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Esra - Kapitel 2

Verzeichnis der Heimkehrer

1 Dies sind die Kinder der Landschaft, die heraufzogen aus der Gefangenschaft, die Nebukadnezar, der König zu Babel, hatte gen Babel geführt und die wieder gen Jerusalem und nach Juda kamen, ein jeglicher in seine Stadt, 2 und kamen mit Serubabel, Jesua, Nehemia, Seraja, Reelaja, Mardochai, Bilsa, Mispar, Bigevai, Rehum und Baana. Dies ist nun die Zahl der Männer des Volkes Israel: (Esra 1.8) (Esra 2.63) 3 der Kinder Parevs zweitausend hundertundzweiundsiebzig; 4 der Kinder Sephatja dreihundert und zweiundsiebzig; 5 der Kinder Arah siebenhundert und fünfundsiebzig; 6 der Kinder Pahath-Moab, von den Kindern Jesua, Joab, zweitausend achthundertundzwölf; 7 der Kinder Elam tausend zweihundertvierundfünfzig; 8 der Kinder Satthu neunhundert und fünfundvierzig; 9 der Kinder Sakkai siebenhundert und sechzig; 10 der Kinder Bani sechshundert und zweiundvierzig; 11 der Kinder Bebai sechshundert und dreiundzwanzig; 12 der Kinder Asgad tausend zweihundert und zweiundzwanzig; 13 der Kinder Adonikam sechshundert und sechsundsechzig; 14 der Kinder Bigevai zweitausend und sechsundfünfzig; 15 der Kinder Adin vierhundert und vierundfünfzig; 16 der Kinder Ater von Hiskia achtundneunzig; 17 der Kinder Bezai dreihundert und dreiundzwanzig; 18 der Kinder Jorah hundertundzwölf; 19 der Kinder Hasum zweihundert und dreiundzwanzig; 20 der Kinder von Gibbar fünfundneunzig; 21 der Kinder von Bethlehem hundertdreiundzwanzig; 22 der Männer von Netopha sechsundfünfzig; 23 der Männer von Anathoth hundertachtundzwanzig; 24 der Kinder von Asmaveth zweihundertvierzig; 25 der Kinder von Kirjath-Arim, Kaphira und Beeroth siebenhundert und dreiundvierzig; 26 der Kinder von Rama und Geba sechshundert und einundzwanzig; 27 der Männer von Michmas hundertzweiundzwanzig; 28 der Männer von Beth-El und Ai zweihundert und dreiundzwanzig; 29 der Kinder von Nebo zweiundfünfzig; 30 der Kinder Magbis hundertsechsundfünfzig; 31 der Kinder des andern Elam tausendzweihundert und vierundfünfzig; 32 der Kinder Harim dreihundertundzwanzig; 33 der Kinder von Lod, Hadid und Ono siebenhundert und fünfundzwanzig; 34 der Kinder von Jericho dreihundert und fünfundvierzig; 35 der Kinder von Senaa dreitausend und sechshundertunddreißig. 36 Der Priester: der Kinder Jedaja vom Hause Jesua neunhundert und dreiundsiebzig;
37 der Kinder Immer tausend und zweiundfünfzig; 38 der Kinder Pashur tausendzweihundert und siebenundvierzig; 39 der Kinder Harim tausend und siebzehn. 40 Der Leviten: der Kinder Jesua und Kadmiel von den Kindern Hodavja vierundsiebzig. (Nehemia 12.8)
41 Der Sänger: der Kinder Asaph hundertachtundzwanzig.
42 der Kinder der Torhüter: die Kinder Sallum, die Kinder Ater, die Kinder Talmon, die Kinder Akkub, die Kinder Hatita und die Kinder Sobai, allesamt hundertneununddreißig.
43 Der Tempelknechte: die Kinder Ziha, die Kinder Hasupha, die Kinder Tabbaoth, (Esra 8.20)
44 die Kinder Keros, die Kinder Siaha, die Kinder Padon, 45 die Kinder Lebana, die Kinder Hagaba, die Kinder Akkub, 46 die Kinder Hagab, die Kinder Samlai, die Kinder Hanan, 47 die Kinder Giddel, die Kinder Gahar, die Kinder Reaja, 48 die Kinder Rezin, die Kinder Nekoda, die Kinder Gassam, 49 die Kinder Usa, die Kinder Paseah, die Kinder Beasi, 50 die Kinder Asna, die Kinder der Meuniter, die Kinder der Nephusiter, 51 die Kinder Bakbuk, die Kinder Hakupha, die Kinder Harhur, 52 die Kinder Bazluth, die Kinder Mehida, die Kinder Harsa, 53 die Kinder Barkos, die Kinder Sisera, die Kinder Themah, 54 die Kinder Neziah, die Kinder Hatipha. 55 Die Kinder der Knechte Salomos: Die Kinder Sotai, die Kinder Sophereth, die Kinder Peruda, (1. Könige 9.21)
56 die Kinder Jaala, die Kinder Darkon, die Kinder Giddel, 57 die Kinder Sephatja, die Kinder Hattil, die Kinder Pochereth von Zebaim, die Kinder der Ami. 58 Aller Tempelknechte und Kinder der Knechte Salomos waren zusammen dreihundert und zweiundneunzig. (Josua 9.23) 59 Und diese zogen auch mit herauf von Thel-Melah, Thel-Harsa, Cherub, Addon und Immer, aber sie konnten nicht anzeigen ihr Vaterhaus noch ihr Geschlecht, ob sie aus Israel wären:
60 die Kinder Delaja, die Kinder Tobia, die Kinder Nekoda, sechshundert und zweiundfünfzig. 61 Und von den Kindern der Priester: die Kinder Habaja, die Kinder Hakkoz, die Kinder Barsillais, der aus den Töchtern Barsillais, des Gileaditers, ein Weib nahm und ward unter ihrem Namen genannt. (2. Samuel 19.32)
62 Die suchten ihre Geburtsregister, und fanden keine; darum wurden sie untüchtig geachtet zum Priestertum. 63 Und der Landpfleger sprach zu ihnen, sie sollten nicht essen vom Hochheiligen, bis ein Priester aufstände mit dem Licht und Recht. (2. Mose 28.30) (Esra 2.2) 64 Der ganzen Gemeinde wie ein Mann waren zweiundvierzigtausend und dreihundertundsechzig.
65 ausgenommen ihre Knechte und Mägde, derer waren siebentausend dreihundert und siebenunddreißig, dazu zweihundert Sänger und Sängerinnen. 66 Und hatten siebenhundert und sechsunddreißig Rosse, zweihundert und fünfundvierzig Maultiere, 67 vierhundert und fünfunddreißig Kamele und sechstausend und siebenhundertzwanzig Esel. 68 Und etliche Oberste der Vaterhäuser, da sie kamen zum Hause des Herrn zu Jerusalem, gaben sie freiwillig zum Hause Gottes, daß man's setzte auf seine Stätte,
69 und gaben nach ihrem Vermögen zum Schatz fürs Werk einundsechzigtausend Goldgulden und fünftausend Pfund Silber und hundert Priesterröcke. 70 Also setzten sich die Priester und die Leviten und die vom Volk und die Sänger und die Torhüter und die Tempelknechte in ihre Städte und alles Israel in seine Städte.

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3. Mose - Kapitel 13

Gesetz vom Aussatz an Menschen

1 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn ein Mensch in der Haut seines Fleisches eine Erhöhung oder einen Grind oder einen Flecken bekommt, und es wird in der Haut seines Fleisches zu einem Aussatzübel, so soll er zu Aaron, dem Priester, gebracht werden, oder zu einem von seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und besieht der Priester das Übel in der Haut des Fleisches, und das Haar in dem Übel hat sich in weiß verwandelt, und das Übel erscheint tiefer als die Haut seines Fleisches, so ist es das Übel des Aussatzes; und sieht es der Priester, so soll er ihn für unrein erklären. (3. Mose 14.37) 4 Und wenn der Flecken in der Haut seines Fleisches weiß ist, und er nicht tiefer erscheint als die Haut, und sein Haar hat sich nicht in weiß verwandelt, so soll der Priester den, der das Übel hat, sieben Tage einschließen. 5 Und besieht es der Priester am siebten Tage, und siehe, das Übel ist in seinen Augen stehen geblieben, das Übel hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so soll der Priester ihn zum zweiten Male sieben Tage einschließen. 6 Und besieht es der Priester am siebten Tage zum zweiten Male, und siehe, das Übel ist blaß geworden, und das Übel hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so soll der Priester ihn für rein erklären: es ist ein Grind; und er soll seine Kleider waschen, und er ist rein. 7 Wenn aber der Grind in der Haut um sich greift, nachdem er sich dem Priester gezeigt hat zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester zum zweiten Male zeigen; 8 und besieht ihn der Priester, und siehe, der Grind hat in der Haut um sich gegriffen, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist der Aussatz. 9 Wenn ein Aussatzübel an einem Menschen entsteht, so soll er zu dem Priester gebracht werden. 10 Und besieht ihn der Priester, und siehe, es ist eine weiße Erhöhung in der Haut, und sie hat das Haar in weiß verwandelt, und ein Mal rohen Fleisches ist in der Erhöhung, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches, und der Priester soll ihn für unrein erklären; er soll ihn nicht einschließen, denn er ist unrein. 12 Wenn aber der Aussatz in der Haut ausbricht, und der Aussatz die ganze Haut dessen, der das Übel hat, bedeckt, von seinem Kopfe bis zu seinen Füßen, wohin auch die Augen des Priesters blicken; 13 und der Priester besieht ihn, und siehe, der Aussatz hat sein ganzes Fleisch bedeckt, so soll er den, der das Übel hat, für rein erklären; hat es sich ganz in weiß verwandelt, so ist er rein. 14 An dem Tage aber, da rohes Fleisch an ihm gesehen wird, wird er unrein sein. 15 Und sieht der Priester das rohe Fleisch, so soll er ihn für unrein erklären; das rohe Fleisch ist unrein: es ist der Aussatz. 16 Wenn aber das rohe Fleisch sich ändert und in weiß verwandelt wird, so soll er zu dem Priester kommen; 17 und besieht ihn der Priester, und siehe, das Übel ist in weiß verwandelt, so soll der Priester den, der das Übel hat, für rein erklären: er ist rein. 18 Und wenn im Fleische, in dessen Haut, eine Beule entsteht und wieder heilt, 19 und es entsteht an der Stelle der Beule eine weiße Erhöhung oder ein weiß-rötlicher Flecken, so soll er sich dem Priester zeigen; 20 und besieht ihn der Priester, und siehe, der Flecken erscheint niedriger als die Haut, und sein Haar hat sich in weiß verwandelt, so soll der Priester ihn für unrein erklären; es ist das Übel des Aussatzes, er ist in der Beule ausgebrochen. 21 Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar darin, und der Flecken ist nicht niedriger als die Haut und ist blaß, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen. 22 Wenn er aber in der Haut um sich greift, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist das Übel. 23 Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat, so ist es die Narbe der Beule; und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Oder wenn in der Haut des Fleisches eine feurige Entzündung entsteht, und das Mal der Entzündung wird ein weiß-rötlicher oder weißer Flecken, 25 und der Priester besieht ihn, und siehe, das Haar ist in weiß verwandelt in dem Flecken, und er erscheint tiefer als die Haut, so ist es der Aussatz; er ist in der Entzündung ausgebrochen, und der Priester soll ihn für unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes. 26 Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar in dem Flecken, und er ist nicht niedriger als die Haut und ist blaß, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen. 27 Und der Priester soll ihn am siebten Tage besehen; wenn er in der Haut um sich greift, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes. 28 Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat in der Haut und ist blaß, so ist es die Erhöhung der Entzündung; und der Priester soll ihn für rein erklären, denn es ist die Narbe der Entzündung. (3. Mose 13.23) 29 Und wenn ein Mann oder ein Weib ein Übel am Haupte oder am Barte bekommt, 30 und der Priester besieht das Übel, und siehe, es erscheint tiefer als die Haut, und goldgelbes, dünnes Haar ist darin, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist Schorf, es ist der Aussatz des Hauptes oder des Bartes. 31 Und wenn der Priester das Übel des Schorfes besieht, und siehe, es erscheint nicht tiefer als die Haut, und es ist kein schwarzes Haar darin, so soll der Priester den, der das Übel des Schorfes hat, sieben Tage einschließen. 32 Und besieht der Priester das Übel am siebten Tage, und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen, und es ist kein goldgelbes Haar darin, und der Schorf erscheint nicht tiefer als die Haut, 33 so soll er sich scheren; aber den Schorf soll er nicht scheren; und der Priester schließe den, der den Schorf hat, zum zweiten Male sieben Tage ein. 34 Und besieht der Priester den Schorf am siebten Tage, und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen in der Haut, und er erscheint nicht tiefer als die Haut, so soll der Priester ihn für rein erklären; und er soll seine Kleider waschen, und er ist rein. 35 Wenn aber, nach seiner Reinigung, der Schorf in der Haut um sich greift, 36 und der Priester besieht ihn, und siehe, der Schorf hat in der Haut um sich gegriffen, so soll der Priester nicht nach dem goldgelben Haare forschen; er ist unrein. 37 Und wenn in seinen Augen der Schorf stehen geblieben ist, und es ist schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Schorf geheilt; er ist rein, und der Priester soll ihn für rein erklären. 38 Und wenn ein Mann oder ein Weib in der Haut ihres Fleisches Flecken bekommen, weiße Flecken, 39 und der Priester besieht sie, und siehe, in der Haut ihres Fleisches sind blasse, weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der in der Haut ausgebrochen ist: er ist rein. 40 Und wenn einem Manne das Haupthaar ausfällt, so ist er ein Glatzkopf: er ist rein; 41 und wenn ihm das Haupthaar gegen das Gesicht zu ausfällt, so ist er ein Kahlkopf: er ist rein. 42 Und wenn an der Hinter- oder an der Vorderglatze ein weiß-rötliches Übel ist, so ist es der Aussatz, der an seiner Hinter- oder an seiner Vorderglatze ausgebrochen ist. 43 Und besieht ihn der Priester, und siehe, die Erhöhung des Übels ist weiß-rötlich an seiner Hinter- oder an seiner Vorderglatze, gleich dem Aussehen des Aussatzes in der Haut des Fleisches, 44 so ist er ein aussätziger Mann: Er ist unrein; der Priester soll ihn für gänzlich unrein erklären; sein Übel ist an seinem Haupte. 45 Und der Aussätzige, an dem das Übel ist, seine Kleider sollen zerrissen, und sein Haupt soll entblößt sein, und er soll seinen Bart verhüllen und ausrufen: Unrein, unrein! 46 Alle die Tage, da das Übel an ihm ist, soll er unrein sein; er ist unrein: allein soll er wohnen, außerhalb des Lagers soll seine Wohnung sein. (4. Mose 5.3)

Gesetz vom Aussatz an Kleidern

47 Und wenn an einem Kleide ein Aussatzübel entsteht, an einem Kleide von Wolle oder an einem Kleide von Linnen; 48 oder an einer Kette oder an einem Einschlag von Linnen oder von Wolle; oder an einem Felle oder an irgend einem Fellwerk; 49 und das Übel ist grünlich oder rötlich am Kleide, oder am Felle, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, so ist es das Übel des Aussatzes, und man soll es den Priester besehen lassen. 50 Und der Priester besehe das Übel und schließe das, woran das Übel ist, sieben Tage ein. 51 Und sieht er das Übel am siebten Tage, daß das Übel um sich gegriffen hat am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder am Felle nach allem, wozu das Fell verarbeitet wird, so ist das Übel ein fressender Aussatz: es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid, oder die Kette oder den Einschlag von Wolle oder von Linnen, oder jedes Gerät von Fell, woran das Übel ist, verbrennen; denn es ist ein fressender Aussatz: es soll mit Feuer verbrannt werden. 53 Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Übel hat nicht um sich gegriffen am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, 54 so soll der Priester gebieten, daß man das wasche, woran das Übel ist; und er soll es zum zweiten Male sieben Tage einschließen. 55 Und besieht der Priester das Übel nach dem Waschen, und siehe, das Übel hat sein Aussehen nicht geändert, und das Übel hat nicht um sich gegriffen, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen: es ist eine Vertiefung auf seiner kahlen Hinter- oder Vorderseite. 56 Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Übel ist blaß geworden nach dem Waschen, so soll er es abreißen vom Kleide, oder vom Felle, oder von der Kette oder vom Einschlag. 57 Und wenn es noch gesehen wird am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, so ist es ein ausbrechender Aussatz: du sollst mit Feuer verbrennen, woran das Übel ist. 58 Und das Kleid, oder die Kette oder der Einschlag, oder irgend ein Gerät von Fell, das du wäschest, und das Übel weicht daraus: es soll zum zweiten Male gewaschen werden, und es ist rein. 59 Das ist das Gesetz des Aussatzübels an einem Kleide von Wolle oder von Linnen, oder an einer Kette oder an einem Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, um es für rein oder für unrein zu erklären.