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Hesekiel - Kapitel 14

Gottes Antwort an Götzendiener

1 Und es kamen etliche von den Ältesten Israels zu mir und setzten sich vor mir. (Hesekiel 20.1) 2 Da geschah des HERRN Wort zu mir und sprach: 3 Menschenkind, diese Leute hangen mit ihrem Herzen an ihren Götzen und halten an dem Anstoß zu ihrer Missetat; sollte ich denn ihnen antworten, wenn sie mich fragen? (Hesekiel 20.3) 4 Darum rede mit ihnen und sage zu ihnen: So spricht der Herr, HERR: Welcher Mensch vom Hause Israel mit dem Herzen an seinen Götzen hängt und hält an dem Anstoß zu seiner Missetat und kommt zum Propheten, dem will ich, der HERR, antworten, wie er verdient hat mit seiner großen Abgötterei, 5 auf daß ich das Haus Israel fasse an ihrem Herzen, darum daß sie alle von mir gewichen sind durch ihre Abgötterei. 6 Darum sollst du zum Hause Israel sagen: So spricht der Herr, HERR: Kehret und wendet euch von eurer Abgötterei und wendet euer Angesicht von allen euren Greueln. (Jesaja 31.6)
7 Denn welcher Mensch vom Hause Israel oder welcher Fremdling, so in Israel wohnt, von mir weicht und mit seinem Herzen an seinen Götzen hängt und an dem Ärgernis seiner Abgötterei hält und zum Propheten kommt, daß er durch ihn mich frage: dem will ich, der HERR, selbst antworten; 8 und will mein Angesicht wider ihn setzen, daß er soll wüst und zum Zeichen und Sprichwort werden, und ich will ihn aus meinem Volk ausrotten, daß ihr erfahren sollt, ich sei der HERR. (Hesekiel 5.15) 9 Wo aber ein Prophet sich betören läßt, etwas zu reden, den habe ich, der HERR, betört, und will meine Hand über ihn ausstrecken und ihn aus meinem Volk Israel ausrotten. (1. Könige 22.20-23)
10 Also sollen sie beide ihre Missetat tragen; wie die Missetat des Fragers, also soll auch sein die Missetat des Propheten, 11 auf daß das Haus Israel nicht mehr irregehe von mir und sich nicht mehr verunreinige in aller seiner Übertretung; sondern sie sollen mein Volk sein, und ich will ihr Gott sein, spricht der Herr, HERR. (Hesekiel 11.20)

Die überlebenden bei Gottes vierfachem Gericht

12 Und des HERRN Wort geschah zu mir und sprach:
13 Du Menschenkind, wenn ein Land an mir sündigt und dazu mich verschmäht, so will ich meine Hand über dasselbe ausstrecken und den Vorrat des Brotes wegnehmen und will Teuerung hineinschicken, daß ich Menschen und Vieh darin ausrotte. (Hesekiel 5.16) 14 Und wenn dann gleich die drei Männer Noah, Daniel und Hiob darin wären, so würden sie allein ihre eigene Seele erretten durch ihre Gerechtigkeit, spricht der Herr, HERR. (Jeremia 15.1) 15 Und wenn ich böse Tiere in das Land bringen würde, die die Leute aufräumten und es verwüsteten, daß niemand darin wandeln könnte vor den Tieren, (Hesekiel 14.21)
16 und diese drei Männer wären auch darin: so wahr ich lebe, spricht der Herr, HERR, sie würden weder Söhne noch Töchter erretten, sondern allein sich selbst, und das Land müßte öde werden. 17 Oder ob ich das Schwert kommen ließe über das Land und spräche: Schwert, fahre durch das Land! und würde also Menschen und Vieh ausrotten,
18 und die drei Männer wären darin: so wahr ich lebe, spricht der Herr, HERR, sie würden weder Söhne noch Töchter erretten, sondern sie allein würden errettet sein. 19 Oder so ich Pestilenz in das Land schicken und meinen Grimm über dasselbe ausschütten würde mit Blutvergießen, also daß ich Menschen und Vieh ausrottete,
20 und Noah, Daniel und Hiob wären darin: so wahr ich lebe, spricht der Herr, HERR, würden sie weder Söhne noch Töchter, sondern allein ihre eigene Seele durch ihre Gerechtigkeit erretten. 21 Denn so spricht der Herr, HERR: So ich meine vier bösen Strafen, als Schwert, Hunger, böse Tiere und Pestilenz, über Jerusalem schicken werde, daß ich darin ausrotte Menschen und Vieh, (3. Mose 26.16) (Jeremia 15.3)
22 siehe, so sollen etliche übrige darin davonkommen, die herausgebracht werden, Söhne und Töchter, und zu euch herkommen, daß ihr sehen werdet ihr Wesen und Tun und euch trösten über dem Unglück, das ich über Jerusalem habe kommen lassen samt allem andern, was ich über sie habe kommen lassen. 23 Sie werden euer Trost sein, wenn ihr sehen werdet ihr Wesen und Tun; und ihr werdet erfahren, daß ich nicht ohne Ursache getan habe, was ich darin getan habe, spricht der Herr, HERR.

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.