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Hesekiel - Kapitel 41

1 Und er führte mich hinein in den Tempel und maß die Pfeiler an den Wänden; die waren zu jeder Seite sechs Ellen breit, soweit das Haus war. 2 Und die Tür war zehn Ellen weit; aber die Wände zu beiden Seiten an der Tür waren jede fünf Ellen breit. Und er maß den Raum im Tempel; der hatte vierzig Ellen in die Länge und zwanzig Ellen in die Breite. 3 Und er ging inwendig hinein und maß die Pfeiler der Tür zwei Ellen; und die Tür hatte sechs Ellen, und die Breite zu beiden Seiten an der Tür je sieben Ellen. 4 Und er maß zwanzig Ellen in die Breite am Tempel. Und er sprach zu mir: Dies ist das Allerheiligste. (Hesekiel 43.12) 5 Und er maß die Wand des Hauses sechs Ellen dick. Daran waren Gänge allenthalben herum, geteilt in Gemächer, die waren allenthalben vier Ellen weit.
6 Und derselben Gemächer waren je dreißig, dreimal übereinander, und reichten bis auf die Wand des Hauses, an der die Gänge waren allenthalben herum, und wurden also festgehalten, daß sie in des Hauses Wand nicht eingriffen. 7 Und die Gänge rings um das Haus her mit ihren Gemächern waren umso weiter, je höher sie lagen; und aus dem untern ging man in den mittleren und aus dem mittleren in den obersten. 8 Und ich sah am Hause eine Erhöhung ringsumher als Grundlage der Gänge, die hatte eine volle Rute von sechs Ellen bis an den Rand. 9 Und die Breite der Wand außen an den Gängen war fünf Ellen; und es war ein freigelassener Raum an den Gemächern am Hause. 10 Und die Breite bis zu den Kammern war zwanzig Ellen um das Haus herum. (Hesekiel 42.1-3) 11 Und es waren zwei Türen an den Gängen nach dem freigelassenen Raum, eine gegen Mitternacht, die andere gegen Mittag; und der freigelassene Raum war fünf Ellen weit ringsumher. 12 Und das Gebäude am Hofraum gegen Abend war siebzig Ellen weit und die Mauer des Gebäudes war fünf Ellen breit allenthalben umher, und es war neunzig Ellen lang.
13 Und er maß die Länge des Hauses, die hatte hundert Ellen; und der Hofraum samt dem Gebäude und seinen Mauern war auch hundert Ellen lang. 14 Und die Weite der vordern Seite des Hauses samt dem Hofraum gegen Morgen war auch hundert Ellen. 15 Und er maß die Länge des Gebäudes am Hofraum, welches hinter ihm liegt, mit seinen Umgängen von der Seite bis zur andern hundert Ellen, und den innern Tempel und die Hallen im Vorhofe 16 samt den Schwellen, den engen Fenstern und den drei Umgängen ringsumher; und es war Tafelwerk allenthalben herum. 17 Er maß auch, wie hoch von der Erde bis zu den Fenstern war und wie breit die Fenster sein sollten; und maß vom Tor bis zum Allerheiligsten auswendig und inwendig herum. 18 Und am ganzen Hause herum waren Cherubim und Palmlaubwerk zwischen die Cherubim gemacht. 19 Und ein jeder Cherub hatte zwei Angesichter: auf einer Seite wie ein Menschenkopf, auf der andern Seite wie ein Löwenkopf. 20 Vom Boden an bis hinauf über die Tür waren die Cherubim und die Palmen geschnitzt, desgleichen an der Wand des Tempels. 21 Und die Türpfosten im Tempel waren viereckig, und war alles artig aneinander gefügt.
22 Und der hölzerne Altar war drei Ellen hoch und zwei Ellen lang und breit, und seine Ecken und alle seine Seiten waren hölzern. und er sprach zu mir: Das ist der Tisch, der vor dem HERRN stehen soll. (2. Mose 30.1) 23 Und die Türen am Tempel und am Allerheiligsten
24 hatten zwei Türflügel, und ein jeder derselben hatte zwei Blätter, die man auf und zu tat. 25 Und waren auch Cherubim und Palmlaubwerk daran wie an den Wänden. Und ein hölzerner Aufgang war außen vor der Halle. 26 Und es waren enge Fenster und viel Palmlaubwerk herum an der Halle und an den Wänden.

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3. Mose - Kapitel 27

Gesetz über Gelübde und Zehnten

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein Gelübde erfüllt, so sollen die Seelen nach deiner Schätzung für Jehova sein. (4. Mose 30.1) 3 Und es sei deine Schätzung eines Mannes von zwanzig Jahren alt bis zu sechzig Jahren alt, und zwar sei deine Schätzung fünfzig Sekel Silber, nach dem Sekel des Heiligtums; 4 Und wenn es ein Weib ist, so sei deine Schätzung dreißig Sekel. 5 Und wenn es von fünf Jahren alt bis zu zwanzig Jahren alt ist, so sei deine Schätzung einer männlichen Person zwanzig Sekel, und einer weiblichen zehn Sekel; 6 Und wenn es von einem Monat alt bis zu fünf Jahren alt ist, so sei deine Schätzung eines Knaben fünf Sekel Silber, und deine Schätzung eines Mädchens drei Sekel Silber; 7 und wenn es von sechzig Jahren alt und darüber ist, so sei deine Schätzung, wenn es ein Mann ist, fünfzehn Sekel, und eines Weibes zehn Sekel. 8 Und wenn der Gelobende zu arm ist für deine Schätzung, so soll man ihn vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; nach Verhältnis dessen, was die Hand des Gelobenden aufbringen kann, soll der Priester ihn schätzen. 9 Und wenn es ein Vieh ist, wovon man Jehova eine Opfergabe darbringt, so soll alles, was man Jehova davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes um ein schlechtes, oder ein schlechtes um ein gutes; und wenn man dennoch Vieh um Vieh vertauscht, so wird dasselbe heilig und das eingetauschte heilig sein. 11 Und wenn es irgend ein unreines Vieh ist, wovon man Jehova keine Opfergabe darbringt, so soll man das Vieh vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll es schätzen, ob es gut oder schlecht sei; nach deiner, des Priesters, Schätzung, also soll es sein. 13 Wenn man es aber lösen will, so soll man zu deiner Schätzung ein Fünftel hinzufügen. 14 Und wenn jemand sein Haus heiligt, daß es Jehova heilig sei, so soll es der Priester schätzen, ob es gut oder schlecht sei; so wie der Priester es schätzt, also soll es festgestellt sein. 15 Und wenn der Heiligende sein Haus lösen will, so soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm gehören. 16 Und wenn jemand von dem Felde seines Eigentums Jehova heiligt, so soll deine Schätzung nach Verhältnis seiner Aussaat sein: ein Homer Gerste Aussaat zu fünfzig Sekel Silber. 17 Wenn er vom Jubeljahre an sein Feld heiligt, so soll es nach deiner Schätzung festgestellt sein; 18 und wenn er nach dem Jubeljahre sein Feld heiligt, so soll der Priester ihm das Geld berechnen nach dem Verhältnis der Jahre, die bis zum Jubeljahre übrig sind, und es soll von deiner Schätzung abgezogen werden. 19 Wenn aber der Heiligende das Feld lösen will, so soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm verbleiben. 20 Und wenn er das Feld nicht löst, oder wenn er das Feld einem anderen Manne verkauft, so kann es nicht wieder gelöst werden; 21 und das Feld soll, wenn es im Jubeljahre frei ausgeht, Jehova heilig sein, wie ein verbanntes Feld; es soll dem Priester als Eigentum gehören. 22 Und wenn er ein von ihm erkauftes Feld, das nicht zum Felde seines Eigentums gehört, Jehova heiligt, 23 so soll ihm der Priester den Betrag deiner Schätzung berechnen bis zum Jubeljahre; und er soll deine Schätzung am gleichen Tage, als ein dem Jehova Heiliges, entrichten. 24 Im Jubeljahre soll das Feld wieder an den kommen, von welchem er es gekauft hatte, an den, welchem das Land eigentümlich gehörte. (3. Mose 25.10) 25 Und all deine Schätzung soll nach dem Sekel des Heiligtums geschehen; zwanzig Gera soll der Sekel sein. 26 Nur das Erstgeborene unter dem Vieh, das als Erstgeburt Jehova gehört, das soll kein Mensch heiligen; sei es ein Stück Rind- oder Kleinvieh, es gehört Jehova. (2. Mose 13.2) 27 Wenn es aber vom unreinen Vieh ist, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und dessen Fünftel darüber hinzufügen; und wenn es nicht gelöst wird, so soll es verkauft werden nach deiner Schätzung. - 28 Jedoch alles Verbannte, das jemand dem Jehova verbannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen oder Vieh oder Feld seines Eigentums, soll nicht verkauft und nicht gelöst werden; alles Verbannte ist dem Jehova hochheilig. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Alles, was an Menschen verbannt wird, soll nicht gelöst werden: es soll gewißlich getötet werden. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Und aller Zehnte des Landes, vom Samen des Landes, von der Frucht der Bäume, gehört Jehova; er ist Jehova heilig. (4. Mose 18.21) 31 Wenn aber jemand von seinem Zehnten lösen will, so soll er dessen Fünftel hinzufügen. 32 Und aller Zehnte vom Rind- und Kleinvieh, von allem, was unter dem Stabe vorüberzieht, das Zehnte soll Jehova heilig sein; 33 man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, und soll es nicht vertauschen; und wenn man es dennoch vertauscht, so wird dasselbe heilig und das eingetauschte heilig sein; es soll nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, welche Jehova dem Mose auf dem Berge Sinai an die Kinder Israel aufgetragen hat. (3. Mose 26.46)