zurückEinzelansichtvor

Hesekiel - Kapitel 23

Das Gleichnis von den zuchtlosen Schwestern Ohola und Oholiba

1 Und des HERRN Wort geschah zu mir und sprach: 2 Du Menschenkind, es waren zwei Weiber, einer Mutter Töchter. 3 Die trieben Hurerei in Ägypten in ihrer Jugend; daselbst ließen sie ihre Brüste begreifen und den Busen ihrer Jungfrauschaft betasten. 4 Die große heißt Ohola und ihre Schwester Oholiba. Und ich nahm sie zur Ehe, und sie gebaren mir Söhne und Töchter. Und Ohola heißt Samaria und Oholiba Jerusalem. 5 Ohola trieb Hurerei, da ich sie genommen hatte, und brannte gegen ihre Buhlen, nämlich gegen die Assyrer, die zu ihr kamen,
6 gegen die Fürsten und Herren, die mit Purpur gekleidet waren, und alle junge, liebliche Gesellen, Reisige, so auf Rossen ritten. 7 Und sie buhlte mit allen schönen Gesellen in Assyrien und verunreinigte sich mit allen ihren Götzen, wo sie auf einen entbrannte. 8 Dazu ließ sie auch nicht die Hurerei mit Ägypten, die bei ihr gelegen hatten von ihrer Jugend auf und die Brüste ihrer Jungfrauschaft betastet und große Hurerei mit ihr getrieben hatten. 9 Da übergab ich sie in die Hand ihrer Buhlen, den Kindern Assur, gegen welche sie brannte vor Lust. 10 Die deckten ihre Blöße auf und nahmen ihre Söhne und Töchter weg; sie aber töteten sie mit dem Schwert. Und es kam aus unter den Weibern, wie sie gestraft wäre. (Hesekiel 23.29) 11 Da es aber ihre Schwester Oholiba sah, entbrannte sie noch viel ärger denn jene und trieb die Hurerei mehr denn ihre Schwester; (Hesekiel 16.51)
12 und entbrannte gegen die Kinder Assur, nämlich die Fürsten und Herren, die zu ihr kamen wohl gekleidet, Reisige, so auf Rossen ritten, und alle junge, liebliche Gesellen. 13 Da sah ich, daß sie alle beide gleichermaßen verunreinigt waren. 14 Aber diese treib ihre Hurerei mehr. Denn da sie sah gemalte Männer an der Wand in roter Farbe, die Bilder der Chaldäer, 15 um ihre Lenden gegürtet und bunte Mützen auf ihren Köpfen, und alle gleich anzusehen wie gewaltige Leute, wie denn die Kinder Babels, die Chaldäer, tragen in ihrem Vaterlande: 16 entbrannte sie gegen sie, sobald sie ihrer gewahr ward, und schickte Botschaft zu ihnen nach Chaldäa. 17 Als nun die Kinder Babels zu ihr kamen, bei ihr zu schlafen nach der Liebe, verunreinigten sie dieselbe mit ihrer Hurerei, und sie verunreinigte sich mit ihnen, bis sie ihrer müde ward. 18 Und da ihre Hurerei und Schande so gar offenbar war, ward ich ihrer überdrüssig, wie ich ihrer Schwester auch war müde geworden. 19 Sie aber trieb ihre Hurerei immer mehr und gedachte an die Zeit ihrer Jugend, da sie in Ägyptenland Hurerei getrieben hatte, 20 und entbrannte gegen ihre Buhlen, welcher Brunst war wie der Esel und der Hengste Brunst. 21 Und du bestelltest deine Unzucht wie in deiner Jugend, da die in Ägypten deine Brüste begriffen und deinen Busen betasteten.

Die Strafe der Untreue gegen Gott

22 Darum, Oholiba, so spricht der Herr, HERR: Siehe, ich will deine Buhlen, deren du müde bist geworden, wider dich erwecken und will sie ringsumher wider dich bringen,
23 nämlich die Kinder Babels und alle Chaldäer mit Hauptleuten, Fürsten und Herren und alle Assyrer mit ihnen, die schöne junge Mannschaft, alle Fürsten und Herren, Ritter und Edle, die alle auf Rossen reiten. 24 Und sie werden über dich kommen, gerüstet mit Wagen und Rädern und mit großem Haufen Volks, und werden dich belagern mit Tartschen, Schilden und Helmen um und um. Denen will ich das Recht befehlen, daß sie dich richten sollen nach ihrem Recht. (Lukas 19.43) 25 Ich will meinen Eifer über dich gehen lassen, daß sie unbarmherzig mit dir handeln sollen. Sie sollen dir Nase und Ohren abschneiden; und was übrigbleibt, soll durchs Schwert fallen. Sie sollen deine Söhne und Töchter wegnehmen und das übrige mit Feuer verbrennen. 26 Sie sollen dir deine Kleider ausziehen und deinen Schmuck wegnehmen. 27 Also will ich deiner Unzucht und deiner Hurerei mit Ägyptenland ein Ende machen, daß du deine Augen nicht mehr nach ihnen aufheben und Ägyptens nicht mehr gedenken sollst. 28 Denn so spricht der Herr, HERR: Siehe, ich will dich überantworten, denen du feind geworden und deren du müde bist.
29 Die sollen wie Feinde mit dir umgehen und alles nehmen, was du erworben hast, und dich nackt und bloß lassen, daß die Schande deiner Unzucht und Hurerei offenbar werde. 30 Solches wird dir geschehen um deiner Hurerei willen, so du mit den Heiden getrieben, an deren Götzen du dich verunreinigt hast. 31 Du bist auf dem Wege deiner Schwester gegangen; darum gebe ich dir auch deren Kelch in deine Hand. (Hesekiel 23.33) 32 So spricht der Herr, HERR: Du mußt den Kelch deiner Schwester trinken, so tief und weit er ist: du sollst zu so großem Spott und Hohn werden, daß es unerträglich sein wird.
33 Du mußt dich des starken Tranks und Jammers vollsaufen; denn der Kelch deiner Schwester Samaria ist ein Kelch des Jammers und Trauerns. (Jesaja 51.17) (Jeremia 25.15) (Jeremia 25.18) 34 Denselben mußt du rein austrinken, darnach die Scherben zerwerfen und deine Brüste zerreißen; denn ich habe es geredet, spricht der Herr, HERR. 35 Darum so spricht der Herr, HERR: Darum, daß du mein vergessen und mich hinter deinen Rücken geworfen hast, so trage auch nun deine Unzucht und deine Hurerei. 36 Und der HERR sprach zu mir; Du Menschenkind, willst du nicht Ohola und Oholiba strafen und ihnen zeigen ihre Greuel?
37 Wie sie Ehebrecherei getrieben und Blut vergossen und die Ehe gebrochen haben mit den Götzen; dazu ihre Kinder, die sie mir geboren hatten, verbrannten sie denselben zum Opfer. (Jeremia 7.31) 38 Überdas haben sie mir das getan: sie haben meine Heiligtümer verunreinigt dazumal und meine Sabbate entheiligt. 39 Denn da sie ihre Kinder den Götzen geschlachtet hatten, gingen sie desselben Tages in mein Heiligtum, es zu entheiligen. Siehe, solches haben sie in meinem Hause begangen. 40 Sie haben auch Boten geschickt nach Leuten, die aus fernen Landen kommen sollten; und siehe, da sie kamen, badetest du dich und schminktest dich und schmücktest dich mit Geschmeide zu ihren Ehren
41 und saßest auf einem herrlichen Polster, vor welchem stand ein Tisch zugerichtet; darauf legtest du mein Räuchwerk und mein Öl. 42 Daselbst erhob sich ein großes Freudengeschrei; und es gaben ihnen die Leute, so allenthalben aus großem Volk und aus der Wüste gekommen waren, Geschmeide an ihre Arme und schöne Kronen auf ihre Häupter. 43 Ich aber gedachte: Sie ist der Ehebrecherei gewohnt von alters her; sie kann von der Hurerei nicht lassen. 44 Denn man geht zu ihr ein, wie man zu einer Hure eingeht; ebenso geht man zu Ohola und Oholiba, den unzüchtigen Weibern. 45 Darum werden sie die Männer strafen, die das Recht vollbringen, wie man die Ehebrecherinnen und Blutvergießerinnen strafen soll. Denn sie sind Ehebrecherinnen, und ihre Hände sind voll Blut. (3. Mose 20.10) 46 Also spricht der Herr, HERR: Führe einen großen Haufen über sie herauf und gib sie zu Raub und Beute,
47 daß die Leute sie steinigen und mit ihren Schwertern erstechen und ihre Söhne und Töchter erwürgen und ihre Häuser mit Feuer verbrennen. 48 Also will ich der Unzucht im Lande ein Ende machen, daß alle Weiber sich warnen lassen und nicht nach solcher Unzucht tun. 49 Und man soll eure Unzucht auf euch legen, und ihr sollt eurer Götzen Sünden tragen, auf daß ihr erfahret, daß ich der Herr, HERR bin.

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 25

Sabbat- und Jobeljahr

1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden; 5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein. 6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten; 7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen. 8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen. 9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen; 12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen. 13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. 16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. 17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott. 18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen. 20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: - 21 ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe; (5. Mose 28.8) 22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen. 23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir. (Psalm 39.13) 24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten. 25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen. (Rut 4.3-4) 26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht, 27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen. 29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen. 31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen. 32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum. 35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben. 36 Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe. (5. Mose 23.20) 37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben. 38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein. 39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner, (2. Mose 21.2) 40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen. 41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft. 43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen. 45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein, 46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte. 47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft, 48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen. 49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen. 50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein. 51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen; 52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen. 53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen. (3. Mose 25.43) 54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm. 55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.