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Hesekiel - Kapitel 24

Das Gleichnis vom rostigen Topf

1 Und es geschah das Wort des HERRN zu mir im neunten Jahr, am zehnten Tage des zehnten Monats, und sprach: (2. Könige 25.1) (Jeremia 52.4) 2 Du Menschenkind, schreib diesen Tag an, ja, eben diesen Tag; denn der König zu Babel hat sich eben an diesem Tage wider Jerusalem gelagert. 3 Und gib dem ungehorsamen Volk ein Gleichnis und sprich zu ihnen: So spricht der Herr, HERR: Setze einen Topf zu, setze zu und gieß Wasser hinein; 4 tue die Stücke zusammen darein, die hinein sollen, alle besten Stücke, die Lenden und Schultern, und fülle ihn mit den besten Knochenstücken; 5 nimm das Beste von der Herde und mache ein Feuer darunter, Knochenstücke zu kochen, und laß es getrost sieden und die Knochenstücke darin wohl kochen. 6 Darum spricht der Herr, HERR: O der mörderischen Stadt, die ein solcher Topf ist, da der Rost daran klebt und nicht abgehen will! Tue ein Stück nach dem andern heraus; und du darfst nicht darum losen, welches zuerst heraus soll. (Hesekiel 24.9)
7 Denn ihr Blut ist darin, das sie auf einen bloßen Felsen und nicht auf die Erde verschüttet hat, da man's doch hätte mit Erde können zuscharren. 8 Und ich habe auch darum sie lassen das Blut auf einen bloßen Felsen schütten, daß es nicht zugescharrt würde, auf daß der Grimm über sie käme und es gerächt würde. 9 Darum spricht der Herr, HERR also: O du mörderische Stadt, welche ich will zu einem großen Feuer machen! (Nahum 3.1)
10 Trage nur viel Holz her, zünde das Feuer an, daß das Fleisch gar werde, und würze es wohl, und die Knochenstücke sollen anbrennen.
11 Lege auch den Topf leer auf die Glut, auf das er heiß werde und sein Erz entbrenne, ob seine Unreinigkeit zerschmelzen und sein Rost abgehen wolle. 12 Aber wie sehr er brennt, will sein Rost doch nicht abgehen, denn es ist zuviel des Rosts; er muß im Feuer zerschmelzen. 13 Deine Unreinigkeit ist so verhärtet, daß, ob ich dich gleich reinigen wollte, dennoch du nicht willst dich reinigen lassen von deiner Unreinigkeit. Darum kannst du hinfort nicht wieder rein werden, bis mein Grimm sich an dir gekühlt habe. (Hesekiel 5.13)
14 Ich, der HERR, habe es geredet! Es soll kommen, ich will's tun und nicht säumen; ich will nicht schonen noch mich's reuen lassen; sondern sie sollen dich richten, wie du gelebt und getan hast, spricht der Herr, HERR.

Das Verhalten des Propheten beim Tod seiner Frau - ein Zeichen

15 Und des HERRN Wort geschah zu mir und sprach:
16 Du Menschenkind, siehe, ich will dir deiner Augen Lust nehmen durch eine Plage, aber du sollst nicht klagen noch weinen noch eine Träne lassen. (Hesekiel 24.18) 17 Heimlich magst du seufzen, aber keine Totenklage führen; sondern du sollst deinen Schmuck anlegen und deine Schuhe anziehen. Du sollst deinen Mund nicht verhüllen und nicht das Trauerbrot essen. 18 Und da ich des Morgens früh zum Volk geredet hatte, starb mir am Abend mein Weib. Und ich tat des andern Morgens, wie mir befohlen war.
19 Und das Volk sprach zu mir: Willst du uns nicht anzeigen, was uns das bedeutet, was du tust? 20 Und ich sprach zu ihnen: Der HERR hat mir geredet und gesagt: 21 Sage dem Hause Israel, daß der Herr, HERR spricht also: Siehe, ich will mein Heiligtum, euren höchsten Trost, die Lust eurer Augen und eures Herzens Wunsch entheiligen; und euer Söhne und Töchter, die ihr verlassen mußtet, werden durchs Schwert fallen. 22 Und müßt tun, wie ich getan habe: euren Mund sollt ihr nicht verhüllen und das Trauerbrot nicht essen, 23 sondern sollt euren Schmuck auf euer Haupt setzen und eure Schuhe anziehen. Ihr werdet nicht klagen noch weinen, sondern über eure Sünden verschmachten und untereinander seufzen. 24 Und soll also Hesekiel euch ein Wunderzeichen sein, daß ihr tun müßt, wie er getan hat, wenn es nun kommen wird, damit ihr erfahrt, daß ich der Herr, HERR bin. (Hesekiel 12.11) (Hesekiel 24.27) 25 Und du, Menschenkind, zu der Zeit, wann ich wegnehmen werde von ihnen ihre Macht und ihren Trost, die Lust ihrer Augen und des Herzens Wunsch, ihre Söhne und Töchter,
26 ja, zur selben Zeit wird einer, so entronnen ist, zu dir kommen und dir's kundtun. (Hesekiel 33.21) 27 Zur selben Zeit wird dein Mund aufgetan werden samt dem, der entronnen ist, daß du reden sollst und nicht mehr schweigen; denn du mußt ihr Wunderzeichen sein, daß sie erfahren, ich sei der HERR.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.