zurückEinzelansichtvor

Hesekiel - Kapitel 42

Die Nebengebäude des Tempels

1 Und er führte mich hinaus zum äußeren Vorhof gegen Mitternacht und brachte mich zu den Kammern, so gegenüber dem Hofraum und gegenüber dem Gebäude nach Mitternacht zu lagen, 2 entlang den hundert Ellen an der Tür gegen Mitternacht; und ihre Breite war fünfzig Ellen. (Hesekiel 41.13) 3 Gegenüber den zwanzig Ellen des innern Vorhofs und gegenüber dem Pflaster im äußern Vorhof war Umgang an Umgang dreifach. (Hesekiel 40.17) (Hesekiel 41.10) 4 Und inwendig vor den Kammern war ein Weg zehn Ellen breit vor den Türen der Kammern; die lagen alle gegen Mitternacht. 5 Und die obern Kammern waren enger als die untern Kammern; denn die die Umgänge nahmen Raum von ihnen weg. 6 Denn es waren drei Gemächer hoch, und sie hatten keine Säulen, wie die Vorhöfe Säulen hatten. Darum war von den untern und mittleren Kammern Raum weggenommen von untenan. 7 Und die Mauer außen vor den Kammern nach dem äußeren Vorhof war fünfzig Ellen lang. 8 Denn die Länge der Kammern nach dem äußeren Vorhof zu war fünfzig Ellen; aber gegen den Tempel waren es hundert Ellen. 9 Und unten an diesen Kammern war ein Eingang gegen Morgen, da man aus dem äußeren Vorhof zu ihnen hineinging. 10 Und an der Mauer gegen Mittag waren auch Kammern gegenüber dem Hofraum und gegenüber dem Gebäude. 11 Und war auch ein Weg davor wie vor jenen Kammern, so gegen Mitternacht lagen; und war alles gleich mit der Länge, Breite und allem, was daran war, wie droben an jenen. 12 Und wie die Türen jener, also waren auch die Türen der Kammern gegen Mittag; und am Anfang des Weges war eine Tür, dazu man kommt von der Mauer, die gegen Morgen liegt. 13 Und er sprach zu mir: Die Kammern gegen Mittag gegenüber dem Hofraum, das sind die heiligen Kammern, darin die Priester, welche dem HERRN nahen, die hochheiligen Opfer, nämlich Speisopfer, Sündopfer und Schuldopfer, da hineinlegen; denn es ist eine heilige Stätte.
14 Und wenn die Priester hineingehen, sollen sie nicht wieder aus dem Heiligtum gehen in den äußeren Vorhof, sonder sollen zuvor ihre Kleider, darin sie gedient haben, in den Kammern weglegen, denn sie sind heilig; und sollen ihre anderen Kleider anlegen und alsdann heraus unters Volk gehen.

Der Umfang des Tempelbezirks

15 Und da er das Haus inwendig ganz gemessen hatte, führte er mich heraus zum Tor gegen Morgen und maß von demselben allenthalben herum.
16 Gegen Morgen maß er fünfhundert Ruten lang; 17 und gegen Mitternacht maß er auch fünfhundert Ruten lang; 18 desgleichen gegen Mittag auch fünfhundert Ruten; 19 und da er kam gegen Abend, maß er auch fünfhundert Ruten lang. 20 Also hatte die Mauer, die er gemessen, ins Gevierte auf jeder Seite herum fünfhundert Ruten, damit das Heilige von dem Unheiligen unterschieden wäre.

zurückEinzelansichtvor

Jesaja - Kapitel 4

1 An dem Tag klammern sich sieben Frauen an einen Mann. "Wir sorgen selbst für unser Essen, wir kümmern uns selbst um unsere Kleidung, wir wollen nur deine Frauen sein. Lass uns deinen Namen tragen und nimm die Schande von uns, dass wir keinen Mann und keine Kinder haben." (1. Mose 30.23) (1. Samuel 1.5-6) 2 An dem Tag wird der Spross Jahwes zur Zierde und zur Ehre sein; ja alles, was Gott wachsen lässt, wird zur Freude und zum Stolz für die sein, die dem Untergang entkommen sind. (Jesaja 11.1) 3 Die Überlebenden in Jerusalem, alle, die in Zion übrig geblieben sind, werden als Gottgeweihte betrachtet werden, alle, deren Namen zum Leben aufgeschrieben sind. (Lukas 10.20) 4 Wenn der Herr durch den Sturm von Gericht und Läuterung den Kot der Töchter Zions abgewaschen und die Blutschuld Jerusalems aus der Stadt weggespült hat, (Sacharja 13.1) (Matthäus 3.11) 5 wird Jahwe über dem Zionsberg und über allen, die sich dort versammeln, tagsüber eine Wolke erscheinen lassen und Rauch - und in der Nacht ein flammendes Feuer. Wie ein Schutzdach breitet er seine Herrlichkeit über diesem Ort aus. (2. Mose 13.21) (2. Mose 40.34) (2. Mose 40.38) 6 Wie eine Laubhütte wird sie euch vor der Sonne schützen und eine Zuflucht vor Regen und Sturm sein. (Jesaja 25.4-5)