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Hesekiel - Kapitel 11

Gottes Gericht über die Obersten des Volkes

1 Und mich hob ein Wind auf und brachte mich zum Tor am Hause des HERRN, das gegen Morgen sieht; und siehe, unter dem Tor waren fünfundzwanzig Männer; und ich sah unter ihnen Jaasanja, den Sohn Assurs, und Pelatja, den Sohn Benajas, die Fürsten im Volk. (Hesekiel 3.12) 2 Und er sprach zu mir: Menschenkind, diese Leute haben unselige Gedanken und schädliche Ratschläge in dieser Stadt; 3 denn sie sprechen: "Es ist nicht so nahe; laßt uns nur Häuser bauen! Sie ist der Topf, so sind wir das Fleisch." 4 Darum sollst du, Menschenkind, wider sie weissagen. 5 Und der Geist des HERRN fiel auf mich, und er sprach zu mir: Sprich: So sagt der HERR: Ich habe also geredet, ihr vom Hause Israel; und eures Geistes Gedanken kenne ich wohl.
6 Ihr habt viele erschlagen in dieser Stadt, und ihre Gassen liegen voll Toter. 7 Darum spricht der Herr, HERR also: Die ihr darin getötet habt, die sind das Fleisch, und sie ist der Topf; aber ihr müßt hinaus. 8 Das Schwert, das ihr fürchtet, das will ich über euch kommen lassen, spricht der Herr, HERR. 9 Ich will euch von dort herausstoßen und den Fremden in die Hand geben und will euch euer Recht tun. 10 Ihr sollt durchs Schwert fallen; an der Grenze Israels will ich euch richten, und sollt erfahren, daß ich der HERR bin. (2. Könige 25.20-21) 11 Die Stadt aber soll nicht euer Topf sein noch ihr das Fleisch darin; sondern an der Grenze Israels will ich euch richten. 12 Und ihr sollt erfahren, daß ich der HERR bin; denn ihr habt nach meinen Geboten nicht gewandelt und habt meine Rechte nicht gehalten, sondern getan nach der Heiden Weise, die um euch her sind. 13 Und da ich so weissagte, starb Pelatja, der Sohn Benajas. Da fiel ich auf mein Angesicht und schrie mit lauter Stimme und sprach: Ach Herr, HERR, du wirst's mit den übrigen Israels gar aus machen! (Hesekiel 9.8)

Die Verheißung für die Weggeführten

14 Da geschah des HERRN Wort zu mir und sprach:
15 Du Menschenkind, zu deinen Brüdern und nahen Freunden und dem ganzen Haus Israel sprechen wohl die, so noch zu Jerusalem wohnen: Ihr müsset fern vom HERRN sein, aber wir haben das Land inne. 16 Darum sprich du: So spricht der Herr, HERR: Ja, ich habe sie fern weg unter die Heiden lassen treiben und in die Länder zerstreut; doch will ich bald ihr Heiland sein in den Ländern, dahin sie gekommen sind. (Jeremia 24.5-6) (Hesekiel 6.8-10)
17 Darum sprich: So sagt der Herr, HERR: Ich will euch sammeln aus den Völkern und will euch sammeln aus den Ländern, dahin ihr zerstreut seid, und will euch das Land Israel geben. (Jeremia 29.14) 18 Da sollen sie kommen und alle Scheuel und Greuel daraus wegtun. 19 Und ich will euch ein einträchtiges Herz geben und einen neuen Geist in euch geben und will das steinerne Herz wegnehmen aus eurem Leibe und ein fleischernes Herz geben, (Jeremia 24.7) (Hesekiel 36.26) 20 auf daß sie nach meinen Sitten wandeln und meine Rechte halten und darnach tun. Und sie sollen mein Volk sein, so will ich ihr Gott sein. (Jeremia 31.33) 21 Denen aber, so nach ihres Herzens Scheueln und Greueln wandeln, will ich ihr Tun auf ihren Kopf werfen, spricht der Herr, HERR.

Die Herrlichkeit Gottes verlässt Jerusalem

22 Da schwangen die Cherubim ihre Flügel, und die Räder gingen neben ihnen, und die Herrlichkeit des Gottes Israels war oben über ihnen. (Hesekiel 1.4)
23 Und die Herrlichkeit des HERRN erhob sich aus der Stadt und stellte sich auf den Berg, der gegen Morgen vor der Stadt liegt. 24 Und ein Wind hob mich auf und brachte mich im Gesicht und im Geist Gottes nach Chaldäa zu den Gefangenen. Und das Gesicht, so ich gesehen hatte, verschwand vor mir. (Hesekiel 3.12) 25 Und ich sagte den Gefangenen alle Worte des HERRN, die er mir gezeigt hatte.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.