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Hesekiel - Kapitel 12

Die Wegführung von König und Volk wird in Gleichnishandlungen dargestellt

1 Und des HERRN Wort geschah zu mir und sprach: 2 Du Menschenkind, du wohnst unter einem ungehorsamen Haus, welches hat wohl Augen, daß sie sehen könnten, und wollen nicht sehen, Ohren, daß sie hören könnten, und wollen nicht hören, sondern es ist ein ungehorsames Haus. (Jesaja 6.9-10) 3 Darum, du Menschenkind, nimm dein Wandergerät und zieh am lichten Tage davon vor ihren Augen. Von deinem Ort sollst du ziehen an einen andern Ort vor ihren Augen, ob sie vielleicht merken wollten, daß sie ein ungehorsames Haus sind. 4 Und sollst dein Gerät heraustun wie Wandergerät bei lichtem Tage vor ihren Augen; und du sollst ausziehen des Abends vor ihren Augen, gleichwie man auszieht, wenn man wandern will; 5 und du sollst durch die Wand ausbrechen vor ihren Augen und durch dieselbe ziehen; 6 und du sollst es auf deine Schulter nehmen vor ihren Augen und, wenn es dunkel geworden ist, hinaustragen; dein Angesicht sollst du verhüllen, daß du das Land nicht siehst. Denn ich habe dich dem Hause Israel zum Wunderzeichen gesetzt. (Hesekiel 24.24) (Hesekiel 24.27) 7 Und ich tat wie mir befohlen war, und trug mein Gerät heraus wie Wandergerät bei lichtem Tage; und am Abend brach ich mit der Hand durch die Wand; und das es dunkel geworden war, nahm ich's auf die Schulter und trug's hinaus vor ihren Augen.
8 Und frühmorgens geschah des HERRN Wort zu mir und sprach:
9 Menschenkind, hat das Haus Israel, das ungehorsame Haus, nicht zu dir gesagt: Was machst du? 10 So sprich zu ihnen: So spricht der Herr, HERR: Diese Last betrifft den Fürsten zu Jerusalem und das ganze Haus Israel, das darin ist. 11 Sprich: Ich bin euer Wunderzeichen; wie ich getan habe, also soll ihnen geschehen, daß sie wandern müssen und gefangen geführt werden. (Hesekiel 12.6) 12 Ihr Fürst wird seine Habe auf der Schulter tragen im Dunkel und muß ausziehen durch die Wand, die sie zerbrechen werden, daß sie dadurch ausziehen; sein Angesicht wird verhüllt werden, daß er mit keinem Auge das Land sehe. (Jeremia 39.7) 13 Ich will auch mein Netz über ihn werfen, daß er in meinem Garn gefangen werde, und will ihn gen Babel bringen in der Chaldäer Land, das er doch nicht sehen wird, und er soll daselbst sterben. (Hesekiel 17.20) (Hesekiel 32.3-6) 14 Und alle, die um ihn her sind, seine Gehilfen und all sein Anhang, will ich unter alle Winde zerstreuen und das Schwert hinter ihnen her ausziehen. 15 Also sollen sie erfahren, daß ich der HERR sei, wenn ich sie unter die Heiden verstoße und in die Länder zerstreue. 16 Aber ich will ihrer etliche wenige übrigbleiben lassen vor dem Schwert, dem Hunger und der Pestilenz; die sollen jener Greuel erzählen unter den Heiden, dahin sie kommen werden, und sie sollen erfahren, daß ich der HERR sei. (Hesekiel 6.8) 17 Und des HERRN Wort geschah zu mir und sprach:
18 Du Menschenkind, du sollst dein Brot essen mit Beben und dein Wasser trinken mit Zittern und Sorgen. 19 Und sprich zum Volk im Lande: So spricht der Herr, HERR von den Einwohnern zu Jerusalem im Lande Israel: Sie müssen ihr Brot essen in Sorgen und ihr Wasser trinken in Elend; denn das Land soll wüst werden von allem, was darin ist, um des Frevels willen aller Einwohner. 20 Und die Städte, so wohl bewohnt sind, sollen verwüstet und das Land öde werden; also sollt ihr erfahren, daß ich der HERR sei.

Gegen die Verächter der Weissagung

21 Und des HERRN Wort geschah zu mir und sprach:
22 Du Menschenkind, was habt ihr für ein Sprichwort im Lande Israel und sprecht: Weil sich's so lange verzieht, so wird nun hinfort nichts aus der Weissagung? (2. Petrus 3.4) 23 Darum sprich zu ihnen: So spricht der Herr, HERR: Ich will das Sprichwort aufheben, daß man es nicht mehr führen soll in Israel. Und rede zu ihnen: Die Zeit ist nahe und alles, was geweissagt ist. (Habakuk 2.3) 24 Denn es soll hinfort kein falsches Gesicht und keine Weissagung mit Schmeichelworten mehr sein im Hause Israel. 25 Denn ich bin der HERR; was ich rede, das soll geschehen und nicht länger verzogen werden; sondern bei eurer Zeit, ihr ungehorsames Haus, will ich tun, was ich rede, spricht der Herr, HERR. 26 Und des HERRN Wort geschah zu mir und sprach:
27 Du Menschenkind, siehe, das Haus Israel spricht: Das Gesicht, das dieser sieht, da ist noch lange hin; und er weissagt auf die Zeit, die noch ferne ist. 28 Darum sprich zu ihnen: So spricht der Herr, HERR: Was ich rede, soll nicht länger verzogen werden, sondern soll geschehen, spricht der Herr, HERR.

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3. Mose - Kapitel 14

Reinigungsopfer und Gebräuche für Aussätzige

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Dies soll das Gesetz des Aussätzigen sein am Tage seiner Reinigung: Er soll zu dem Priester gebracht werden; (Matthäus 8.4) 3 und der Priester soll außerhalb des Lagers gehen; und besieht ihn der Priester, und siehe, das Übel des Aussatzes ist heil geworden an dem Aussätzigen, 4 so soll der Priester gebieten, daß man für den, der zu reinigen ist, zwei lebendige, reine Vögel nehme und Cedernholz und Karmesin und Ysop. 5 Und der Priester soll gebieten, daß man den einen Vogel schlachte in ein irdenes Gefäß über lebendigem Wasser. 6 Den lebendigen Vogel soll er nehmen, ihn und das Cedernholz und das Karmesin und den Ysop, und dieses und den lebendigen Vogel in das Blut des Vogels tauchen, der geschlachtet worden ist über dem lebendigen Wasser; 7 und er soll auf den, der vom Aussatze zu reinigen ist, siebenmal sprengen und ihn für rein erklären; und den lebendigen Vogel soll er ins freie Feld fliegen lassen. (3. Mose 16.22) 8 Und der zu reinigen ist, soll seine Kleider waschen und all sein Haar scheren und sich im Wasser baden; und er ist rein. Und danach darf er ins Lager kommen, aber er soll sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben. (4. Mose 8.7) 9 Und es soll geschehen, am siebten Tage soll er all sein Haar scheren, sein Haupt und seinen Bart und seine Augenbrauen; ja, all sein Haar soll er scheren und seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden; und er ist rein. 10 Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen, ohne Fehl, und ein weibliches Lamm, einjährig, ohne Fehl, und drei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer, und ein Log Öl. 11 Und der reinigende Priester soll den Mann, der zu reinigen ist, und diese Dinge vor Jehova stellen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft. 12 Und der Priester nehme das eine Lamm und bringe es zum Schuldopfer dar mit dem Log Öl und webe sie als Webopfer vor Jehova; 13 Und er schlachte das Lamm an dem Orte, wo man das Sündopfer und das Brandopfer schlachtet, an heiligem Orte; denn wie das Sündopfer, so gehört das Schuldopfer dem Priester: es ist hochheilig. (3. Mose 7.7) 14 Und der Priester nehme von dem Blute des Schuldopfers, und der Priester tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. (3. Mose 8.23) 15 Und der Priester nehme von dem Log Öl und gieße es in seine linke Hand; 16 und der Priester tauche seinen rechten Finger in das Öl, das in seiner linken Hand ist, und sprenge von dem Öle mit seinem Finger siebenmal vor Jehova. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 17 Und von dem Übrigen des Öles, das in seiner Hand ist, soll der Priester auf das rechte Ohrläppchen dessen tun, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf das Blut des Schuldopfers. 18 Und das Übrige des Öles, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf das Haupt dessen tun, der zu reinigen ist; und der Priester soll Sühnung für ihn tun vor Jehova. 19 Und der Priester soll das Sündopfer opfern und Sühnung tun für den, der von seiner Unreinheit zu reinigen ist; und danach soll er das Brandopfer schlachten. 20 Und der Priester soll das Brandopfer und das Speisopfer auf dem Altar opfern. Und so tue der Priester Sühnung für ihn; und er ist rein. 21 Und wenn er arm ist und seine Hand es nicht aufbringen kann, so soll er ein Lamm als Schuldopfer nehmen zum Webopfer, um Sühnung für ihn zu tun; und ein Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer, und ein Log Öl; 22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die seine Hand aufbringen kann; und die eine soll ein Sündopfer und die andere ein Brandopfer sein. (3. Mose 5.7) 23 Und er soll sie am achten Tage seiner Reinigung zu dem Priester bringen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft vor Jehova. 24 Und der Priester nehme das Lamm des Schuldopfers und das Log Öl, und der Priester webe sie als Webopfer vor Jehova. 25 Und er schlachte das Lamm des Schuldopfers; und der Priester nehme von dem Blute des Schuldopfers und tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. 26 Und der Priester gieße von dem Öle in seine linke Hand; 27 und der Priester sprenge mit seinem rechten Finger von dem Öle, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor Jehova. 28 Und der Priester tue von dem Öle, das in seiner Hand ist, auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf die Stelle des Blutes des Schuldopfers. 29 Und das Übrige des Öles, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf das Haupt dessen tun, der zu reinigen ist, um Sühnung für ihn zu tun vor Jehova. 30 Und er soll die eine von den Turteltauben oder von den jungen Tauben opfern, von dem, was seine Hand aufbringen kann, - 31 das, was seine Hand aufbringen kann: die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer, nebst dem Speisopfer. Und so tue der Priester Sühnung vor Jehova für den, der zu reinigen ist. 32 Das ist das Gesetz für den, an welchem das Übel des Aussatzes ist, dessen Hand bei seiner Reinigung nicht aufbringen kann, was vorgeschrieben ist.

Reinigung vom Aussatz an Häusern

33 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach: 34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommet, das ich euch zum Eigentum gebe, und ich ein Aussatzübel an ein Haus setze im Lande eures Eigentums, 35 so soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester anzeigen und sprechen: Es sieht mir aus wie ein Übel am Hause. (3. Mose 13.2) 36 Und der Priester soll gebieten, daß man das Haus ausräume, ehe der Priester hineingeht, das Übel zu besehen, damit nicht unrein werde alles, was im Hause ist; und danach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen. 37 Und besieht er das Übel, und siehe, das Übel ist an den Wänden des Hauses, grünliche oder rötliche Vertiefungen, und sie erscheinen tiefer als die Wand, (3. Mose 13.3) 38 so soll der Priester aus dem Hause hinaus an den Eingang des Hauses gehen und das Haus sieben Tage verschließen. 39 Und der Priester soll am siebten Tage wiederkommen; und besieht er es, und siehe, das Übel hat um sich gegriffen an den Wänden des Hauses, 40 so soll der Priester gebieten, daß man die Steine, an denen das Übel ist, herausreiße, und sie hinauswerfe außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort. 41 Und das Haus soll man inwendig ringsum abkratzen, und den Lehm, den man abgekratzt hat, hinausschütten außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort. 42 Und man soll andere Steine nehmen und sie an die Stelle der Steine bringen, und man soll anderen Lehm nehmen und das Haus bewerfen. 43 Und wenn das Übel wiederkehrt und am Hause ausbricht nach dem Ausreißen der Steine und nach dem Abkratzen des Hauses und nach dem Bewerfen, 44 so soll der Priester kommen; und besieht er es, und siehe, das Übel hat um sich gegriffen am Hause, so ist es ein fressender Aussatz am Hause: es ist unrein. 45 Und man soll das Haus niederreißen, seine Steine und sein Holz und allen Lehm des Hauses, und es hinausschaffen außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort. 46 Und wer in das Haus hineingeht, so lange es verschlossen ist, wird unrein bis an den Abend; (3. Mose 11.24) 47 und wer in dem Hause schläft, soll seine Kleider waschen; und wer in dem Hause isset, soll seine Kleider waschen. 48 Wenn aber der Priester hineingeht und es besieht, und siehe, das Übel hat nicht um sich gegriffen am Hause nach dem Bewerfen des Hauses, so soll der Priester das Haus für rein erklären; denn das Übel ist heil geworden. 49 Und er soll, um das Haus zu entsündigen, zwei Vögel nehmen und Cedernholz und Karmesin und Ysop; 50 und er schlachte den einen Vogel in ein irdenes Gefäß über lebendigem Wasser; (3. Mose 14.5-6) 51 und er nehme das Cedernholz und den Ysop und das Karmesin und den lebendigen Vogel und tauche sie in das Blut des geschlachteten Vogels und in das lebendige Wasser und besprenge das Haus siebenmal; 52 und er entsündige das Haus mit dem Blute des Vogels und mit dem lebendigen Wasser und mit dem lebendigen Vogel und mit dem Cedernholz und mit dem Ysop und mit dem Karmesin; 53 und den lebendigen Vogel soll er ins freie Feld fliegen lassen außerhalb der Stadt. Und so tue er Sühnung für das Haus; und er wird rein sein. (3. Mose 14.7) 54 Das ist das Gesetz für alles Übel des Aussatzes und für den Schorf, 55 und für den Aussatz der Kleider und der Häuser, 56 und für die Erhöhung und für den Grind und für den Flecken; 57 um zu belehren, wann für unrein und wann für rein zu erklären ist: das ist das Gesetz des Aussatzes.