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Hesekiel - Kapitel 44

Das verschlossene Osttor

1 Und er führte mich wiederum zu dem äußern Tor des Heiligtums gegen Morgen; es war aber verschlossen. 2 Und der HERR sprach zu mir: Dies Tor soll zugeschlossen bleiben und nicht aufgetan werden, und soll niemand dadurchgehen; denn der HERR, der Gott Israels, ist dadurch eingegangen, darum soll es zugeschlossen bleiben. 3 Doch den Fürsten ausgenommen; denn der Fürst soll daruntersitzen, das Brot zu essen vor dem HERRN. Durch die Halle des Tors soll er hineingehen und durch dieselbe wieder herausgehen. (Hesekiel 45.7)

Weisungen für den Dienst im Tempel

4 Darnach führte er mich zum Tor gegen Mitternacht vor das Haus. Und ich sah, und siehe, des HERRN Haus war voll der Herrlichkeit des HERRN; und ich fiel auf mein Angesicht. (Hesekiel 43.5)
5 Und der HERR sprach zu mir: Du Menschenkind, merke darauf und siehe und höre fleißig auf alles, was ich dir sagen will von den Sitten und Gesetzen im Haus des HERRN; und merke, wie man hineingehen soll, und auf alle Ausgänge des Heiligtums. 6 Und sage dem ungehorsamen Hause Israel: So spricht der Herr, HERR: Ihr macht es zuviel, ihr vom Hause Israel, mit allen euren Greueln, 7 denn ihr führt fremde Leute eines unbeschnittenen Herzens und unbeschnittenen Fleisches in mein Heiligtum, dadurch ihr mein Haus entheiligt, wenn ihr mein Brot, Fettes und Blut opfert, und brecht also meinen Bund mit allen euren Greueln; 8 und haltet die Sitten meines Heiligtums nicht, sondern macht euch selbst neue Sitten in meinem Heiligtum. 9 Darum spricht der Herr, HERR also: Es soll kein Fremder eines unbeschnittenen Herzens und unbeschnittenen Fleisches in mein Heiligtum kommen aus allen Fremdlingen, so unter den Kindern Israel sind;
10 sondern die Leviten, die von mir gewichen sind und samt Israel von mir irregegangen nach ihren Götzen, die sollen ihre Sünde tragen, 11 und sollen in meinem Heiligtum dienen als Hüter an den Türen des Hauses und als Diener des Hauses; und sollen nur das Brandopfer und andere Opfer, so das Volk herzubringt, schlachten und vor den Leuten stehen, daß sie ihnen dienen. 12 Darum daß sie ihnen gedient vor ihren Götzen und dem Haus Israel einen Anstoß zur Sünde gegeben haben, darum habe ich meine Hand über sie ausgestreckt, spricht der Herr, HERR, daß sie müssen ihre Sünde tragen. 13 Und sie sollen nicht zu mir nahen, Priesteramt zu führen, noch kommen zu allen meinen Heiligtümern, zu den hochheiligen Opfern, sondern sie sollen ihre Schande tragen und ihre Greuel, die sie geübt haben. 14 Darum habe ich sie zu Hütern gemacht an allem Dienst des Hauses und zu allem, was man darin tun soll. 15 Aber die Priester aus den Leviten, die Kinder Zadok, so die Sitten meines Heiligtums gehalten haben, da die Kinder Israel von mir abfielen, die sollen vor mich treten und mir dienen und vor mir stehen, daß sie mir das Fett und Blut opfern, spricht der Herr, HERR. (Hesekiel 40.46) (Hesekiel 48.11)
16 Und sie sollen hineingehen in mein Heiligtum und vor meinen Tisch treten, mir zu dienen und meine Sitten zu halten. 17 Und wenn sie durch die Tore des innern Vorhofs gehen wollen, sollen sie leinene Kleider anziehen und nichts Wollenes anhaben, wenn sie in den Toren im innern Vorhofe und im Hause dienen. (3. Mose 16.4)
18 Und sollen leinenen Schmuck auf ihrem Haupt haben und leinene Beinkleider um ihre Lenden, und sollen sich nicht im Schweiß gürten. 19 Und wenn sie in den äußern Vorhof zum Volk herausgehen, sollen sie die Kleider, darin sie gedient haben, ausziehen und dieselben in die Kammern des Heiligtums legen und andere Kleider anziehen und das Volk nicht heiligen in ihren eigenen Kleidern. (Hesekiel 42.14)

Ordnungen für die Priester

20 Ihr Haupt sollen sie nicht kahl scheren, und sollen auch nicht die Haare frei wachsen lassen, sondern sollen die Haare umher verschneiden. (3. Mose 19.27) (3. Mose 21.5)
21 Und soll auch kein Priester Wein trinken, wenn sie in den innern Vorhof gehen sollen. (3. Mose 10.9)
22 Und sollen keine Witwe noch Verstoßene zur Ehe nehmen, sondern Jungfrauen vom Samen des Hauses Israel oder eines Priesters nachgelassene Witwe. (3. Mose 21.7) (3. Mose 21.13-14)
23 Und sie sollen mein Volk lehren, daß sie wissen Unterschied zu halten zwischen Heiligem und Unheiligem und zwischen Reinem und Unreinem. (3. Mose 10.10)
24 Und wo eine Sache vor sie kommt, sollen sie stehen und richten und nach meinen Rechten sprechen und sollen meine Gebote und Sitten halten und alle meine Feste halten und meine Sabbate heiligen.
25 Und sollen zu keinem Toten gehen und sich verunreinigen, nur allein zu Vater und Mutter, Sohn oder Tochter, Bruder oder Schwester, die noch keinen Mann gehabt hat; über denen mögen sie sich verunreinigen. (3. Mose 21.1-4)
26 Und nach seiner Reinigung soll man zählen sieben Tage. 27 Und wenn er wieder hinein zum Heiligtum geht in den innern Vorhof, daß er im Heiligtum diene, so soll er sein Sündopfer opfern, spricht der Herr, HERR. 28 Aber das Erbteil, das sie haben sollen, das will ich selbst sein. Darum sollt ihr ihnen kein eigen Land geben in Israel; denn ich bin ihr Erbteil. (4. Mose 18.20)
29 Sie sollen ihre Nahrung haben vom Speisopfer, Sündopfer und Schuldopfer, und alles Verbannte in Israel soll ihnen gehören. 30 Und alle ersten Früchte und alle Hebopfer von allem, davon ihr Hebopfer bringt, sollen den Priestern gehören. Ihr sollt auch den Priestern die Erstlinge eures Teiges geben, damit der Segen in deinem Hause bleibe. 31 Was aber ein Aas oder zerrissen ist, es sei von Vögeln oder Tieren, das sollen die Priester nicht essen. (3. Mose 22.8)

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5. Mose - Kapitel 23

Zugehörigkeit zur Gemeinde des HERRN

1 Es soll keiner, dem die Hoden zerstoßen sind oder der Harnstrang abgeschnitten ist, in die Versammlung Jehovas kommen. (3. Mose 18.8) 2 Es soll kein Bastard in die Versammlung Jehovas kommen; auch das zehnte Geschlecht von ihm soll nicht in die Versammlung Jehovas kommen. - 3 Es soll kein Ammoniter noch Moabiter in die Versammlung Jehovas kommen; auch das zehnte Geschlecht von ihnen soll nicht in die Versammlung Jehovas kommen ewiglich: 4 deshalb weil sie euch nicht mit Brot und mit Wasser entgegengekommen sind auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget; und weil sie Bileam, den Sohn Beors, aus Pethor in Mesopotamien, wider dich gedungen haben, um dich zu verfluchen. 5 Aber Jehova, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören, und Jehova, dein Gott, wandelte dir den Fluch in Segen; denn Jehova, dein Gott, hatte dich lieb. (4. Mose 22.5-6) 6 Du sollst ihren Frieden und ihr Wohl nicht suchen alle deine Tage, ewiglich. 7 Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn er ist dein Bruder. Den Ägypter sollst du nicht verabscheuen, denn du bist ein Fremdling in seinem Lande gewesen. 8 Kinder, die ihnen im dritten Geschlecht geboren werden, mögen von ihnen in die Versammlung Jehovas kommen. (1. Mose 25.25-26) 9 Wenn du wider deine Feinde ins Lager ausziehst, so sollst du dich vor allem Bösen hüten:

Reinerhaltung des Kriegslagers

10 Wenn ein Mann unter dir ist, der nicht rein ist durch ein Begegnis der Nacht, so soll er aus dem Lager hinausgehen; er soll nicht in das Lager hineinkommen; 11 und es soll geschehen, wenn der Abend sich neigt, soll er sich im Wasser baden; und beim Untergang der Sonne darf er in das Lager zurückkommen. (3. Mose 15.16) (3. Mose 15.18) 12 Und du sollst einen Platz außerhalb des Lagers haben, daß du dahin hinausgehest. 13 Und du sollst eine Schaufel unter deinem Geräte haben; und es soll geschehen, wenn du dich draußen hinsetzest, so sollst du damit graben, und sollst dich umwenden und deine Ausleerung bedecken. 14 Denn Jehova, dein Gott, wandelt inmitten deines Lagers, um dich zu erretten und deine Feinde vor dir dahinzugeben; und dein Lager soll heilig sein, daß er nichts Schamwürdiges unter dir sehe und sich von dir abwende. 15 Einen Knecht, der sich vor seinem Herrn zu dir rettet, sollst du seinem Herrn nicht ausliefern. (3. Mose 26.12)

Vorschriften über Sklaven, Huren, Zinsen, Gelübde und Fremdeigentum

16 Er soll bei dir wohnen, in deiner Mitte, an dem Orte, den er in einem deiner Tore erwählen wird, wo es ihm gut dünkt: du sollst ihn nicht bedrücken. 17 Es soll keine Buhlerin sein unter den Töchtern Israels, und es soll kein Buhler sein unter den Söhnen Israels. (2. Mose 22.20) 18 Du sollst nicht den Lohn einer Hure, noch den Preis eines Hundes in das Haus Jehovas, deines Gottes, bringen zu irgend einem Gelübde; denn auch diese beiden sind ein Greuel für Jehova, deinen Gott. (3. Mose 19.29) (1. Könige 14.24) 19 Du sollst deinem Bruder keinen Zins auflegen, Zins von Geld, Zins von Speise, Zins von irgend einer Sache, die verzinst wird. (3. Mose 18.22) (Offenbarung 22.15) 20 Dem Fremden magst du Zins auflegen, aber deinem Bruder sollst du keinen Zins auflegen; damit Jehova, dein Gott, dich segne in allem Geschäft deiner Hand in dem Lande, wohin du kommst, um es in Besitz zu nehmen. (2. Mose 22.24) (3. Mose 25.36) 21 Wenn du Jehova, deinem Gott, ein Gelübde tust, so sollst du nicht zögern, es zu bezahlen; denn Jehova, dein Gott, wird es gewißlich von dir fordern, und es wird Sünde an dir sein. 22 Wenn du aber unterlässest zu geloben, so wird keine Sünde an dir sein. (4. Mose 30.3) 23 Was über deine Lippen gegangen ist, sollst du halten und tun, so wie du Jehova, deinem Gott, freiwillig gelobt, was du mit deinem Munde geredet hast. 24 Wenn du in den Weinberg deines Nächsten kommst, so magst du Trauben essen nach deiner Lust, bis du satt bist; aber in dein Gefäß sollst du nichts tun. 25 Wenn du in das Getreidefeld deines Nächsten kommst, so magst du Ähren mit deiner Hand abpflücken; aber die Sichel sollst du nicht über das Getreide deines Nächsten schwingen.