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Ester - Kapitel 1

Der König Ahasveros verstößt seine Gemahlin

1 Zu den Zeiten Ahasveros (der da König war von Indien bis an Mohrenland über hundert und siebenundzwanzig Länder) 2 und da er auf seinem königlichen Stuhl saß zu Schloß Susan, 3 im dritten Jahr seines Königreichs, machte er bei sich ein Mahl allen seinen Fürsten und Knechten, den Gewaltigen in Persien und Medien, den Landpflegern und Obersten in seinen Ländern, 4 daß er sehen ließe den herrlichen Reichtum seines Königreichs und die köstliche Pracht seiner Majestät viele Tage lang, hundert und achtzig Tage. 5 Und da die Tage aus waren, machte der König ein Mahl allem Volk, das zu Schloß Susan war, Großen und Kleinen, sieben Tage lang im Hofe des Gartens am Hause des Königs.
6 Da hingen weiße, rote und blaue Tücher, mit leinenen und scharlachnen Seilen gefaßt, in silbernen Ringen auf Marmorsäulen. Die Bänke waren golden und silbern auf Pflaster von grünem, weißem, gelbem und schwarzen Marmor. 7 Und das Getränk trug man in goldenen Gefäßen und immer andern und andern Gefäßen, und königlichen Wein die Menge, wie denn der König vermochte. 8 Und man setzte niemand, was er trinken sollte; denn der König hatte allen Vorstehern befohlen, daß ein jeglicher sollte tun, wie es ihm wohl gefiel. 9 Und die Königin Vasthi machte auch ein Mahl für die Weiber im königlichen Hause des Königs Ahasveros. 10 Und am siebenten Tage, da der König gutes Muts war vom Wein, hieß er Mehuman, Bistha, Harbona, Bigtha, Abagtha, Sethar und Charkas, die sieben Kämmerer, die vor dem König Ahasveros dienten,
11 daß sie die Königin Vasthi holten vor den König mit der königlichen Krone, daß er den Völkern und Fürsten zeigte ihre Schöne; denn sie war schön. 12 Aber die Königin Vasthi wollte nicht kommen nach dem Wort des Königs durch seine Kämmerer. Da ward der König sehr zornig, und sein Grimm entbrannte in ihm. 13 Und der König sprach zu den Weisen, die sich auf die Zeiten verstanden (denn des Königs Sachen mußten geschehen vor allen, die sich auf Recht und Händel verstanden; (1. Chronik 12.32) 14 die nächsten aber die bei ihm waren Charsena, Sethar, Admatha, Tharsis, Meres, Marsena und Memuchan, die sieben Fürsten der Perser und Meder, die das Angesicht des Königs sahen und saßen obenan im Königreich), 15 was für ein Recht man an der Königin Vasthi tun sollte, darum daß sie nicht getan hatte nach dem Wort des Königs durch seine Kämmerer. 16 Da sprach Memuchan vor dem König und den Fürsten: Die Königin Vasthi hat nicht allein an dem König übel getan, sondern auch an allen Fürsten und an allen Völkern in allen Landen des Königs Ahasveros.
17 Denn es wird solche Tat der Königin auskommen zu allen Weibern, daß sie ihre Männer verachten vor ihren Augen und werden sagen: Der König Ahasveros hieß die Königin Vasthi vor sich kommen; aber sie wollte nicht. 18 So werden nun die Fürstinnen in Persien und Medien auch so sagen zu allen Fürsten des Königs, wenn sie solche Tat der Königin hören; so wird sich Verachtens und Zorn genug erheben. 19 Gefällt es dem König, so lasse man ein königlich Gebot von ihm ausgehen und schreiben nach der Perser und Meder Gesetz, welches man nicht darf übertreten: daß Vasthi nicht mehr vor den König Ahasveros komme, und der König gebe ihre königliche Würde einer andern, die besser ist denn sie. (Daniel 6.9) 20 Und es erschalle dieser Befehl des Königs, den er geben wird, in sein ganzes Reich, welches groß ist, daß alle Weiber ihre Männer in Ehren halten, unter Großen und Kleinen. 21 Das gefiel dem König und den Fürsten; und der König tat nach dem Wort Memuchans.
22 Da wurden Briefe ausgesandt in alle Länder des Königs, in ein jegliches Land nach seiner Schrift und zu jeglichem Volk nach seiner Sprache: daß ein jeglicher Mann der Oberherr in seinem Hause sei und ließe reden nach der Sprache seines Volkes. (1. Mose 3.16) (Ester 3.12) (Ester 8.9)

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.