das ihr heben sollt, nämlich den sechsten Teil eines Epha von einem Homer Weizen und den sechsten Teil eines Epha von einem Homer Gerste.
14 Und vom Öl sollt ihr geben je den zehnten Teil eines Bath vom Kor, welches zehn Bath oder ein Homer ist; denn zehn Bath machen einen Homer. 15 Und je ein Lamm von zweihundert Schafen aus der Herde auf der Weide Israels zum Speisopfer und Brandopfer und Dankopfer, zur Versöhnung für sie, spricht der Herr, HERR. 16 Alles Volk im Lande soll solches Hebopfer zum Fürsten in Israel bringen. 17 Und der Fürst soll die Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer ausrichten auf die Feste, Neumonde und Sabbate, auf alle Feiertage des Hauses Israel; er soll die Sündopfer und Speisopfer, Brandopfer und Dankopfer tun zur Versöhnung für das Haus Israel.

Fest- und Opferordnung

18 So spricht der Herr, HERR: Am ersten Tage des ersten Monats sollst du nehmen einen jungen Farren, der ohne Fehl sei, und das Heiligtum entsündigen.
19 Und der Priester soll von dem Blut des Sündopfers nehmen und die Pfosten am Hause damit besprengen und die vier Ecken des Absatzes am Altar samt den Pfosten am Tor des Innern Vorhofs. 20 Also sollst du auch tun am siebenten Tage des Monats wegen derer, die geirrt haben oder weggeführt worden sind, daß ihr das Haus entsündigt. (3. Mose 4.2) (3. Mose 5.17) 21 Am vierzehnten Tage des ersten Monats sollt ihr das Passah halten und sieben Tage feiern und ungesäuertes Brot essen. (3. Mose 23.5)
22 Und am selben Tage soll der Fürst für sich und für alles Volk im Lande einen Farren zum Sündopfer opfern. 23 Aber die sieben Tage des Festes soll er dem HERRN täglich ein Brandopfer tun: je sieben Farren und sieben Widder, die ohne Fehl seien; und je einen Ziegenbock zum Sündopfer. (4. Mose 28.19-22) 24 Zum Speisopfer aber soll er je ein Epha zu einem Farren und ein Epha zu einem Widder opfern und je ein Hin Öl zu einem Epha. (4. Mose 15.4) (4. Mose 15.6) (4. Mose 15.9) (Hesekiel 46.5) 25 Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats soll er sieben Tage nacheinander feiern, gleichwie jene sieben Tage, und es ebenso halten mit Sündopfer, Brandopfer, Speisopfer samt dem Öl. (3. Mose 23.34)

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Ester - Kapitel 8

1 Noch am gleichen Tag schenkte König Xerxes der Königin Ester das Haus des Judenfeindes Haman. Mordechai aber erhielt Zutritt zum König, denn Ester hatte dem König mitgeteilt, wie er mit ihr verwandt war. 2 Der König zog den Siegelring, den er Haman wieder abgenommen hatte, vom Finger und gab ihn Mordechai, und Ester setzte Mordechai zum Verwalter über Hamans Besitz ein. (Ester 3.10) 3 Doch dann musste sich Ester noch einmal an den König wenden. Sie fiel ihm zu Füßen, weinte und flehte ihn an, die Ausführung des Verbrechens zu verhüten, das Haman aus Agag gegen die Juden geplant hatte. 4 Der König streckte ihr das goldene Zepter entgegen. Da erhob sich Ester, trat vor ihn hin (Ester 5.2) 5 und sagte: "Wenn es dem König recht ist, wenn ich seine Gunst gefunden habe, wenn die Sache dem König angemessen erscheint und ich in seinen Augen Gefallen gefunden habe, dann möge er den Erlass widerrufen, den Haman Ben-Hammedata aus Agag aufgesetzt hat, um die Juden in allen Provinzen des Reiches auszurotten. 6 Denn ich kann es nicht mit ansehen, wie mein eigenes Volk ins Unglück gestürzt und vernichtet wird. 7 Da sagte König Xerxes zu Königin Ester und dem Juden Mordechai: "Ich habe ja den ganzen Besitz Hamans Ester übergeben und ihn selbst am Pfahl aufhängen lassen, weil er die Juden vernichten wollte. 8 Aber ein Erlass, der im Namen des Königs verfasst und mit seinem Siegel bestätigt ist, kann nicht widerrufen werden. Ihr könnt jedoch im Namen des Königs eine weitere Verfügung erlassen, wie ihr es für richtig haltet, und sie mit meinem Siegel bestätigen." 9 So wurden damals - es war am 23. Juni - die Schreiber des Königs gerufen. Mordechai diktierte ihnen einen Erlass an die Juden und die Satrapen, die Statthalter und die Fürsten der Völker in allen 127 Provinzen von Indien bis Nubien. Er wurde jeweils in der Schrift und Sprache des einzelnen Volkes abgefasst und auch für die Juden in ihrer eigenen Schrift und Sprache. 10 Geschrieben war er im Namen von König Xerxes und mit seinem Siegelring autorisiert. Dann wurde er durch Eilboten, die auf Pferden aus den königlichen Gestüten ritten, in alle Provinzen geschickt. 11 Mit diesem Erlass gestattete der König den Juden in jeder Stadt, sich zum Schutz ihres Lebens zusammenzutun und alle, die ihren Frauen und Kindern Gewalt antun wollten, zu vernichten, umzubringen und zu beseitigen und ihren Besitz zu erbeuten. 12 Das sollte in allen Provinzen des Reiches an demselben Tag geschehen, nämlich am 13. März. 13 Eine Abschrift davon sollte in jeder Provinz als Gesetz erlassen werden, die allen Völkern eröffnete, dass die Juden sich für diesen Tag bereit halten sollten, sich an ihren Feinden zu rächen. 14 Auf Anordnung des Königs machten sich die berittenen Eilboten sofort auf den Weg. Auch in der Oberstadt von Susa wurde der Erlass bekannt gemacht. 15 Als Mordechai den König verließ, trug er ein königliches Gewand aus violettem Purpur und weißem Leinen. Er hatte einen Mantel aus Byssus und rotem Purpur an und eine große goldene Krone auf dem Kopf. Und die Stadt Susa war voller Jubel und Freude. 16 Für die Juden war Licht und Freude, Jubel und Ehre entstanden. 17 Auch in allen Provinzen, in jeder Stadt, überall wo der Erlass des Königs und sein Gesetz bekannt gemacht wurde, herrschte Freude und Jubel bei den Juden. Sie feierten mit Festtag und Festmahl. Und viele Nichtjuden aus den Völkern des Reiches bekannten sich zum Judentum, weil Furcht vor den Juden über sie gekommen war. (2. Mose 15.14-16)