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Hesekiel - Kapitel 43

Der Einzug der Herrlichkeit des HERRN in den Tempel

1 Und er führte mich wieder zum Tor gegen Morgen. 2 Und siehe, die Herrlichkeit des Gottes Israels kam von Morgen und brauste, wie ein großes Wasser braust; und es ward sehr licht auf der Erde von seiner Herrlichkeit. 3 Und es war eben wie das Gesicht, das ich sah, da ich kam, daß die Stadt sollte zerstört werden, und wie das Gesicht, das ich gesehen hatte am Wasser Chebar. Da fiel ich nieder auf mein Angesicht. (Hesekiel 1.1) (Hesekiel 8.1) 4 Und die Herrlichkeit des HERRN kam hinein zum Hause durchs Tor gegen Morgen. (Hesekiel 10.19) (Hesekiel 11.22-23) 5 Da hob mich ein Wind auf und brachte mich in den innern Vorhof; und siehe, die Herrlichkeit des HERRN erfüllte das Haus. (2. Mose 40.34) (1. Könige 8.10-11)
6 Und ich hörte einen mit mir reden vom Hause heraus, und ein Mann stand neben mir. 7 Der sprach zu mir: Du Menschenkind, das ist der Ort meines Throns und die Stätte meiner Fußsohlen, darin ich ewiglich will wohnen unter den Kindern Israel. Und das Haus Israel soll nicht mehr meinen heiligen Namen verunreinigen, weder sie noch ihre Könige, durch ihre Abgötterei und durch die Leichen ihrer Könige in ihren Höhen, (Psalm 132.13-14) 8 welche ihre Schwelle an meine Schwelle und ihre Pfoste an meine Pfoste gesetzt haben, daß nur eine Wand zwischen mir und ihnen war; und haben also meinen heiligen Namen verunreinigt durch ihre Greuel, die sie taten, darum ich sie auch in meinem Zorn verzehrt habe. (Hesekiel 8.7) 9 Nun aber sollen sie ihre Abgötterei und die Leichen ihrer Könige fern von mir wegtun; und ich will ewiglich unter ihnen wohnen. 10 Und du, Menschenkind, zeige dem Haus Israel den Tempel an, daß sie sich schämen ihrer Missetaten, und laß sie ein reinliches Muster davon nehmen. (Hesekiel 16.61) (Hesekiel 16.63) (Hesekiel 36.32)
11 Und wenn sie sich nun alles ihres Tuns schämen, so zeige ihnen die Gestalt und das Muster des Hauses und seine Ausgänge und Eingänge und alle seine Weise und alle seine Sitten und alle seine Weise und alle seine Gesetze; und schreibe es ihnen vor, daß sie alle seine Weise und alle seine Sitten halten und darnach tun. 12 Das soll aber das Gesetz des Hauses sein: Auf der Höhe des Berges, soweit ihr Umfang ist, soll das Allerheiligste sein; das ist das Gesetz des Hauses.

Der Altar und seine Weihe

13 Das aber ist das Maß des Altars nach der Elle, welche eine handbreit länger ist den die gemeine Elle: sein Fuß ist eine Elle hoch und eine Elle breit; und die Leiste an seinem Rand ist eine Spanne breit umher. (2. Mose 27.1) (Hesekiel 40.47)
14 Und das ist die Höhe: Von dem Fuße auf der Erde bis an den untern Absatz sind zwei Ellen hoch und eine Elle breit; aber von demselben kleineren Absatz sind's vier Ellen hoch und eine Elle breit. 15 Und der Harel (der Gottesberg) vier Ellen hoch, und vom Ariel (dem Gottesherd) überwärts die vier Hörner. 16 Der Ariel aber war zwölf Ellen lang und zwölf Ellen breit ins Geviert. 17 Und der oberste Absatz war vierzehn Ellen lang und vierzehn Ellen breit ins Geviert; und eine Leiste ging allenthalben umher, eine halbe Elle breit; und sein Fuß war eine Elle hoch, und seine Stufen waren gegen Morgen. 18 Und er sprach zu mir: Du Menschenkind, so spricht der Herr, HERR: Dies sollen die Sitten des Altars sein des Tages, da er gemacht ist, daß man Brandopfer darauf lege und Blut darauf sprenge.
19 Und den Priestern von Levi aus dem Samen Zadoks, die da vor mich treten, daß sie mir dienen, spricht der Herr, HERR, sollst du geben einen jungen Farren zum Sündopfer. (2. Mose 29.1) (Hesekiel 40.46) 20 Und von desselben Blut sollst du nehmen und seine vier Hörner damit besprengen und die vier Ecken an dem obersten Absatz und um die Leiste herum; damit sollst du ihn entsündigen und versöhnen. 21 Und sollst den Farren des Sündopfers nehmen und ihn verbrennen an einem Ort am Hause, der dazu verordnet ist außerhalb des Heiligtums. 22 Aber am andern Tage sollst du einen Ziegenbock opfern, der ohne Fehl sei, zu einem Sündopfer und den Altar damit entsündigen, wie er mit dem Farren entsündigt ist.
23 Und wenn das Entsündigen vollendet ist, sollst du einen jungen Farren opfern, der ohne Fehl sei, und einen Widder von der Herde ohne Fehl. 24 Und sollst sie beide vor dem HERRN opfern; und die Priester sollen Salz darauf streuen und sollen sie also opfern dem HERRN zum Brandopfer. 25 Also sollst du sieben Tage nacheinander täglich einen Bock zum Sündopfer opfern; und sie sollen einen jungen Farren und einen Widder von der Herde, die beide ohne Fehl sind, opfern.
26 Und sollen also sieben Tage lang den Altar versöhnen und ihn reinigen und ihre Hände füllen. (2. Mose 28.41) 27 Und nach denselben Tagen sollen die Priester am achten Tag und hernach für und für auf dem Altar opfern eure Brandopfer und eure Dankopfer, so will ich euch gnädig sein, spricht der Herr, HERR.

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4. Mose - Kapitel 35

Städte der Leviten und Zufluchts-städte

1 Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk rings um dieselben her den Leviten geben. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere. 4 Und die Bezirke der Städte, welche ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum; 5 und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, und auf der Südseite zweitausend Ellen, und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein. 6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben. (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein. 8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt - von dem Stamme, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben. (4. Mose 26.54) 9 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet, 11 so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 12 Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht. 13 Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein. 14 Drei Städte sollt ihr geben diesseit des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Lande Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein. 15 Den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, daß dahin fliehe ein jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 17 Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 18 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 19 Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten. 20 Und wenn er ihn aus Haß gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, daß er gestorben ist, 21 oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, daß er gestorben ist, so soll der Schläger gewißlich getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat, 23 oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, daß er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht: 24 so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten; 25 und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld. 28 Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. - 29 Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen. 30 Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, daß er sterbe. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewißlich getötet werden. 32 Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem Tode des Priesters zurückkehre, um im Lande zu wohnen. 33 Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jehova, wohne inmitten der Kinder Israel. (2. Mose 29.45)