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Hesekiel - Kapitel 35

Das Gericht über Edom

1 Und des HERRN Wort geschah zu mir und sprach: 2 Du Menschenkind, richte dein Angesicht wider das Gebirge Seir und weissage dawider, (Hesekiel 25.8) (Hesekiel 25.12) 3 und sprich zu ihm: So spricht der Herr, HERR: Siehe, ich will an dich, du Berg Seir, und meine Hand wider dich ausstrecken und will dich gar wüst machen. 4 Ich will deine Städte öde machen, daß du sollst zur Wüste werden und erfahren, daß ich der HERR bin. 5 Darum daß ihr ewige Feindschaft tragt wider die Kinder Israel und triebet sie ins Schwert zur Zeit, da es ihnen übel ging und ihre Missetat zum Ende gekommen war, 6 darum, so wahr ich lebe, spricht der Herr, HERR, will ich dich auch blutend machen, und du sollst dem Bluten nicht entrinnen; weil du Lust zum Blut hast, sollst du dem Bluten nicht entrinnen. (Offenbarung 16.5-6) 7 Und ich will den Berg Seir wüst und öde machen, daß niemand darauf wandeln noch gehen soll. 8 Und will sein Gebirge und alle Hügel, Täler und alle Gründe voll Toter machen, die durchs Schwert sollen erschlagen daliegen. 9 Ja, zu einer ewigen Wüste will ich dich machen, daß niemand in deinen Städten wohnen soll; und ihr sollt erfahren, daß ich der HERR bin. 10 Und darum daß du sprichst: Diese beiden Völker mit beiden Ländern müssen mein werden, und wir wollen sie einnehmen, obgleich der HERR da wohnt,
11 darum, so wahr ich lebe, spricht der Herr, HERR, will ich nach deinem Zorn und Haß mit dir umgehen, wie du mit ihnen umgegangen bist aus lauter Haß, und ich will bei ihnen bekannt werden, wenn ich dich gestraft habe. 12 Und du sollst erfahren, daß ich, der HERR, all dein Lästern gehört habe, so du geredet hast wider die Berge Israels und gesagt: "Sie sind verwüstet und uns zu verderben gegeben." 13 Und ihr habt euch wider mich gerühmt und heftig wider mich geredet; das habe ich gehört. 14 So spricht nun der Herr, HERR: Ich will dich zur Wüste machen, daß sich alles Land freuen soll. 15 Und wie du dich gefreut hast über das Erbe des Hauses Israel, darum daß es wüst geworden, ebenso will ich mit dir tun, daß der Berg Seir wüst sein muß samt dem ganzen Edom; und sie sollen erfahren, daß ich der HERR bin. (Psalm 137.7) (Hesekiel 25.3)

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5. Mose - Kapitel 19

Zufluchtsstädte - Keine Grenzverletzung

1 Wenn Jehova, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land Jehova, dein Gott, dir gibt, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst: 2 so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 4.41-43) 3 Du sollst dir den Weg dahin zurichten, und das Gebiet deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht, 5 wie etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiele und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe; 6 auf daß nicht der Bluträcher, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vordem nicht haßte. 7 Darum gebiete ich dir und sage: drei Städte sollst du dir aussondern. - 8 Und wenn Jehova, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, welches er deinen Vätern zu geben verheißen hat 9 (wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du Jehova, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage), so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen; 10 damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei. - 11 Wenn aber ein Mann seinen Nächsten haßt, und ihm auflauert und sich wider ihn erhebt und ihn totschlägt, so daß er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte: 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers liefern, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen; und du sollst das unschuldige Blut aus Israel hinwegschaffen, und es wird dir wohlgehen. 14 Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, welche die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 27.17)

Zeugen vor Gericht

15 Ein einzelner Zeuge soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einer Ungerechtigkeit und wegen irgend einer Sünde, bei irgend einer Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden. - (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein ungerechter Zeuge wider jemand auftritt, um ein Vergehen wider ihn zu bezeugen, 17 so sollen die beiden Männer, die den Hader haben, vor Jehova treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen wohl nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches wider seinen Bruder bezeugt, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. 20 Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und fortan nicht mehr eine solche Übeltat in deiner Mitte begehen. 21 Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)