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Hesekiel - Kapitel 13

Gegen die falschen Propheten

1 Und des HERRN Wort geschah zu mir und sprach: 2 Du Menschenkind, weissage wider die Propheten Israels und sprich zu denen, so aus ihrem eigenen Herzen weissagen: Höret des HERRN Wort! 3 So spricht der Herr, HERR: Weh den tollen Propheten, die ihrem eigenen Geist folgen und haben keine Gesichte! (Jeremia 23.21) (Jeremia 23.31) 4 O Israel, deine Propheten sind wie die Füchse in den Wüsten!
5 Sie treten nicht vor die Lücken und machen sich nicht zur Hürde um das Haus Israel und stehen nicht im Streit am Tage des HERRN. (Hesekiel 22.30) 6 Ihr Gesicht ist nichts, und ihr Weissagen ist eitel Lügen. Sie sprechen: "Der HERR hat's gesagt", so sie doch der HERR nicht gesandt hat, und warten, daß ihr Wort bestehe. (Jeremia 23.32) (Hesekiel 22.28) 7 Ist's nicht also, daß euer Gesicht ist nichts und euer Weissagen ist eitel Lügen? und ihr sprecht doch: "Der HERR hat's geredet", so ich's doch nicht geredet habe. 8 Darum spricht der Herr, HERR also: Weil ihr das predigt, woraus nichts wird, und Lügen weissagt, so will ich an euch, spricht der Herr, HERR.
9 Und meine Hand soll kommen über die Propheten, so das predigen, woraus nichts wird, und Lügen weissagen. Sie sollen in der Versammlung meines Volkes nicht sein und in der Zahl des Hauses Israel nicht geschrieben werden noch ins Land Israels kommen; und ihr sollt erfahren, daß ich der Herr, HERR bin. (Hesekiel 14.9) 10 Darum daß sie mein Volk verführen und sagen: "Friede!", so doch kein Friede ist. Das Volk baut die Wand, so tünchen sie dieselbe mit losem Kalk. (Jeremia 6.14)
11 Sprich zu den Tünchern, die mit losem Kalk tünchen, daß es abfallen wird; denn es wird ein Platzregen kommen und werden große Hagel fallen und ein Windwirbel wird es zerreißen. 12 Siehe, so wird die Wand einfallen. Was gilt's? dann wird man zu euch sagen: Wo ist nun das Getünchte, das ihr getüncht habt? 13 So spricht der Herr, HERR: Ich will einen Windwirbel reißen lassen in meinem Grimm und einen Platzregen in meinem Zorn und große Hagelsteine im Grimm, die sollen alles umstoßen.
14 Also will ich die Wand umwerfen; die ihr mit losem Kalk getüncht habt, und will sie zu Boden stoßen, daß man ihren Grund sehen soll; so fällt sie, und ihr sollt darin auch umkommen und erfahren, daß ich der HERR sei. 15 Also will ich meinen Grimm vollenden an der Wand und an denen, die sie mit losem Kalk tünchen, und will zu euch sagen: Hier ist weder Wand noch Tüncher. 16 Das sind die Propheten Israels, die Jerusalem weissagen und predigen von Frieden, so doch kein Friede ist, spricht der Herr, HERR. (Hesekiel 13.10)

Gegen falsche Prophetinnen

17 Und du, Menschenkind, richte dein Angesicht wider die Töchter in deinem Volk, welche weissagen aus ihrem Herzen, und weissage wider sie
18 und sprich: So spricht der Herr, HERR: Wehe euch, die ihr Kissen macht den Leuten unter die Arme und Pfühle zu den Häuptern, beide, Jungen und Alten, die Seelen zu fangen. Wenn ihr nun die Seelen gefangen habt unter meinem Volk, verheißt ihr ihnen das Leben 19 und entheiligt mich in meinem Volk um eine Handvoll Gerste und einen Bissen Brot, damit daß ihr die Seelen zum Tode verurteilt, die doch nicht sollten sterben, und verurteilt zum Leben, die doch nicht leben sollten, durch eure Lügen unter meinem Volk, welches gerne Lügen hört. (Jesaja 5.23) (Sprüche 17.15) 20 Darum spricht der Herr, HERR: Siehe, ich will an eure Kissen, womit ihr Seelen fangt und vertröstet, und will sie von euren Armen wegreißen und die Seelen, so ihr fangt und vertröstet, losmachen.
21 Und ich will eure Pfühle zerreißen und mein Volk aus eurer Hand erretten, daß ihr sie nicht mehr fangen sollt; und ihr sollt erfahren, daß ich der HERR sei. 22 Darum daß ihr das Herz der Gerechten fälschlich betrübet, die ich nicht betrübt habe, und habt gestärkt die Hände der Gottlosen, daß sie sich von ihrem bösen Wesen nicht bekehren, damit sie lebendig möchten bleiben: (Jeremia 23.14) 23 darum sollt ihr nicht mehr unnütze Lehre predigen noch weissagen; sondern ich will mein Volk aus ihren Händen erretten, und ihr sollt erfahren, daß ich der HERR bin.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.