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Hebräer - Kapitel 3

Christus höher als Mose

1 Derhalben, ihr heiligen Brüder, die ihr mit berufen seid durch die himmlische Berufung, nehmet wahr des Apostels und Hohenpriesters, den wir bekennen, Christus Jesus, (Hebräer 4.14) 2 der da treu ist dem, der ihn gemacht hat, wie auch Mose in seinem ganzen Hause. (4. Mose 12.7) 3 Dieser aber ist größerer Ehre wert denn Mose, soviel größere Ehre denn das Haus der hat, der es bereitete. 4 Denn ein jeglich Haus wird von jemand bereitet; der aber alles bereitet hat, das ist Gott. 5 Und Mose war zwar treu in seinem ganzen Hause als ein Knecht, zum Zeugnis des, das gesagt sollte werden, 6 Christus aber als ein Sohn über sein Haus; des Haus sind wir, so wir anders das Vertrauen und den Ruhm der Hoffnung bis ans Ende fest behalten. (Epheser 2.19) (1. Petrus 2.5)

Die verwirkte Gottesruhe

7 Darum, wie der heilige Geist spricht: "Heute, so ihr hören werdet seine Stimme, (Hebräer 4.7)
8 so verstocket eure Herzen nicht, wie geschah in der Verbitterung am Tage der Versuchung in der Wüste, (2. Mose 17.7) (4. Mose 20.2-5) 9 da mich eure Väter versuchten; sie prüften mich und sahen meine Werke vierzig Jahre lang. 10 Darum ward ich entrüstet über dies Geschlecht und sprach: Immerdar irren sie mit dem Herzen! Aber sie erkannten meine Wege nicht, 11 daß ich auch schwur in meinem Zorn, sie sollten zu meiner Ruhe nicht kommen." (4. Mose 14.21-23) (Hebräer 4.3) 12 Sehet zu, liebe Brüder, daß nicht jemand unter euch ein arges, ungläubiges Herz habe, das da abtrete von dem lebendigen Gott;
13 sondern ermahnet euch selbst alle Tage, solange es "heute" heißt, daß nicht jemand unter euch verstockt werde durch Betrug der Sünde. (1. Thessalonicher 5.11) 14 Denn wir sind Christi teilhaftig geworden, so wir anders das angefangene Wesen bis ans Ende fest behalten. (Hebräer 6.11) 15 Indem gesagt wird: "Heute, so ihr seine Stimme hören werdet, so verstocket eure Herzen nicht, wie in der Verbitterung geschah": 16 welche denn hörten sie und richteten eine Verbitterung an? Waren's nicht alle, die von Ägypten ausgingen durch Mose? 17 Über welche aber ward er entrüstet vierzig Jahre lang? Ist's nicht über die, so da sündigten, deren Leiber in der Wüste verfielen? (4. Mose 14.29) (1. Korinther 10.10) 18 Welchen schwur er aber, daß sie nicht zur Ruhe kommen sollten, wenn nicht den Ungläubigen? 19 Und wir sehen, daß sie nicht haben können hineinkommen um des Unglaubens willen.

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Hesekiel - Kapitel 48

1 "Folgende Aufteilung ist für die einzelnen Stämme vorgesehen: Ganz im Norden liegt der Anteil des Stammes Dan. Die Grenze verläuft entlang dem Weg von Hetlon nach Hamat und Hazar-Enan. Das Gebiet von Damaskus bleibt dabei nördlich liegen. Dann verläuft die Grenze vom Osten wieder ganz nach Westen. (Hesekiel 47.15) (Hesekiel 47.17) 2 Darunter liegt der Anteil des Gebietes von Ascher, ein Streifen von Ost nach West, 3 darunter der von Naftali, 4 dann der von Manasse, 5 von Efraïm, 6 von Ruben 7 und von Juda. 8 An das Gebiet von Juda schließt sich nach Süden zu der zwölfeinhalb Kilometer breite Landstreifen von Ost nach West an, den ihr mir weihen sollt. Mitten darin liegt das Heiligtum. (Hesekiel 45.1) 9 Das mir geweihte Stück misst in Ost-West-Richtung zwölfeinhalb Kilometer und in Nord-Süd-Richtung zehn Kilometer. 10 Es soll den Priestern gehören; in seiner Mitte liegt ja das Heiligtum Jahwes. 11 Die Priester aus der Nachkommenschaft Zadoks, die sich nicht wie die Leviten von mir abwandten, als sich Israel von mir abwandte, sondern treu ihren Dienst versahen, (Hesekiel 44.15) 12 sollen eine Sonderweihgabe von diesem mir geweihten Land erhalten, ein höchst heiliges Stück Land neben dem Gebiet der Leviten. 13 Die Leviten haben daneben ein Gebiet von zwölfeinhalb Kilometern Länge und fünf Kilometern Breite zur Verfügung. 14 Es darf nichts davon verkauft werden, denn es ist der Erstteil des Landes, der Jahwe gehört. 15 Der Streifen von zweieinhalb Kilometern Breite, der längs der zwölfeinhalb übrig bleibt, ist kein geweihtes Land. Er soll der Stadt als Wohngebiet und Weideland dienen. 16 Die Nordseite der Stadt ist 2.250 Meter lang, ebenso ihre Süd-, Ost- und Westseite, (Offenbarung 21.16) 17 und sie ist ringsherum von einem 125 Meter breiten Streifen Weideland umgeben. 18 Daran schließt sich nach Westen und Osten je ein fünf Kilometer langes Stück Land an, das an den geweihten Bezirk grenzt. Von seinem Ertrag sollen die, die in der Stadt arbeiten, leben. 19 Es sind Menschen aus allen Stämmen Israels, die dieses Land bebauen werden. 20 Die ganze Weihgabe zusammen mit dem Grundbesitz der Stadt ist ein Quadrat von zwölfeinhalb Kilometern Seitenlänge. 21 Das Gebiet, das sich nach beiden Seiten an das geweihte Gebiet und den Grundbesitz der Stadt bis zur Ost- und Westgrenze anschließt, soll dem Fürsten gehören. Das geweihte Gebiet mit dem Heiligtum und dem Tempel liegt in seiner Mitte. (Hesekiel 45.7) 22 Der Grundbesitz der Leviten und der Stadt liegen mitten in dem Gebiet, das dem Fürsten gehört, und beide zusammen liegen zwischen den Gebieten Judas und Benjamins. 23 Nach Süden zu schließt sich also der Anteil des Gebiets von Benjamin an, ein Landstreifen in ganzer Breite von Ost nach West, 24 daneben der Anteil von Simeon, 25 der von Issachar, 26 Sebulon, 27 und Gad. 28 Die Südgrenze des Stammesgebietes von Gad fällt mit der Landesgrenze zusammen. Sie verläuft von Tamar bis zum Haderwasser von Kadesch und folgt dann dem Bachtal bis zum großen Meer. (Hesekiel 47.19) 29 Dieses Land sollt ihr den einzelnen Stämmen als Grundbesitz verlosen, das sind ihre Anteile, spricht Jahwe, der Herr." 30 "Die Stadt hat folgende Ausgänge: Auf der Nordseite - sie ist 2.250 Meter lang - 31 sind es drei Tore, das Ruben-, das Juda- und das Levi-Tor. Sie sind alle nach den Stämmen Israels benannt. (Offenbarung 21.12-13) 32 Auf der Ostseite befinden sich das Josef-, das Benjamin- und das Dan-Tor, 33 auf der Südseite das Simeon-, das Issachar- und das Sebulon-Tor 34 und auf der Westseite das Gad-, das Ascher- und das Naftali-Tor. 35 Der ganze Umfang der Stadt beträgt neun Kilometer. Ihr Name heißt künftig: 'Hier ist Jahwe'." (Hesekiel 43.7) (Offenbarung 21.3)