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Daniel - Kapitel 9

Daniels Bußgebet und das Geheimnis der siebzig Jahre

1 Im ersten Jahr des Darius, des Sohnes Ahasveros, aus der Meder Stamm, der über das Königreich der Chaldäer König ward, (Daniel 6.1) 2 in diesem ersten Jahr seines Königreiches merkte ich, Daniel, in den Büchern auf die Zahl der Jahre, davon der HERR geredet hatte zum Propheten Jeremia, daß Jerusalem sollte siebzig Jahre wüst liegen. (Jeremia 25.11-12) 3 Und ich kehrte mich zu Gott dem HERRN, zu beten und zu flehen mit Fasten im Sack und in der Asche. 4 Ich betete aber zu dem HERRN, meinem Gott, bekannte und sprach: Ach lieber HERR, du großer und schrecklicher Gott, der du Bund und Gnade hältst denen, die dich lieben und deine Gebote halten: 5 wir haben gesündigt, unrecht getan, sind gottlos gewesen und abtrünnig geworden; wir sind von deinen Geboten und Rechten gewichen. 6 Wir gehorchten nicht deinen Knechten, den Propheten, die in deinem Namen unsern Königen, Fürsten, Vätern und allem Volk im Lande predigten. 7 Du, HERR, bist gerecht, wir aber müssen uns schämen; wie es denn jetzt geht denen von Juda und denen von Jerusalem und dem ganzen Israel, denen, die nahe und fern sind in allen Landen, dahin du sie verstoßen hast um ihrer Missetat willen, die sie an dir begangen haben. 8 Ja, HERR, wir, unsre Könige, unsre Fürsten und unsre Väter müssen uns schämen, daß wir uns an dir versündigt haben. (Jesaja 43.27) 9 Dein aber, HERR, unser Gott, ist die Barmherzigkeit und Vergebung. Denn wir sind abtrünnig geworden (Psalm 130.4) 10 und gehorchten nicht der Stimme des HERRN, unsers Gottes, daß wir gewandelt hätten in seinem Gesetz, welches er uns vorlegte durch seine Knechte, die Propheten; 11 sondern das ganze Israel übertrat dein Gesetz, und sie wichen ab, daß sie deiner Stimme nicht gehorchten. Darum trifft uns auch der Fluch und Schwur, der geschrieben steht im Gesetz Moses, des Knechtes Gottes, weil wir an ihm gesündigt haben. (3. Mose 26.14) (5. Mose 28.15) 12 Und er hat seine Worte gehalten, die er geredet hat wider uns und unsre Richter, die uns richten sollten, daß er so großes Unglück über uns hat gehen lassen, daß desgleichen unter dem ganzen Himmel nicht geschehen ist, wie über Jerusalem geschehen ist. 13 Gleichwie es geschrieben steht im Gesetz Mose's, so ist all dies große Unglück über uns gegangen. So beteten wir auch nicht vor dem HERRN, unserm Gott, daß wir uns von den Sünden bekehrten und auf deine Wahrheit achteten. 14 Darum ist der HERR auch wach gewesen mit diesem Unglück und hat's über uns gehen lassen. Denn der HERR, unser Gott, ist gerecht in allen seinen Werken, die er tut; denn wir gehorchten seiner Stimme nicht. (Jeremia 1.12) 15 Und nun, HERR, unser Gott, der du dein Volk aus Ägyptenland geführt hast mit starker Hand und hast dir einen Namen gemacht, wie er jetzt ist: wir haben ja gesündigt und sind leider gottlos gewesen.
16 Ach HERR, um aller deiner Gerechtigkeit willen wende ab deinen Zorn und Grimm von deiner Stadt Jerusalem und deinem heiligen Berge. Denn um unsrer Sünden willen und um unsrer Väter Missetat willen trägt Jerusalem und dein Volk Schmach bei allen, die um uns her sind. 17 Und nun, unser Gott, höre das Gebet deines Knechtes und sein Flehen, und siehe gnädig an dein Heiligtum, das verstört ist, um des HERRN willen. 18 Neige dein Ohr, mein Gott, und höre, tue deine Augen auf und sieh, wie wir verstört sind und die ganze Stadt, die nach deinem Namen genannt ist. Denn wir liegen vor dir mit unserm Gebet, nicht auf unsre Gerechtigkeit, sondern auf deine große Barmherzigkeit. (Psalm 115.1) 19 Ach HERR, höre, ach HERR, sei gnädig, ach HERR, merke auf und tue es, und verzieh nicht um deiner selbst willen, mein Gott! denn deine Stadt und dein Volk ist nach deinem Namen genannt. (Jeremia 14.9)

Die siebzig Wochen

20 Als ich noch so redete und betete und meine und meines Volks Israel Sünde bekannte und lag mit meinem Gebet vor dem HERRN, meinem Gott, um den heiligen Berg meines Gottes,
21 eben da ich so redete in meinem Gebet, flog daher der Mann Gabriel, den ich zuvor gesehen hatte im Gesicht, und rührte mich an um die Zeit des Abendopfers. (Daniel 8.16) 22 Und er unterrichtete mich und redete mit mir und sprach: Daniel, jetzt bin ich ausgegangen, dich zu unterrichten. 23 Den da du anfingst zu beten, ging dieser Befehl aus, und ich komme darum, daß ich dir's anzeige; denn du bist lieb und wert. So merke nun darauf, daß du das Gesicht verstehest. 24 Siebzig Wochen sind bestimmt über dein Volk und über die heilige Stadt, so wird dem Übertreten gewehrt und die Sünde abgetan und die Missetat versöhnt und die ewige Gerechtigkeit gebracht und die Gesichte und Weissagung versiegelt und ein Hochheiliges gesalbt werden.
25 So wisse nun und merke: von der Zeit an, da ausgeht der Befehl, daß Jerusalem soll wieder gebaut werden, bis auf den Gesalbten, den Fürsten, sind sieben Wochen; und zweiundsechzig Wochen, so werden die Gassen und Mauern wieder gebaut werden, wiewohl in kümmerlicher Zeit. 26 Und nach den zweiundsechzig Wochen wird der Gesalbte ausgerottet werden und nichts mehr sein. Und das Volk eines Fürsten wird kommen und die Stadt und das Heiligtum verstören, daß es ein Ende nehmen wird wie durch eine Flut; und bis zum Ende des Streits wird's wüst bleiben. (Lukas 21.24) 27 Er wird aber vielen den Bund stärken eine Woche lang. Und mitten in der Woche wird das Opfer und Speisopfer aufhören. Und bei den Flügeln werden stehen Greuel der Verwüstung, bis das Verderben, welches beschlossen ist, sich über die Verwüstung ergießen wird. (Daniel 12.11) (Matthäus 24.15)

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.