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Esra - Kapitel 6

Der Erlass des Kyrus über den Tempelbau

1 Da befahl der König Darius, daß man suchen sollte in der Kanzlei im Schatzhause des Königs, die zu Babel lag. 2 da fand man zu Ahmetha im Schloß das in Medien Liegt, ein Buch und stand also darin eine Geschichte geschrieben: 3 Im ersten Jahr des Königs Kores befahl der König Kores, das Haus Gottes zu Jerusalem zu bauen als eine Stätte, da man opfert und den Grund zu legen; zur Höhe sechzig Ellen und zur Weite auch sechzig Ellen; (Esra 1.1) 4 und drei Reihen von behauenen Steinen und eine Reihe von Holz; und die Kosten sollen vom Hause des Königs gegeben werden; 5 dazu die goldenen und silbernen Gefäße des Hauses Gottes, die Nebukadnezar aus dem Tempel zu Jerusalem genommen und gen Babel gebracht hat, soll man wiedergeben, daß sie wiedergebracht werden in den Tempel zu Jerusalem an ihre Statt im Hause Gottes.

Vollendung des Tempelbaus unter Darius

6 So haltet euch nun fern von ihnen, du, Thathnai, Landpfleger jenseits des Wassers, und Sethar-Bosnai und ihr andern des Rats, ihr von Apharsach, die ihr jenseits des Wassers seid.
7 Laßt sie arbeiten am Hause Gottes, daß der Juden Landpfleger und ihre Ältesten das Haus Gottes bauen an seine Stätte. 8 Auch ist von mir befohlen, was man den Ältesten der Juden tun soll, zu bauen das Haus Gottes; nämlich, daß man aus des Königs Gütern von den Renten jenseits des Wassers mit Fleiß nehme und gebe es den Leuten und daß man ihnen nicht wehre; 9 und wenn sie bedürfen junge Farren, Widder oder Lämmer zum Brandopfer dem Gott des Himmels, Weizen, Salz, Wein und Öl, nach dem Wort der Priester zu Jerusalem soll man ihnen geben jeglichen Tag seine Gebühr, und daß solches nicht lässig geschehe! -, 10 daß sie opfern zum süßen Geruch dem Gott des Himmels und bitten für das Leben des Königs und seiner Kinder. 11 Von mir ist solcher Befehl geschehen. Und welcher Mensch diese Worte verändert, von des Hause soll man einen Balken nehmen und aufrichten und ihn daran hängen, und sein Haus soll dem Gericht verfallen sein um der Tat willen. 12 Der Gott aber, der seinen Namen daselbst wohnen läßt, bringe um alle Könige und jegliches Volk, das seine Hand ausreckt, daran zu ändern und zu brechen das Haus Gottes in Jerusalem. Ich, Darius, habe dies befohlen, daß es mit Fleiß getan werde. 13 Das taten mit Fleiß Thathnai, der Landpfleger jenseits des Wassers, und Sethar-Bosnai mit ihrem Rat, zu welchem der König Darius gesandt hatte.
14 Und die Ältesten der Juden bauten; und es ging vonstatten durch die Weissagung der Propheten Haggai und Sacharja, des Sohnes Iddos, und sie bauten und richteten auf nach dem Befehl des Gottes Israels und nach dem Befehl des Kores, Darius und Arthahsastha, der Könige in Persien, 15 und vollendeten das Haus bis an den dritten Tag des Monats Adar, das war das sechste Jahr des Königreichs des Königs Darius. (Esra 4.24) 16 Und die Kinder Israel, die Priester, die Leviten und die andern Kinder der Gefangenschaft hielten Einweihung des Hauses Gotte mit Freuden (4. Mose 7.10) (1. Könige 8.62-66)
17 und opferten auf die Einweihung des Hauses Gottes hundert Farren, zweihundert Widder, vierhundert Lämmer und zum Sündopfer für ganz Israel zwölf Ziegenböcke nach der Zahl der Stämme Israels (Esra 8.35) 18 und bestellten die Priester und die Leviten in ihren Ordnungen, zu dienen Gott, der zu Jerusalem ist, wie es geschrieben steht im Buch Mose's. (4. Mose 3.6) (4. Mose 8.24)

Feier des Passafestes

19 Und die Kinder der Gefangenschaft hielten Passah am vierzehnten Tage des ersten Monats; (2. Mose 12.6)
20 Denn die Priester und Leviten hatten sich gereinigt wie ein Mann, daß sie alle rein waren, und schlachteten das Passah für alle Kinder der Gefangenschaft und für ihre Brüder, die Priester und für sich. 21 Und die Kinder Israel, die aus der Gefangenschaft waren wiedergekommen, und alle, die sich zu ihnen abgesondert hatten von der Unreinigkeit der Heiden im Lande, zu suchen den HERRN, den Gott Israels, aßen 22 und hielten das Fest der ungesäuerten Brote sieben Tage mit Freuden; denn der HERR hatte sie fröhlich gemacht und das Herz des Königs von Assyrien zu ihnen gewandt, daß sie gestärkt würden im Werk am Hause Gottes, der der Gott Israels ist.

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4. Mose - Kapitel 35

Städte der Leviten und Zufluchts-städte

1 Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk rings um dieselben her den Leviten geben. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere. 4 Und die Bezirke der Städte, welche ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum; 5 und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, und auf der Südseite zweitausend Ellen, und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein. 6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben. (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein. 8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt - von dem Stamme, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben. (4. Mose 26.54) 9 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet, 11 so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 12 Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht. 13 Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein. 14 Drei Städte sollt ihr geben diesseit des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Lande Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein. 15 Den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, daß dahin fliehe ein jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 17 Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 18 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 19 Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten. 20 Und wenn er ihn aus Haß gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, daß er gestorben ist, 21 oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, daß er gestorben ist, so soll der Schläger gewißlich getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat, 23 oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, daß er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht: 24 so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten; 25 und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld. 28 Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. - 29 Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen. 30 Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, daß er sterbe. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewißlich getötet werden. 32 Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem Tode des Priesters zurückkehre, um im Lande zu wohnen. 33 Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jehova, wohne inmitten der Kinder Israel. (2. Mose 29.45)