zurückEinzelansichtvor

Hesekiel - Kapitel 43

Der Einzug der Herrlichkeit des HERRN in den Tempel

1 Und er führte mich wieder zum Tor gegen Morgen. 2 Und siehe, die Herrlichkeit des Gottes Israels kam von Morgen und brauste, wie ein großes Wasser braust; und es ward sehr licht auf der Erde von seiner Herrlichkeit. 3 Und es war eben wie das Gesicht, das ich sah, da ich kam, daß die Stadt sollte zerstört werden, und wie das Gesicht, das ich gesehen hatte am Wasser Chebar. Da fiel ich nieder auf mein Angesicht. (Hesekiel 1.1) (Hesekiel 8.1) 4 Und die Herrlichkeit des HERRN kam hinein zum Hause durchs Tor gegen Morgen. (Hesekiel 10.19) (Hesekiel 11.22-23) 5 Da hob mich ein Wind auf und brachte mich in den innern Vorhof; und siehe, die Herrlichkeit des HERRN erfüllte das Haus. (2. Mose 40.34) (1. Könige 8.10-11)
6 Und ich hörte einen mit mir reden vom Hause heraus, und ein Mann stand neben mir. 7 Der sprach zu mir: Du Menschenkind, das ist der Ort meines Throns und die Stätte meiner Fußsohlen, darin ich ewiglich will wohnen unter den Kindern Israel. Und das Haus Israel soll nicht mehr meinen heiligen Namen verunreinigen, weder sie noch ihre Könige, durch ihre Abgötterei und durch die Leichen ihrer Könige in ihren Höhen, (Psalm 132.13-14) 8 welche ihre Schwelle an meine Schwelle und ihre Pfoste an meine Pfoste gesetzt haben, daß nur eine Wand zwischen mir und ihnen war; und haben also meinen heiligen Namen verunreinigt durch ihre Greuel, die sie taten, darum ich sie auch in meinem Zorn verzehrt habe. (Hesekiel 8.7) 9 Nun aber sollen sie ihre Abgötterei und die Leichen ihrer Könige fern von mir wegtun; und ich will ewiglich unter ihnen wohnen. 10 Und du, Menschenkind, zeige dem Haus Israel den Tempel an, daß sie sich schämen ihrer Missetaten, und laß sie ein reinliches Muster davon nehmen. (Hesekiel 16.61) (Hesekiel 16.63) (Hesekiel 36.32)
11 Und wenn sie sich nun alles ihres Tuns schämen, so zeige ihnen die Gestalt und das Muster des Hauses und seine Ausgänge und Eingänge und alle seine Weise und alle seine Sitten und alle seine Weise und alle seine Gesetze; und schreibe es ihnen vor, daß sie alle seine Weise und alle seine Sitten halten und darnach tun. 12 Das soll aber das Gesetz des Hauses sein: Auf der Höhe des Berges, soweit ihr Umfang ist, soll das Allerheiligste sein; das ist das Gesetz des Hauses.

Der Altar und seine Weihe

13 Das aber ist das Maß des Altars nach der Elle, welche eine handbreit länger ist den die gemeine Elle: sein Fuß ist eine Elle hoch und eine Elle breit; und die Leiste an seinem Rand ist eine Spanne breit umher. (2. Mose 27.1) (Hesekiel 40.47)
14 Und das ist die Höhe: Von dem Fuße auf der Erde bis an den untern Absatz sind zwei Ellen hoch und eine Elle breit; aber von demselben kleineren Absatz sind's vier Ellen hoch und eine Elle breit. 15 Und der Harel (der Gottesberg) vier Ellen hoch, und vom Ariel (dem Gottesherd) überwärts die vier Hörner. 16 Der Ariel aber war zwölf Ellen lang und zwölf Ellen breit ins Geviert. 17 Und der oberste Absatz war vierzehn Ellen lang und vierzehn Ellen breit ins Geviert; und eine Leiste ging allenthalben umher, eine halbe Elle breit; und sein Fuß war eine Elle hoch, und seine Stufen waren gegen Morgen. 18 Und er sprach zu mir: Du Menschenkind, so spricht der Herr, HERR: Dies sollen die Sitten des Altars sein des Tages, da er gemacht ist, daß man Brandopfer darauf lege und Blut darauf sprenge.
19 Und den Priestern von Levi aus dem Samen Zadoks, die da vor mich treten, daß sie mir dienen, spricht der Herr, HERR, sollst du geben einen jungen Farren zum Sündopfer. (2. Mose 29.1) (Hesekiel 40.46) 20 Und von desselben Blut sollst du nehmen und seine vier Hörner damit besprengen und die vier Ecken an dem obersten Absatz und um die Leiste herum; damit sollst du ihn entsündigen und versöhnen. 21 Und sollst den Farren des Sündopfers nehmen und ihn verbrennen an einem Ort am Hause, der dazu verordnet ist außerhalb des Heiligtums. 22 Aber am andern Tage sollst du einen Ziegenbock opfern, der ohne Fehl sei, zu einem Sündopfer und den Altar damit entsündigen, wie er mit dem Farren entsündigt ist.
23 Und wenn das Entsündigen vollendet ist, sollst du einen jungen Farren opfern, der ohne Fehl sei, und einen Widder von der Herde ohne Fehl. 24 Und sollst sie beide vor dem HERRN opfern; und die Priester sollen Salz darauf streuen und sollen sie also opfern dem HERRN zum Brandopfer. 25 Also sollst du sieben Tage nacheinander täglich einen Bock zum Sündopfer opfern; und sie sollen einen jungen Farren und einen Widder von der Herde, die beide ohne Fehl sind, opfern.
26 Und sollen also sieben Tage lang den Altar versöhnen und ihn reinigen und ihre Hände füllen. (2. Mose 28.41) 27 Und nach denselben Tagen sollen die Priester am achten Tag und hernach für und für auf dem Altar opfern eure Brandopfer und eure Dankopfer, so will ich euch gnädig sein, spricht der Herr, HERR.

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 7

Nähere Bestimmungen über das Schuldopfer

1 Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers; es ist hochheilig. (3. Mose 5.14) 2 An dem Orte, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man das Schuldopfer schlachten; und sein Blut soll er an den Altar sprengen ringsum. (3. Mose 1.3) (3. Mose 1.5) 3 Und alles Fett soll er davon darbringen, den Fettschwanz und das Fett, welches das Eingeweide bedeckt, 4 und die beiden Nieren und das Fett, das an ihnen, das an den Lenden ist, und das Netz über der Leber: samt den Nieren soll er es abtrennen. (3. Mose 3.9-10) 5 Und der Priester soll es auf dem Altar räuchern als ein Feueropfer dem Jehova: es ist ein Schuldopfer. 6 Alles Männliche unter den Priestern soll es essen; an heiligem Orte soll es gegessen werden: hochheilig ist es. 7 Wie das Sündopfer, so das Schuldopfer: ein Gesetz soll für sie sein. Der Priester, der damit Sühnung tut, ihm soll es gehören. - 8 Und der Priester, der jemandes Brandopfer darbringt: ihm, dem Priester, soll die Haut des Brandopfers gehören, das er dargebracht hat. (3. Mose 1.6) 9 Und alles Speisopfer, das im Ofen gebacken, und alles, was im Napfe oder in der Pfanne bereitet wird: dem Priester, der es darbringt, ihm soll es gehören. (3. Mose 2.4-5) (3. Mose 2.7) 10 Und alles Speisopfer, das mit Öl gemengt oder trocken ist, soll allen Söhnen Aarons gehören, dem einen wie dem anderen.

Gesetz des Heilsopfers

11 Und dies ist das Gesetz des Friedensopfers, das man Jehova darbringt: (3. Mose 3.1) 12 Wenn man es zum Danke darbringt, so bringe man nebst dem Dankopfer ungesäuerte Kuchen dar, gemengt mit Öl, und ungesäuerte Fladen, gesalbt mit Öl, und Feinmehl, eingerührt mit Öl: Kuchen, gemengt mit Öl. (3. Mose 22.29) 13 Nebst den Kuchen soll man gesäuertes Brot als Opfergabe darbringen, nebst seinem Dank-Friedensopfer. 14 Und man soll je eines davon, von der ganzen Opfergabe, dem Jehova als Hebopfer darbringen; dem Priester, der das Blut des Friedensopfers sprengt, ihm soll es gehören. 15 Und das Fleisch seines Dank-Friedensopfers soll am Tage seiner Darbringung gegessen werden; er soll nichts davon liegen lassen bis an den Morgen. (3. Mose 19.6) (3. Mose 22.30) 16 Und wenn das Schlachtopfer seiner Opfergabe ein Gelübde oder eine freiwillige Gabe ist, so soll es an dem Tage, da er sein Schlachtopfer darbringt, gegessen werden; und am anderen Tage soll dann, was davon übrigbleibt, gegessen werden; 17 und was vom Fleische des Schlachtopfers am dritten Tage übrigbleibt, soll mit Feuer verbrannt werden. 18 Und wenn irgendwie vom Fleische seines Friedensopfers am dritten Tage gegessen wird, so wird es nicht wohlgefällig sein; wer es dargebracht hat, dem wird es nicht zugerechnet werden: ein Greuel wird es sein; und die Seele, die davon isset, wird ihre Ungerechtigkeit tragen. 19 Und das Fleisch, das irgend etwas Unreines berührt, soll nicht gegessen werden, mit Feuer soll es verbrannt werden. Und was das Fleisch betrifft, jeder Reine darf das Fleisch essen; 20 aber die Seele, welche Fleisch von dem Friedensopfer isset, das Jehova gehört, und ihre Unreinigkeit ist an ihr, selbige Seele soll ausgerottet werden aus ihren Völkern. 21 Und wenn eine Seele irgend etwas Unreines anrührt, die Unreinigkeit eines Menschen oder ein unreines Vieh oder irgend ein unreines Scheusal, und sie isset von dem Fleische des Friedensopfers, das Jehova gehört: selbige Seele soll ausgerottet werden aus ihren Völkern.

Verbot des Essens von Fett und Blut

22 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 23 Rede zu den Kindern Israel und sprich: Kein Fett vom Rindvieh und von Schaf und Ziege sollt ihr essen. (3. Mose 3.7) 24 Und das Fett vom Aas und das Fett vom Zerrissenen kann verwendet werden zu allerlei Werk; aber ihr sollt es durchaus nicht essen. (2. Mose 22.30) 25 Denn jeder, der Fett isset vom Vieh, wovon man ein Feueropfer dem Jehova darbringt - die Seele, die es isset, soll ausgerottet werden aus ihren Völkern. 26 Und kein Blut sollt ihr essen in allen euren Wohnsitzen, es sei vom Gevögel oder vom Vieh. (3. Mose 3.17) 27 Jede Seele, die irgend Blut isset, selbige Seele soll ausgerottet werden aus ihren Völkern.

Priesteranteil am Opfer

28 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 29 Rede zu den Kindern Israel und sprich: Wer sein Friedensopfer dem Jehova darbringt, soll von seinem Friedensopfer seine Opfergabe dem Jehova bringen. 30 Seine Hände sollen die Feueropfer Jehovas bringen; das Fett, samt der Brust soll er es bringen: die Brust, um sie als Webopfer vor Jehova zu weben. (2. Mose 29.24) 31 Und der Priester soll das Fett auf dem Altar räuchern, und die Brust soll Aaron und seinen Söhnen gehören. 32 Und den rechten Schenkel sollt ihr als Hebopfer von euren Friedensopfern dem Priester geben. (3. Mose 9.21) 33 Wer von den Söhnen Aarons das Blut des Friedensopfers und das Fett darbringt, dem soll der rechte Schenkel zuteil werden. 34 Und die Brust des Webopfers und den Schenkel des Hebopfers habe ich von den Kindern Israel genommen, von ihren Friedensopfern, und habe sie Aaron, dem Priester, und seinen Söhnen gegeben als eine ewige Gebühr von seiten der Kinder Israel. - 35 Das ist das Salbungsteil Aarons und das Salbungsteil seiner Söhne von den Feueropfern Jehovas, an dem Tage, da man sie herzunahen ließ, um Jehova den Priesterdienst auszuüben, 36 das Jehova geboten hat, ihnen zu geben von seiten der Kinder Israel, an dem Tage, da man sie salbte: eine ewige Satzung bei ihren Geschlechtern. 37 Das ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers und des Sündopfers und des Schuldopfers und des Einweihungsopfers und des Friedensopfers, (3. Mose 6.13) 38 welches Jehova dem Mose geboten hat auf dem Berge Sinai, an dem Tage, da er den Kindern Israel gebot, ihre Opfergaben dem Jehova darzubringen, in der Wüste Sinai.