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Hesekiel - Kapitel 17

Das Gleichnis vom Zedernwipfel und vom Weinstock

1 Und des HERRN Wort geschah zu mir und sprach: 2 Du Menschenkind, lege doch dem Hause Israel ein Rätsel vor und ein Gleichnis 3 und sprich: So spricht der Herr, HERR: Ein großer Adler mit großen Flügeln und langen Fittichen und voll Federn, die bunt waren, kam auf den Libanon und nahm den Wipfel von der Zeder 4 und brach das oberste Reis ab und führte es ins Krämerland und setzte es in die Kaufmannstadt. 5 Er nahm auch vom Samen des Landes und pflanzte es in gutes Land, da viel Wasser war, und setzte es lose hin. 6 Und es wuchs und ward ein ausgebreiteter Weinstock und niedrigen Stammes; denn seine Reben bogen sich zu ihm, und seine Wurzeln waren unter ihm; und er war also ein Weinstock, der Reben kriegte und Zweige. (Hesekiel 19.10) 7 Und da war ein anderer großer Adler mit großen Flügeln und vielen Federn; und siehe, der Weinstock hatte verlangen an seinen Wurzeln zu diesem Adler und streckte seine Reben aus gegen ihn, daß er gewässert würde, vom Platz, da er gepflanzt war. 8 Und war doch auf einen guten Boden an viel Wasser gepflanzt, da er wohl hätte können Zweige bringen, Früchte tragen und ein herrlicher Weinstock werden. 9 So sprich nun: Also sagt der Herr, HERR: Sollte der geraten? Ja, man wird seine Wurzeln ausrotten und seine Früchte abreißen, und er wird verdorren, daß alle Blätter seines Gewächses verdorren werden; und es wird nicht geschehen durch großen Arm noch viel Volks, daß man ihn von seinen Wurzeln wegführe.
10 Siehe, er ist zwar gepflanzt; aber sollte er geraten? Ja, sobald der Ostwind an ihn rühren wird, wird er verdorren auf dem Platz, da er gewachsen ist. 11 Und des HERR Wort geschah zu mir und sprach:
12 Sprich doch zu diesem ungehorsamen Haus: Wißt ihr nicht, was das ist? Und sprich: Siehe, es kam ein König zu Babel gen Jerusalem und nahm ihren König und ihre Fürsten und führte sie weg zu sich gen Babel. (2. Könige 24.10) (2. Könige 24.15) 13 Und nahm einen vom königlichen Geschlecht und machte einen Bund mit ihm und nahm einen Eid von ihm; aber die Gewaltigen im Lande nahm er weg, (2. Könige 24.17) 14 damit das Königreich demütig bliebe und sich nicht erhöbe, auf daß sein Bund gehalten würde und bestünde. 15 Aber derselbe fiel von ihm ab und sandte seine Botschaft nach Ägypten, daß man ihm Rosse und viel Volks schicken sollte. Sollte es dem geraten? Sollte er davonkommen, der solches tut? und sollte der, so den Bund bricht davonkommen? 16 So wahr ich lebe spricht der Herr, HERR, an dem Ort des Königs, der ihn zum König gesetzt hat, dessen Eid er verachtet und dessen Bund er gebrochen hat, da soll er sterben, nämlich zu Babel. 17 Auch wird ihm Pharao nicht beistehen im Kriege mit großem Heer und vielem Volk, wenn man den Wall aufwerfen wird und die Bollwerke bauen, daß viel Leute umgebracht werden. 18 Denn weil er den Eid verachtet und den Bund gebrochen hat, darauf er seine Hand gegeben hat, und solches alles tut, wird er nicht davonkommen. 19 Darum spricht der Herr, HERR also; So wahr ich lebe, so will ich meinen Eid, den er verachtet hat, und meinen Bund, den er gebrochen hat, auf seinen Kopf bringen.
20 Denn ich will mein Netz über ihn werfen, und er muß in meinem Garn gefangen werden; und ich will ihn gen Babel bringen und will daselbst mit ihm rechten über dem, daß er sich also an mir vergriffen hat. (Hesekiel 12.13) 21 Und alle seine Flüchtigen, die ihm anhingen, sollen durchs Schwert fallen, und ihre übrigen sollen in alle Winde zerstreut werden; und ihr sollt's erfahren, daß ich, der HERR, es geredet habe.

Ein besserer Sproß Davids

22 So spricht der Herr, HERR: Ich will auch von dem Wipfel des hohen Zedernbaumes nehmen und oben auf seinen Zweigen ein zartes Reis brechen und will's auf einen hohen, erhabenen Berg pflanzen; (Jesaja 11.1) (Jesaja 53.2)
23 auf den hohen Berg Israels will ich's pflanzen, daß es Zweige gewinne und Früchte bringe und ein herrlicher Zedernbaum werde, also daß allerlei Vögel unter ihm wohnen und allerlei Fliegendes unter dem Schatten seiner Zweige bleiben möge. (Hesekiel 20.40) (Daniel 4.9) (Matthäus 13.32) 24 Und sollen alle Feldbäume erfahren, daß ich, der HERR, den hohen Baum erniedrigt habe und den niedrigen Baum erhöht habe und den grünen Baum ausgedörrt und den dürren Baum grünend gemacht habe. Ich, der HERR, rede es und tue es auch. (Hesekiel 21.31)

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.