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Hesekiel - Kapitel 12

Die Wegführung von König und Volk wird in Gleichnishandlungen dargestellt

1 Und des HERRN Wort geschah zu mir und sprach: 2 Du Menschenkind, du wohnst unter einem ungehorsamen Haus, welches hat wohl Augen, daß sie sehen könnten, und wollen nicht sehen, Ohren, daß sie hören könnten, und wollen nicht hören, sondern es ist ein ungehorsames Haus. (Jesaja 6.9-10) 3 Darum, du Menschenkind, nimm dein Wandergerät und zieh am lichten Tage davon vor ihren Augen. Von deinem Ort sollst du ziehen an einen andern Ort vor ihren Augen, ob sie vielleicht merken wollten, daß sie ein ungehorsames Haus sind. 4 Und sollst dein Gerät heraustun wie Wandergerät bei lichtem Tage vor ihren Augen; und du sollst ausziehen des Abends vor ihren Augen, gleichwie man auszieht, wenn man wandern will; 5 und du sollst durch die Wand ausbrechen vor ihren Augen und durch dieselbe ziehen; 6 und du sollst es auf deine Schulter nehmen vor ihren Augen und, wenn es dunkel geworden ist, hinaustragen; dein Angesicht sollst du verhüllen, daß du das Land nicht siehst. Denn ich habe dich dem Hause Israel zum Wunderzeichen gesetzt. (Hesekiel 24.24) (Hesekiel 24.27) 7 Und ich tat wie mir befohlen war, und trug mein Gerät heraus wie Wandergerät bei lichtem Tage; und am Abend brach ich mit der Hand durch die Wand; und das es dunkel geworden war, nahm ich's auf die Schulter und trug's hinaus vor ihren Augen.
8 Und frühmorgens geschah des HERRN Wort zu mir und sprach:
9 Menschenkind, hat das Haus Israel, das ungehorsame Haus, nicht zu dir gesagt: Was machst du? 10 So sprich zu ihnen: So spricht der Herr, HERR: Diese Last betrifft den Fürsten zu Jerusalem und das ganze Haus Israel, das darin ist. 11 Sprich: Ich bin euer Wunderzeichen; wie ich getan habe, also soll ihnen geschehen, daß sie wandern müssen und gefangen geführt werden. (Hesekiel 12.6) 12 Ihr Fürst wird seine Habe auf der Schulter tragen im Dunkel und muß ausziehen durch die Wand, die sie zerbrechen werden, daß sie dadurch ausziehen; sein Angesicht wird verhüllt werden, daß er mit keinem Auge das Land sehe. (Jeremia 39.7) 13 Ich will auch mein Netz über ihn werfen, daß er in meinem Garn gefangen werde, und will ihn gen Babel bringen in der Chaldäer Land, das er doch nicht sehen wird, und er soll daselbst sterben. (Hesekiel 17.20) (Hesekiel 32.3-6) 14 Und alle, die um ihn her sind, seine Gehilfen und all sein Anhang, will ich unter alle Winde zerstreuen und das Schwert hinter ihnen her ausziehen. 15 Also sollen sie erfahren, daß ich der HERR sei, wenn ich sie unter die Heiden verstoße und in die Länder zerstreue. 16 Aber ich will ihrer etliche wenige übrigbleiben lassen vor dem Schwert, dem Hunger und der Pestilenz; die sollen jener Greuel erzählen unter den Heiden, dahin sie kommen werden, und sie sollen erfahren, daß ich der HERR sei. (Hesekiel 6.8) 17 Und des HERRN Wort geschah zu mir und sprach:
18 Du Menschenkind, du sollst dein Brot essen mit Beben und dein Wasser trinken mit Zittern und Sorgen. 19 Und sprich zum Volk im Lande: So spricht der Herr, HERR von den Einwohnern zu Jerusalem im Lande Israel: Sie müssen ihr Brot essen in Sorgen und ihr Wasser trinken in Elend; denn das Land soll wüst werden von allem, was darin ist, um des Frevels willen aller Einwohner. 20 Und die Städte, so wohl bewohnt sind, sollen verwüstet und das Land öde werden; also sollt ihr erfahren, daß ich der HERR sei.

Gegen die Verächter der Weissagung

21 Und des HERRN Wort geschah zu mir und sprach:
22 Du Menschenkind, was habt ihr für ein Sprichwort im Lande Israel und sprecht: Weil sich's so lange verzieht, so wird nun hinfort nichts aus der Weissagung? (2. Petrus 3.4) 23 Darum sprich zu ihnen: So spricht der Herr, HERR: Ich will das Sprichwort aufheben, daß man es nicht mehr führen soll in Israel. Und rede zu ihnen: Die Zeit ist nahe und alles, was geweissagt ist. (Habakuk 2.3) 24 Denn es soll hinfort kein falsches Gesicht und keine Weissagung mit Schmeichelworten mehr sein im Hause Israel. 25 Denn ich bin der HERR; was ich rede, das soll geschehen und nicht länger verzogen werden; sondern bei eurer Zeit, ihr ungehorsames Haus, will ich tun, was ich rede, spricht der Herr, HERR. 26 Und des HERRN Wort geschah zu mir und sprach:
27 Du Menschenkind, siehe, das Haus Israel spricht: Das Gesicht, das dieser sieht, da ist noch lange hin; und er weissagt auf die Zeit, die noch ferne ist. 28 Darum sprich zu ihnen: So spricht der Herr, HERR: Was ich rede, soll nicht länger verzogen werden, sondern soll geschehen, spricht der Herr, HERR.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.