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Esra - Kapitel 7

Esras Beauftragung durch Artaxerxes

1 Nach diesen Geschichten, da Arthahsastha, der König in Persien, regierte, zog herauf von Babel Esra, der Sohn Serajas, des Sohnes Asarjas, des Sohnes Hilkias, (1. Chronik 5.40) 2 des Sohnes Sallum, des Sohnes Zadoks, des Sohnes Ahitobs, 3 des Sohnes Amarjas, des Sohnes Asarjas, des Sohnes Merajoths, 4 des Sohnes Serahjas, des Sohnes Usis, des Sohnes Bukkis, 5 des Sohnes Abisuas, des Sohnes Pinehas, des Sohnes Eleasars, des Sohnes Aarons, des obersten Priesters. 6 Esra aber war ein geschickter Schriftgelehrter im Gesetz Mose's, das der HERR, der Gott Israels gegeben hatte. Und der König gab ihm alles, was er forderte, nach der Hand des HERRN, seines Gottes, über ihm. (Esra 7.9) (Esra 7.28) (Esra 8.18) (Esra 8.22) (Nehemia 2.8) 7 Und es zogen herauf etliche der Kinder Israel und der Priester und der Leviten, der Sänger, der Torhüter und der Tempelknechte gen Jerusalem, im siebenten Jahr Arthahsasthas, des Königs. (Esra 2.43)
8 Und er kam gen Jerusalem im fünften Monat, nämlich des siebenten Jahres des Königs. 9 Denn am ersten Tage des ersten Monats ward er Rats, heraufzuziehen von Babel, und am ersten Tage des fünften Monats kam er gen Jerusalem nach der guten Hand Gottes über ihm. (Esra 7.6) 10 Denn Esra schickte sein Herz, zu suchen das Gesetz des HERRN und zu tun, und zu lehren in Israel Gebote und Rechte.

Erlass des Königs Artaxerxes über Esras Vollmacht

11 Und dies ist der Inhalt des Briefes, den der König Arthahsastha gab Esra, dem Priester, dem Schriftgelehrten, der ein Lehrer war in den Worten des HERRN und seiner Gebote über Israel:
12 Arthahsastha, König aller Könige, Esra, dem Priester und Schriftgelehrten im Gesetz des Gottes des Himmels, Friede und Gruß! (Hesekiel 26.7)
13 Von mir ist befohlen, daß alle, die da willig sind in meinem Reich, des Volkes Israel und der Priester und Leviten, gen Jerusalem zu ziehen, daß die mit dir ziehen, 14 dieweil du vom König und seinen sieben Ratsherren gesandt bist, zu besichtigen Juda und Jerusalem nach dem Gesetz Gottes, das unter deiner Hand ist, 15 und hinzubringen Silber und Gold, das der König und seine Ratsherren freiwillig geben dem Gott Israels, des Wohnung zu Jerusalem ist, 16 und allerlei Silber und Gold, das du finden kannst in der ganzen Landschaft Babel, mit dem, was das Volk und die Priester freiwillig geben zum Hause ihres Gottes zu Jerusalem. 17 Alles das nimm und kaufe mit Fleiß von dem Gelde Farren, Widder, Lämmer und die Speisopfer und Trankopfer dazu, daß man opfere auf dem Altar beim Hause eures Gottes zu Jerusalem. 18 Dazu was dir und deinen Brüdern mit dem übrigen Gelde zu tun gefällt, das tut nach dem Willen eures Gottes. 19 Und die Gefäße, die dir gegeben sind zum Amt im Hause Gottes, überantworte vor Gott zu Jerusalem. 20 Auch was mehr not sein wird zum Hause deines Gottes, das dir vorfällt auszugeben, das laß geben aus der Kammer des Königs. 21 Ich, König Arthahsastha, habe dies befohlen den Schatzmeistern jenseit des Wassers, daß, was Esra von euch fordern wird, der Priester und Schriftgelehrte im Gesetz des Gottes des Himmels, daß ihr das fleißig tut,
22 bis auf hundert Zentner Silber und auf hundert Kor Weizen und auf hundert Bath Wein und auf hundert Bath Öl und salz ohne Maß. 23 Alles was gehört zum Gesetz des Gottes des Himmels, daß man dasselbe fleißig tue zum Hause des Gottes des Himmels, daß nicht ein Zorn komme über das Königreich des Königs und seiner Kinder. 24 Und euch sei kund, daß ihr nicht Macht habt, Zins, Zoll und jährliche Rente zu legen auf irgend einen Priester, Leviten, Sänger, Torhüter, Tempelknecht und Diener im Hause dieses Gottes. 25 Du aber, Esra, nach der Weisheit deines Gottes, die unter deiner Hand ist, setze Richter und Pfleger, die alles Volk richten, das jenseit des Wassers ist, alle, die das Gesetz deines Gottes wissen; und welche es nicht wissen, die lehret es. 26 Und ein jeglicher, der nicht mit Fleiß tun wird das Gesetz deines Gottes und das Gesetz des Königs, der soll sein Urteil um der Tat willen haben, es sei zum Tod oder in die Acht oder zur Buße am Gut oder ins Gefängnis. 27 Gelobt sei der HERR, unsrer Väter Gott, der solches hat dem König eingegeben, daß er das Haus des HERRN zu Jerusalem ziere,
28 und hat zu mir Barmherzigkeit geneigt vor dem König und seinen Ratsherren und allen Gewaltigen des Königs! Und ich ward getrost nach der Hand des HERRN, meines Gottes, über mir und versammelte Häupter aus Israel, daß sie mit mir hinaufzögen. (Esra 7.6)

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4. Mose - Kapitel 34

Grenzen und Aufteilung des Landes Kanaan

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land Kanaan kommet, so ist dies das Land, welches euch als Erbteil zufallen soll: das Land Kanaan nach seinen Grenzen. (2. Mose 23.31) 3 Und die Südseite soll euch sein von der Wüste Zin an, Edom entlang, und die Südgrenze soll euch sein vom Ende des Salzmeeres gegen Osten. (Josua 15.1) 4 Und die Grenze soll sich euch südlich von der Anhöhe Akrabbim wenden und nach Zin hinübergehen, und ihr Ausgang sei südlich von Kades-Barnea; und sie laufe nach Hazar-Addar hin, und gehe hinüber nach Azmon; 5 und die Grenze wende sich von Azmon nach dem Bache Ägyptens, und ihr Ausgang sei nach dem Meere hin. - 6 Und die Westgrenze: sie sei euch das große Meer und das Angrenzende; das soll euch die Westgrenze sein. - 7 Und dies soll euch die Nordgrenze sein: vom großen Meere aus sollt ihr euch den Berg Hor abmarken; 8 vom Berge Hor sollt ihr abmarken bis man nach Hamath kommt, und der Ausgang der Grenze sei nach Zedad hin; 9 und die Grenze laufe nach Siphron hin, und ihr Ausgang sei bei Hazar-Enan. Das soll euch die Nordgrenze sein. - 10 Und zur Ostgrenze sollt ihr euch abmarken von Hazar-Enan nach Schepham. 11 Und die Grenze gehe hinab von Schepham nach Ribla, östlich von Ajin; und die Grenze gehe hinab und stoße an die Seite des Sees Kinnereth gegen Osten; (Lukas 5.1) 12 und die Grenze gehe an den Jordan hinab, und ihr Ausgang sei am Salzmeere. Das soll euer Land sein nach seinen Grenzen ringsum. 13 Und Mose gebot den Kindern Israel und sprach: Das ist das Land, welches ihr durchs Los als Erbteil empfangen sollt, das Jehova den neun Stämmen und dem halben Stamme zu geben geboten hat. 14 Denn der Stamm der Kinder der Rubeniter nach ihren Vaterhäusern, und der Stamm der Kinder der Gaditer nach ihren Vaterhäusern, und die Hälfte des Stammes Manasse, die haben ihr Erbteil empfangen. (4. Mose 32.33) 15 Die zwei Stämme und der halbe Stamm haben ihr Erbteil empfangen diesseit des Jordan von Jericho, gegen Osten, gegen Sonnenaufgang. 16 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 17 Dies sind die Namen der Männer, welche euch das Land als Erbe austeilen sollen: Eleasar, der Priester, und Josua, der Sohn Nuns. (5. Mose 1.38) (Josua 14.1) (Josua 21.1) 18 Und je einen Fürsten vom Stamme sollt ihr nehmen, um das Land als Erbe auszuteilen. 19 Und dies sind die Namen der Männer: für den Stamm Juda: Kaleb, der Sohn Jephunnes; (4. Mose 13.6) (4. Mose 13.30) 20 und für den Stamm der Kinder Simeon: Samuel, der Sohn Ammihuds; 21 für den Stamm Benjamin: Elidad, der Sohn Kislons; 22 und für den Stamm der Kinder Dan ein Fürst: Bukki, der Sohn Joglis; 23 für die Söhne Josephs: für den Stamm der Kinder Manasse ein Fürst: Hanniel, der Sohn Ephods, 24 und für den Stamm der Kinder Ephraim ein Fürst: Kemuel, der Sohn Schiphtans; 25 und für den Stamm der Kinder Sebulon ein Fürst: Elizaphan, der Sohn Parnaks; 26 und für den Stamm der Kinder Issaschar ein Fürst: Paltiel, der Sohn Assans; 27 und für den Stamm der Kinder Aser ein Fürst: Achihud, der Sohn Schelomis; 28 und für den Stamm der Kinder Naphtali ein Fürst: Pedahel, der Sohn Ammihuds. 29 Diese sind es, welchen Jehova gebot, den Kindern Israel ihr Erbe im Lande Kanaan auszuteilen.