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Ester - Kapitel 8

Die Wendung zugunsten der Juden

1 An dem Tage gab der König Ahasveros der Königin Esther das Haus Hamans, des Judenfeindes. Und Mardochai kam vor den König; denn Esther sagte an, wie er ihr zugehörte. 2 Und der König tat ab von seinem Fingerreif, den er von Haman hatte genommen, und gab ihn Mardochai. Und Esther setzte Mardochai über das Haus Hamans. (Ester 3.10) 3 Und Esther redete weiter vor dem König und fiel ihm zu den Füßen und weinte und flehte ihn an, daß er zunichte machte die Bosheit Hamans, des Agagiters, und seine Anschläge, die er wider die Juden erdacht hatte.
4 Und der König reckte das goldene Zepter gegen Esther. Da stand Esther auf und trat vor den König (Ester 5.2) 5 und sprach: Gefällt es dem König und habe ich Gnade gefunden vor ihm und ist's gelegen dem König und ich gefalle ihm, so schreibe man, daß die Briefe Hamans, des Sohnes Hammedathas, des Agagiters, widerrufen werden, die er geschrieben hat, die Juden umzubringen in allen Landen des Königs. 6 Denn wie kann ich zusehen dem Übel, das mein Volk treffen würde? Und wie kann ich zusehen, daß mein Geschlecht umkomme? 7 Da sprach der König Ahasveros zur Königin Esther und zu Mardochai, dem Juden: Siehe, ich habe Esther das Haus Hamans gegeben, und ihn hat man an einen Baum gehängt, darum daß er seine Hand hat an die Juden gelegt;
8 so schreibt ihr nun für die Juden, wie es euch gefällt, in des Königs Namen und versiegelt's mit des Königs Ringe. Denn die Schriften, die in des Königs Namen geschrieben und mit des Königs Ring versiegelt wurden, durfte niemand widerrufen. 9 Da wurden berufen des Königs Schreiber zu der Zeit im dritten Monat, das ist der Monat Sivan Mai, Juni, am dreiundzwanzigsten Tage, und wurde geschrieben, wie Mardochai gebot, an die Juden und an die Fürsten, Landpfleger und Hauptleute in den Landen von Indien bis an das Mohrenland, nämlich hundert und siebenundzwanzig Länder, einem jeglichen Lande nach seiner Schrift, einem jeglichen Volk nach seiner Sprache, und den Juden nach ihrer Schrift und Sprache.
10 Und es war geschrieben in des Königs Ahasveros Namen und mit des Königs Ring versiegelt. Und er sandte die Briefe durch die reitenden Boten auf jungen Maultieren, 11 darin der König den Juden Macht gab, in welchen Städten sie auch waren, sich zu versammeln und zu stehen für ihr Leben und zu vertilgen, zu erwürgen und umzubringen alle Macht des Volkes und Landes, die sie ängsteten, samt den Kindern und Weibern, und ihr Gut zu rauben
12 auf einen Tag in allen Ländern des Königs Ahasveros, nämlich am dreizehnten Tage des zwölften Monats, das ist der Monat Adar. 13 Der Inhalt aber der Schrift war, daß ein Gebot gegeben wäre in allen Landen, zu eröffnen allen Völkern, daß die Juden bereit sein sollten, sich zu rächen an ihren Feinden. 14 Und die reitenden Boten auf den Maultieren ritten aus schnell und eilend nach dem Wort des Königs, und das Gebot ward zu Schloß Susan angeschlagen.
15 Mardochai aber ging aus von dem König in königlichen Kleidern, blau und weiß, und mit einer großen goldenen Krone, angetan mit einem Leinen- und Purpurmantel; und die Stadt Susan jauchzte und war fröhlich.
16 Den Juden aber war Licht und Freude und Wonne und Ehre gekommen. 17 Und in allen Landen und Städten, an welchen Ort des Königs Wort und Gebot gelangte, da war Freude und Wonne unter den Juden, Wohlleben und gute Tage, daß viele aus den Völkern im Lande Juden wurden; denn die Furcht vor den Juden war über sie gekommen. (2. Mose 15.14-16)

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5. Mose - Kapitel 24

Vorschriften über den Scheidebrief - Kriegsdienst der Jungverheirateten

1 Wenn ein Mann ein Weib nimmt und sie ehelicht, und es geschieht, wenn sie keine Gnade in seinen Augen findet, weil er etwas Schamwürdiges an ihr gefunden hat, daß er ihr einen Scheidebrief schreibt und ihn in ihre Hand gibt und sie aus seinem Hause entläßt, (Matthäus 5.31-32) (Matthäus 19.7) 2 und sie geht aus seinem Hause und geht hin und wird das Weib eines anderen Mannes, 3 und der andere Mann haßt sie, und schreibt ihr einen Scheidebrief und gibt ihn in ihre Hand und entläßt sie aus seinem Hause; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat: 4 so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wiederum nehmen, daß sie sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden ist. Denn das ist ein Greuel vor Jehova; und du sollst nicht das Land sündigen machen, welches Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt. 5 Wenn ein Mann kürzlich ein Weib genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und es soll ihm keinerlei Sache auferlegt werden; er soll ein Jahr lang frei sein für sein Haus und sein Weib erfreuen, das er genommen hat. (5. Mose 20.7)

Verordnungen zum Schutz der Schwachen

6 Man soll nicht Mühle noch Mühlstein pfänden; denn wer das tut, pfändet das Leben. 7 Wenn ein Mann gefunden wird, der einen von seinen Brüdern, von den Kindern Israel, stiehlt, und ihn als Sklaven behandelt oder ihn verkauft, so soll selbiger Dieb sterben. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. (2. Mose 21.16) 8 Habe acht bei dem Übel des Aussatzes, daß du sehr behutsam seiest und nach allem tuest, was euch die Priester, die Leviten, lehren werden; so wie ich ihnen geboten habe, sollt ihr achthaben zu tun. (3. Mose 13.1) (3. Mose 14.2) 9 Gedenke dessen, was Jehova, dein Gott, an Mirjam getan hat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget. (4. Mose 12.10) 10 Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehn leihst, so sollst du nicht in sein Haus hineingehen, um ihm ein Pfand abzupfänden; 11 draußen sollst du stehen bleiben, und der Mann, dem du geliehen hast, soll das Pfand zu dir hinausbringen. 12 Und wenn er ein dürftiger Mann ist, so sollst du dich nicht mit seinem Pfande schlafen legen; 13 du sollst ihm das Pfand jedenfalls beim Untergang der Sonne zurückgeben, daß er sich in seinem Mantel schlafen lege und dich segne; und es wird dir Gerechtigkeit sein vor Jehova, deinem Gott. (2. Mose 22.25) 14 Du sollst nicht bedrücken den dürftigen und armen Mietling von deinen Brüdern oder von deinen Fremdlingen, die in deinem Lande, in deinen Toren sind. (3. Mose 19.13) 15 An seinem Tage sollst du ihm seinen Lohn geben, und die Sonne soll nicht darüber untergehen; denn er ist dürftig, und er sehnt sich danach: damit er nicht über dich zu Jehova schreie, und Sünde an dir sei. 16 Nicht sollen Väter getötet werden um der Kinder willen, und Kinder sollen nicht getötet werden um der Väter willen; sie sollen ein jeder für seine Sünde getötet werden. (2. Könige 14.6) (Hesekiel 18.19-20) 17 Du sollst das Recht eines Fremdlings und einer Waise nicht beugen; und das Kleid einer Witwe sollst du nicht pfänden. (2. Mose 22.20-21) 18 Und du sollst gedenken, daß du ein Knecht in Ägypten gewesen bist, und daß Jehova, dein Gott, dich von dannen erlöst hat; darum gebiete ich dir, solches zu tun. (5. Mose 16.12) 19 Wenn du deine Ernte auf deinem Felde hältst und eine Garbe auf dem Felde vergissest, so sollst du nicht umkehren, um sie zu holen: für den Fremdling, für die Waise und für die Witwe soll sie sein, auf daß Jehova, dein Gott, dich segne in allem Werke deiner Hände. (3. Mose 19.9-10) 20 Wenn du deine Oliven abschlägst, so sollst du nicht hinterdrein die Zweige absuchen: für den Fremdling, für die Waise und für die Witwe soll es sein. 21 Wenn du deinen Weinberg liesest, so sollst du nicht hinterdrein Nachlese halten: für den Fremdling, für die Waise und für die Witwe soll es sein. 22 Und du sollst gedenken, daß du ein Knecht im Lande Ägypten gewesen bist; darum gebiete ich dir, solches zu tun.