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Ester - Kapitel 4

Mordechai bestimmt Ester, beim König für die Juden einzutreten

1 Da Mardochai erfuhr alles, was geschehen war, zerriß er seine Kleider und legte einen Sack an und Asche und ging hinaus mitten in die Stadt und schrie laut und kläglich. 2 Und kam bis vor das Tor des Königs; denn es durfte niemand zu des Königs Tor eingehen, der einen Sack anhatte. 3 Und in allen Ländern, an welchen Ort des Königs Wort und Gebot gelangte, war ein großes Klagen unter den Juden, und viele fasteten, weinten trugen Leid und lagen in Säcken und in der Asche. 4 Da kamen die Dirnen Esthers und ihre Kämmerer und sagten's ihr an. Da erschrak die Königin sehr. Und sie sandte Kleider, daß Mardochai sie anzöge und den Sack von sich legte; aber er nahm sie nicht. 5 Da rief Esther Hathach unter des Königs Kämmerern, der vor ihr stand, und gab ihm Befehl an Mardochai, daß sie erführe, was das wäre und warum er so täte.
6 Da ging Hathach hinaus zu Mardochai in die Gasse der Stadt, die vor dem Tor des Königs war. 7 Und Mardochai sagte ihm alles, was ihm begegnet wäre, und die Summe des Silbers, das Haman versprochen hatte in des Königs Kammer darzuwägen um der Juden willen, sie zu vertilgen, (Ester 3.9) 8 und gab ihm die Abschrift des Gebots, das zu Susan angeschlagen war, sie zu vertilgen, daß er's Esther zeigte und ihr ansagte und geböte ihr, daß sie zum König hineinginge und flehte zu ihm und täte eine Bitte an ihn um ihr Volk.

Mardochai fordert Ester zur Hilfe auf

9 Und da Hathach hineinkam und sagte Esther die Worte Mardochais,
10 sprach Esther zu Hathach und gebot ihm an Mardochai: 11 Es wissen alle Knechte des Königs und das Volk in den Landen des Königs, daß, wer zum König hineingeht inwendig in den Hof, er sei Mann oder Weib, der nicht gerufen ist, der soll stracks nach dem Gebot sterben; es sei denn, daß der König das goldene Zepter gegen ihn recke, damit er lebendig bleibe. Ich aber bin nun in dreißig Tagen nicht gerufen, zum König hineinzukommen. (Ester 5.2) (Ester 8.4) 12 Und da die Worte Esthers wurden Mardochai angesagt,
13 hieß Mardochai Esther wieder sagen: Gedenke nicht, daß du dein Leben errettest, weil du im Hause des Königs bist, vor allen Juden; 14 denn wo du wirst zu dieser Zeit schweigen, so wird eine Hilfe und Errettung von einem andern Ort her den Juden entstehen, und du und deines Vaters Haus werdet umkommen. Und wer weiß, ob du nicht um dieser Zeit willen zur königlichen Würde gekommen bist? (1. Mose 45.7) 15 Esther hieß Mardochai antworten: 16 So gehe hin und versammle alle Juden, die zu Susan vorhanden sind, und fastet für mich, daß ihr nicht esset und trinket in drei Tagen, weder Tag noch Nacht; ich und meine Dirnen wollen auch also fasten. Und ich will zum König hineingehen wider das Gebot; komme ich um, so komme ich um. (2. Könige 7.4) 17 Mardochai ging hin und tat alles, was ihm Esther geboten hatte.

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5. Mose - Kapitel 21

Totschlag durch unbekannten Täter

1 Wenn in dem Lande, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen, ein Erschlagener auf dem Felde liegend gefunden wird, ohne daß es bekannt ist, wer ihn erschlagen hat, 2 so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und nach den Städten hin messen, die rings um den Erschlagenen sind. 3 Und es geschehe: Die Stadt, welche dem Erschlagenen am nächsten ist - die Ältesten jener Stadt sollen eine Färse nehmen, mit der noch nicht gearbeitet worden ist, die noch nicht am Joche gezogen hat; 4 und die Ältesten jener Stadt sollen die Färse zu einem immer fließenden Bache hinabführen, in welchem nicht gearbeitet und nicht gesät wird, und sollen der Färse daselbst im Bache das Genick brechen. 5 Und die Priester, die Söhne Levis, sollen herzutreten; denn sie hat Jehova, dein Gott, erwählt, ihm zu dienen und im Namen Jehovas zu segnen; und nach ihrem Ausspruch soll bei jedem Rechtsstreit und bei jeder Verletzung geschehen. (5. Mose 17.8-9) 6 Und alle Ältesten jener Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten sind, sollen ihre Hände über der Färse waschen, welcher das Genick im Bache gebrochen worden ist, (Matthäus 27.24) 7 und sollen anheben und sprechen: Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben es nicht gesehen; 8 vergib, Jehova, deinem Volke Israel, das du erlöst hast, und lege nicht unschuldiges Blut in deines Volkes Israel Mitte. Und die Blutschuld wird ihnen vergeben werden. 9 Und du, du sollst das unschuldige Blut aus deiner Mitte hinwegschaffen; denn du sollst tun, was recht ist in den Augen Jehovas. (4. Mose 35.33)

Anweisung zur Behandlung weiblicher Gefangener

10 Wenn du wider deine Feinde zum Kriege ausziehst, und Jehova, dein Gott, sie in deine Hand gibt, und du ihre Gefangenen wegführst, 11 und du siehst unter den Gefangenen ein Weib, schön von Gestalt, und hast Lust zu ihr und nimmst sie dir zum Weibe, 12 so sollst du sie in das Innere deines Hauses führen; und sie soll ihr Haupt scheren und ihre Nägel beschneiden 13 und die Kleider ihrer Gefangenschaft von sich ablegen; und sie soll in deinem Hause bleiben und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; und danach magst du zu ihr eingehen und sie ehelichen, daß sie dein Weib sei. 14 Und es soll geschehen, wenn du kein Gefallen mehr an ihr hast, so sollst du sie nach ihrem Wunsche entlassen; aber du darfst sie keineswegs um Geld verkaufen; du sollst sie nicht als Sklavin behandeln, darum daß du sie geschwächt hast.

Anweisungen zum Erstgeburtsrecht und über die Bestrafung ungehorsamer Söhne

15 Wenn ein Mann zwei Weiber hat, eine geliebte und eine gehaßte, und sie gebären ihm Söhne, die geliebte und die gehaßte, und der erstgeborene Sohn ist von der gehaßten: (1. Mose 29.30) 16 so soll es geschehen, an dem Tage, da er seine Söhne erben läßt was sein ist: er kann nicht den Sohn der geliebten zum Erstgeborenen machen vor dem Sohne der gehaßten, dem Erstgeborenen; 17 sondern den Erstgeborenen, den Sohn der gehaßten, soll er anerkennen, daß er ihm zwei Teile gebe von allem, was in seinem Besitz gefunden wird; denn er ist der Erstling seiner Kraft, ihm gehört das Recht der Erstgeburt. (1. Mose 49.3) 18 Wenn ein Mann einen unbändigen und widerspenstigen Sohn hat, welcher der Stimme seines Vaters und der Stimme seiner Mutter nicht gehorcht, und sie züchtigen ihn, aber er gehorcht ihnen nicht: 19 so sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und ihn zu den Ältesten seiner Stadt und zum Tore seines Ortes hinausführen, 20 und sollen zu den Ältesten seiner Stadt sprechen: Dieser unser Sohn ist unbändig und widerspenstig, er gehorcht unserer Stimme nicht, er ist ein Schlemmer und Säufer! 21 Und alle Leute seiner Stadt sollen ihn steinigen, daß er sterbe; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. Und ganz Israel soll es hören und sich fürchten. (5. Mose 13.11-12)

Anweisung zur Behandlung Hingerichteter

22 Und wenn an einem Manne eine todeswürdige Sünde ist, und er wird getötet, und du hängst ihn an ein Holz, 23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holze bleiben, sondern du sollst ihn jedenfalls an demselben Tage begraben; denn ein Fluch Gottes ist ein Gehängter; und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)