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Esra - Kapitel 10

Auflösung der Mischehen

1 Und da Esra also betete und bekannte, weinte und vor dem Hause Gottes lag, sammelten sich zu ihm aus Israel eine sehr große Gemeinde von Männern und Weibern und Kindern; denn das Volk weinte sehr. 2 Und Sechanja, der Sohn Jehiels, aus den Kindern Elam, antwortete und sprach zu Esra: Wohlan, wir haben uns an unserm Gott vergriffen, daß wir fremde Weiber aus den Völkern des Landes genommen haben. Nun, es ist noch Hoffnung für Israel über dem. 3 So laßt uns einen Bund machen mit unserm Gott, daß wir alle Weiber und die von ihnen geboren sind, hinaustun nach dem Rat des HERRN und derer, die die Gebote unsers Gottes fürchten, daß man tue nach dem Gesetz. 4 So mache dich auf! denn dir gebührt's; wir wollen mit dir sein. Sei getrost und tue es! 5 Da stand Esra auf und nahm einen Eid von den Obersten der Priester und Leviten und des ganzen Israels, daß sie nach diesem Wort tun sollten. Und sie schwuren.
6 Und Esra stand auf vor dem Hause Gottes und ging in die Kammer Johanans, des Sohnes Eljasibs. Und da er dahin kam, aß er kein Brot und trank kein Wasser; denn er trug Leid um die Vergreifung derer, die gefangen gewesen waren. 7 Und sie ließen ausrufen durch Juda und Jerusalem zu allen, die gefangen gewesen waren, daß sie sich gen Jerusalem versammelten.
8 Und welcher nicht käme in drei Tagen nach dem Rat der Obersten und Ältesten, des Habe sollte alle verbannt sein und er abgesondert von der Gemeinde der Gefangenen. 9 Da versammelten sich alle Männer Juda's und Benjamins gen Jerusalem in drei Tagen, das ist am zwanzigsten Tage des neunten Monats. Und alles Volk saß auf der Straße vor dem Hause Gottes und zitterte um der Sache willen und vom Regen. 10 Und Esra, der Priester, stand auf und sprach zu ihnen: Ihr habt euch vergriffen, daß ihr fremde Weiber genommen habt, daß ihr der Schuld Israels noch mehr machtet. 11 So bekennt nun dem HERRN, eurer Väter Gott, und tut sein Wohlgefallen und scheidet euch von den Völkern des Landes und von den fremden Weibern. 12 Da antwortete die ganze Gemeinde und sprach mit lauter Stimme: Es geschehe, wie du uns gesagt hast.
13 Aber des Volks ist viel, und Regenzeit, und man kann nicht draußen stehen; so ist's auch nicht eines oder zweier Tage Werk, denn wir haben viel gemacht solcher Übertretungen. 14 Laßt uns unsre Obersten bestellen für die ganze Gemeinde, daß alle, die in unsern Städten fremde Weiber genommen haben, zu bestimmten Zeiten kommen und die Ältesten einer jeglichen Stadt und ihre Richter mit ihnen, bis daß von uns gewendet werde der Zorn unseres Gottes um dieser Sache willen. 15 (Nur Jonathan, der Sohn Asahels, und Jahseja, der Sohn Tikwas, setzten sich dawider, und Mesullam und Sabthai, der Levit, halfen ihnen.)
16 Und die Kinder der Gefangenschaft taten also. Und der Priester Esra und Männer, welche die Häupter ihrer Vaterhäuser waren, alle mit Namen genannt, wurden ausgesondert und setzten sich am ersten Tage des zehnten Monats, zu erforschen diese Sache; 17 und sie richteten es aus an allen Männern, die fremde Weiber hatten, bis zum ersten Tage des ersten Monats. 18 Und es wurden gefunden unter den Kindern der Priestern, die fremde Weiber genommen hatten, nämlich unter den Kindern Jesuas, des Sohnes Jozadaks, und seinen Brüdern Maaseja, Elieser, Jarib und Gedalja, (Esra 3.2) (Esra 9.2)
19 und sie gaben ihre Hand darauf, daß sie die Weiber wollten ausstoßen und zu ihrem Schuldopfer einen Widder für ihre Schuld geben; 20 unter den Kindern Immer: Hanani und Sebadja; 21 unter den Kindern Harim: Maaseja, Elia, Semaja Jehiel und Usia; 22 unter den Kindern Pashur: Eljoenai, Maaseja, Ismael, Nathanael, Josabad und Eleasa; 23 unter den Leviten: Josabad, Simei und Kelaja (er ist der Kelita), Pethahja, Juda und Elieser; 24 unter den sängern: Eljasib; unter den Torhütern: Sallum, Telem und Uri. 25 Von Israel unter den Kindern Pareos: Ramja, Jesia, Malchia, Mijamin, Eleasar, Malchia und Benaja;
26 unter den Kindern Elam: Matthanja, Sacharja, Jehiel, Abdi, Jeremoth und Elia; 27 unter den Kindern Satthu: Eljoenai, Eljasib, Matthanja, Jeremoth, Sabad und Asisa; 28 unter den Kindern Bebai: Johanan, Hananja, Sabbai und Athlai; 29 unter den Kindern Bani: Mesullam, Malluch, Adaja, Jasub, Seal und Jeremoth; 30 unter den Kindern Pahath-Moab: Adna, Chelal, Benaja, Maaseja, Matthanja, Bezaleel, Binnui und Manasse; 31 unter den Kindern Harim: Elieser, Jissia, Malchia, Semaja Simeon, 32 Benjamin, Malluch und Semarja; 33 unter den Kindern Hasum: Matthnai, Matthattha, Sabad, Eliphelet, Jeremai, Manasse und Simei; 34 unter den Kindern Bani: Maedai, Amram, Uel, 35 Benaja, Bedja, Cheluhi, 36 Vanja, Meremoth, Eljasib, 37 Matthanja, Matthnai, Jaesai, 38 Bani, Binnui, Simei, 39 Selemja, Nathan, Adaja, 40 Machnadbai, Sasai, Sarai, 41 Asareel, Selemja, Semarja, 42 Sallum, Amarja und Joseph; 43 unter den Kindern Nebo: Jeiel, Matthithja, Sabad, Sebina, Jaddai, Joel und Benaja. 44 Diese alle hatten fremde Weiber genommen; und waren etliche unter denselben Weibern, die Kinder getragen hatten.

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5. Mose - Kapitel 21

Totschlag durch unbekannten Täter

1 Wenn in dem Lande, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen, ein Erschlagener auf dem Felde liegend gefunden wird, ohne daß es bekannt ist, wer ihn erschlagen hat, 2 so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und nach den Städten hin messen, die rings um den Erschlagenen sind. 3 Und es geschehe: Die Stadt, welche dem Erschlagenen am nächsten ist - die Ältesten jener Stadt sollen eine Färse nehmen, mit der noch nicht gearbeitet worden ist, die noch nicht am Joche gezogen hat; 4 und die Ältesten jener Stadt sollen die Färse zu einem immer fließenden Bache hinabführen, in welchem nicht gearbeitet und nicht gesät wird, und sollen der Färse daselbst im Bache das Genick brechen. 5 Und die Priester, die Söhne Levis, sollen herzutreten; denn sie hat Jehova, dein Gott, erwählt, ihm zu dienen und im Namen Jehovas zu segnen; und nach ihrem Ausspruch soll bei jedem Rechtsstreit und bei jeder Verletzung geschehen. (5. Mose 17.8-9) 6 Und alle Ältesten jener Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten sind, sollen ihre Hände über der Färse waschen, welcher das Genick im Bache gebrochen worden ist, (Matthäus 27.24) 7 und sollen anheben und sprechen: Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben es nicht gesehen; 8 vergib, Jehova, deinem Volke Israel, das du erlöst hast, und lege nicht unschuldiges Blut in deines Volkes Israel Mitte. Und die Blutschuld wird ihnen vergeben werden. 9 Und du, du sollst das unschuldige Blut aus deiner Mitte hinwegschaffen; denn du sollst tun, was recht ist in den Augen Jehovas. (4. Mose 35.33)

Anweisung zur Behandlung weiblicher Gefangener

10 Wenn du wider deine Feinde zum Kriege ausziehst, und Jehova, dein Gott, sie in deine Hand gibt, und du ihre Gefangenen wegführst, 11 und du siehst unter den Gefangenen ein Weib, schön von Gestalt, und hast Lust zu ihr und nimmst sie dir zum Weibe, 12 so sollst du sie in das Innere deines Hauses führen; und sie soll ihr Haupt scheren und ihre Nägel beschneiden 13 und die Kleider ihrer Gefangenschaft von sich ablegen; und sie soll in deinem Hause bleiben und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; und danach magst du zu ihr eingehen und sie ehelichen, daß sie dein Weib sei. 14 Und es soll geschehen, wenn du kein Gefallen mehr an ihr hast, so sollst du sie nach ihrem Wunsche entlassen; aber du darfst sie keineswegs um Geld verkaufen; du sollst sie nicht als Sklavin behandeln, darum daß du sie geschwächt hast.

Anweisungen zum Erstgeburtsrecht und über die Bestrafung ungehorsamer Söhne

15 Wenn ein Mann zwei Weiber hat, eine geliebte und eine gehaßte, und sie gebären ihm Söhne, die geliebte und die gehaßte, und der erstgeborene Sohn ist von der gehaßten: (1. Mose 29.30) 16 so soll es geschehen, an dem Tage, da er seine Söhne erben läßt was sein ist: er kann nicht den Sohn der geliebten zum Erstgeborenen machen vor dem Sohne der gehaßten, dem Erstgeborenen; 17 sondern den Erstgeborenen, den Sohn der gehaßten, soll er anerkennen, daß er ihm zwei Teile gebe von allem, was in seinem Besitz gefunden wird; denn er ist der Erstling seiner Kraft, ihm gehört das Recht der Erstgeburt. (1. Mose 49.3) 18 Wenn ein Mann einen unbändigen und widerspenstigen Sohn hat, welcher der Stimme seines Vaters und der Stimme seiner Mutter nicht gehorcht, und sie züchtigen ihn, aber er gehorcht ihnen nicht: 19 so sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und ihn zu den Ältesten seiner Stadt und zum Tore seines Ortes hinausführen, 20 und sollen zu den Ältesten seiner Stadt sprechen: Dieser unser Sohn ist unbändig und widerspenstig, er gehorcht unserer Stimme nicht, er ist ein Schlemmer und Säufer! 21 Und alle Leute seiner Stadt sollen ihn steinigen, daß er sterbe; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. Und ganz Israel soll es hören und sich fürchten. (5. Mose 13.11-12)

Anweisung zur Behandlung Hingerichteter

22 Und wenn an einem Manne eine todeswürdige Sünde ist, und er wird getötet, und du hängst ihn an ein Holz, 23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holze bleiben, sondern du sollst ihn jedenfalls an demselben Tage begraben; denn ein Fluch Gottes ist ein Gehängter; und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)