zurückEinzelansichtvor

Hesekiel - Kapitel 40

Der Beginn der Visionen

1 Im fünfundzwanzigsten Jahr unserer Gefangenschaft, im Anfang des Jahres, am zehnten Tage des Monats, im vierzehnten Jahr, nachdem die Stadt geschlagen war, eben an diesem Tage kam des HERRN Hand über mich und führte mich dahin. 2 Durch göttliche Gesichte führte er mich ins Land Israel und stellte mich auf einen hohen Berg, darauf war's wie eine gebaute Stadt gegen Mittag. 3 Und da er mich hingebracht hatte, siehe, da war ein Mann, des Ansehen war wie Erz; der hatte eine lange leinene Schnur und eine Meßrute in seiner Hand und stand unter dem Tor. (Hesekiel 47.3) (Sacharja 2.5) (Offenbarung 21.15)

Die Umfassungsmauer des Tempelbezirks

4 Und er sprach zu mir: Du Menschenkind, siehe und höre fleißig zu und merke auf alles, was ich dir zeigen will. Denn darum bist du hergebracht, daß ich dir solches zeige, auf daß du solches alles, was du hier siehst, verkündigst dem Hause Israel. (Hesekiel 44.5) 5 Und siehe, es ging eine Mauer auswendig um das Haus ringsumher. Und der Mann hatte die Meßrute in der Hand, die war sechs Ellen lang; eine jegliche Elle war eine Handbreit länger denn eine gemeine Elle. Und er maß das Gebäude in die Breite eine Rute und in die Höhe auch eine Rute.

Der äußere Vorhof und seine Torbauten

6 Und er ging ein zum Tor, das gegen Morgen lag, und ging hinauf auf seinen Stufen und maß die Schwelle, eine Rute breit.
7 Und die Gemächer, so beiderseits neben dem Tor waren, maß er auch nach der Länge eine Rute und nach der Breite eine Rute; und der Raum zwischen den Gemächern war fünf Ellen weit. Und er maß auch die Schwelle am Tor neben der Halle, die nach dem Hause zu war, eine Rute. 8 Und er maß die Halle am Tor, die nach dem Hause zu war, eine Rute. 9 Und maß die Halle am Tor acht Ellen und ihre Pfeiler zwei Ellen, und die Halle am Tor war nach dem Hause zu. 10 Und der Gemächer waren auf jeglicher Seite drei am Tor gegen Morgen, je eins so weit wie das andere, und die Pfeiler auf beiden Seiten waren gleich groß. 11 Darnach maß er die Weite der Tür im Tor zehn Ellen und die Länge des Tors dreizehn Ellen. 12 Und vorn an den Gemächern war Raum abgegrenzt auf beiden Seiten, je eine Elle; aber die Gemächer waren je sechs Ellen auf beiden Seiten. 13 Dazu maß er das Tor vom Dach der Gemächer auf der einen Seite bis zum Dach der Gemächer auf der andern Seite fünfundzwanzig Ellen breit; und eine Tür stand gegenüber der andern. 14 Und er machte die Pfeiler sechzig Ellen, und an den Pfeilern war der Vorhof, am Tor ringsherum. 15 Und vom Tor, da man hineingeht, bis außen an die Halle an der innern Seite des Tors waren fünfzig Ellen. 16 Und es waren enge Fensterlein an den Gemächern und an den Pfeilern hineinwärts am Tor ringsumher. Also waren auch Fenster inwendig an der Halle herum, und an den Pfeilern war Palmlaubwerk. 17 Und er führte mich weiter zum äußern Vorhof, und siehe, da waren Kammern und ein Pflaster gemacht am Vorhofe herum; dreißig Kammern waren auf dem Pflaster.
18 Und es war das Pflaster zur Seite der Tore, solang die Tore waren, nämlich das untere Pflaster. 19 Und er maß die Breite von dem untern Tor an bis vor den innern Hof auswendig hundert Ellen, gegen Morgen und gegen Mitternacht. 20 Er maß auch das Tor, so gegen Mitternacht lag, am äußern Vorhof, nach der Länge und Breite.
21 Das hatte auch auf jeder Seite drei Gemächer und hatte auch seine Pfeiler und Halle, gleich so groß wie am vorigen Tor, fünfzig Ellen die Länge und fünfundzwanzig Ellen die Breite. 22 Und hatte auch seine Fenster und seine Halle und sein Palmlaubwerk, gleich wie das Tor gegen Morgen; und hatte seine Halle davor. 23 Und es waren Tore am innern Vorhof gegenüber den Toren, so gegen Mitternacht und Morgen standen; und er maß hundert Ellen von einem Tor zum andern. 24 Darnach führte er mich gegen Mittag, und siehe, da war auch ein Tor gegen Mittag; und er maß seine Pfeiler und Halle gleich wie die andern.
25 Und es waren auch Fenster an ihm und an seiner Halle umher, gleich wie jene Fenster; und es war fünfzig Ellen lang und fünfundzwanzig Ellen breit. 26 Und waren auch sieben Stufen hinauf und eine Halle davor und Palmlaubwerk an ihren Pfeilern auf jeglicher Seite. 27 Und es war auch ein Tor am innern Vorhof gegen Mittag, und er maß hundert Ellen von dem einen Mittagstor zum andern.

Der innere Vorhof und seine Torbauten

28 Und er führte mich weiter durchs Mittagstor in den innern Vorhof und maß dasselbe Tor gleich so groß wie die andern,
29 mit seinen Gemächern, Pfeilern und Halle und mit Fenstern an ihm und an seiner Halle, ebenso groß wie jene, ringsumher; und es waren fünfzig Ellen lang und fünfundzwanzig Ellen breit. 30 Und es ging eine Halle herum, fünfundzwanzig Ellen lang und fünf Ellen breit. 31 Und die Halle, so gegen den äußeren Vorhof stand, hatte auch Palmlaubwerk an den Pfeilern; es waren aber acht Stufen hinaufzugehen. 32 Darnach führte er mich zum innern Vorhof gegen Morgen und maß das Tor gleich so groß wie die andern,
33 mit seinen Gemächern, Pfeilern und Halle, gleich so groß wie die andern, und mit Fenstern an ihm und an seiner Halle ringsumher; und es war fünfzig Ellen lang und fünfundzwanzig Ellen breit. 34 Und seine Halle stand auch gegen den äußern Vorhof und Palmlaubwerk an ihren Pfeilern zu beiden Seiten und acht Stufen hinauf. 35 Darnach führte er mich zum Tor gegen Mitternacht; das maß er gleich so groß wie die andern,
36 mit seinen Gemächern, Pfeilern und Halle und ihren Fenstern ringsumher, fünfzig Ellen lang und fünfundzwanzig Ellen breit. 37 Und seine Halle stand auch gegen den äußern Vorhof und Palmlaubwerk an den Pfeilern zu beiden Seiten und acht Stufen hinauf.

Die Tische für die Opfer und die Kammern für die Priester

38 Und unten an den Pfeilern an jedem Tor war eine Kammer mit einer Tür, darin man das Brandopfer wusch.
39 Aber in der Halle des Tors standen auf jeglicher Seite zwei Tische, darauf man die Brandopfer, Sündopfer und Schuldopfer schlachten sollte. 40 Und herauswärts zur Seite, da man hinaufgeht zum Tor gegen Mitternacht, standen auch zwei Tische und an der andern Seite unter der Halle des Tors auch zwei Tische. 41 Also standen auf jeder Seite des Tors vier Tische; das sind zusammen acht Tische, darauf man schlachtete. 42 Und noch vier Tische, zum Brandopfer gemacht, die waren aus gehauenen Steinen, je anderthalb Ellen lang und breit und eine Elle hoch, darauf man legte allerlei Geräte, womit man Brandopfer und andere Opfer schlachtete. 43 Und es gingen Leisten herum, hineinwärts gebogen, eine quere Hand hoch. Und auf die Tische sollte man das Opferfleisch legen. 44 Und außen vor dem innern Tor waren zwei Kammern im innern Vorhofe: eine an der Seite neben dem Tor zur Mitternacht, die sah gegen Mittag; die andere zur Seite des Tors gegen Mittag, die sah gegen Mitternacht.
45 Und er sprach zu mir: Die Kammer gegen Mittag gehört den Priestern, die im Hause dienen sollen; 46 aber die Kammer gegen Mitternacht gehört den Priestern, die auf dem Altar dienen. Dies sind die Kinder Zadok, welche allein unter den Kindern Levi vor den HERRN treten sollen, ihm zu dienen. (1. Könige 1.8) (1. Könige 1.39) (1. Chronik 5.34) 47 Und er maß den Vorhof, nämlich hundert Ellen lang und hundert Ellen breit ins Gevierte; und der Altar stand vorn vor dem Tempel. (Hesekiel 43.13)

Der Tempel und seine Nebengebäude

48 Und er führte mich hinein zur Halle des Tempels und maß die Pfeiler der Halle fünf Ellen auf jeder Seite und das Tor vierzehn Ellen, und die Wände zu beiden Seiten an der Tür drei Ellen auf jeder Seite. (1. Könige 6.3)
49 Aber die Halle war zwanzig Ellen lang und elf Ellen weit und hatte Stufen, da man hinaufging; und Säulen standen an den Pfeilern, auf jeder Seite eine. (1. Könige 7.21)

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 25

Sabbat- und Jobeljahr

1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden; 5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein. 6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten; 7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen. 8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen. 9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen; 12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen. 13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. 16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. 17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott. 18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen. 20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: - 21 ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe; (5. Mose 28.8) 22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen. 23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir. (Psalm 39.13) 24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten. 25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen. (Rut 4.3-4) 26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht, 27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen. 29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen. 31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen. 32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum. 35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben. 36 Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe. (5. Mose 23.20) 37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben. 38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein. 39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner, (2. Mose 21.2) 40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen. 41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft. 43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen. 45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein, 46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte. 47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft, 48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen. 49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen. 50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein. 51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen; 52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen. 53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen. (3. Mose 25.43) 54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm. 55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.