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Amos - Kapitel 2

Gegen Moab, Juda und Israel

1 So spricht der HERR: Um drei und vier Frevel willen Moabs will ich ihrer nicht schonen, darum daß sie die Gebeine des Königs zu Edom haben zu Asche verbrannt; (Jesaja 15.1) (Jeremia 48.1) 2 sondern ich will ein Feuer schicken nach Moab, das soll die Paläste zu Karioth verzehren; und Moab soll sterben im Getümmel und Geschrei und Posaunenhall. 3 Und ich will den Richter unter ihnen ausrotten und alle ihre Fürsten samt ihm erwürgen, spricht der HERR. (4. Mose 24.17) 4 So spricht der HERR: Um drei und vier Frevel willen Juda's will ich sein nicht schonen, darum daß sie des HERRN Gesetz verachten und seine Rechte nicht halten und lassen sich ihre Lügen verführen, welchen ihre Väter nachgefolgt sind;
5 sondern ich will ein Feuer nach Juda schicken, das soll die Paläste zu Jerusalem verzehren. 6 So spricht der HERR: Um drei und vier Frevel willen Israels will ich ihrer nicht schonen, darum daß sie die Gerechten um Geld und die Armen um ein Paar Schuhe verkaufen. (Amos 8.6)
7 Sie treten den Kopf der Armen in den Kot und hindern den Weg der Elenden. Es geht Sohn und Vater zur Dirne, daß sie meinen heiligen Namen entheiligen. (Amos 8.4) 8 Und bei allen Altären schlemmen sie auf den verpfändeten Kleidern und trinken Wein in ihrer Götter Hause von den Gebüßten. (2. Mose 22.25) 9 Und ich habe doch den Amoriter vor ihnen her vertilgt, der so hoch war wie die Zedern und seine Macht wie die Eichen; und ich vertilgte oben seine Frucht und unten seine Wurzel. (4. Mose 21.21)
10 Auch habe ich euch aus Ägyptenland geführt und vierzig Jahre in der Wüste geleitet, daß ihr der Amoriter Land besäßet. 11 Und habe aus euren Kindern Propheten auferweckt und Gottgeweihte aus euren Jünglingen. Ist's nicht also, ihr Kinder Israel? spricht der HERR. (4. Mose 6.2) 12 So gebt ihr den Geweihten Wein zu trinken und gebietet den Propheten und sprecht: Ihr sollt nicht weissagen! (Jeremia 11.21) (Amos 1.7) (Amos 7.13) 13 Siehe, ich will's unter euch knarren machen, wie ein Wagen voll Garben knarrt,
14 daß der, so schnell ist, soll nicht entfliehen noch der Starke etwas vermögen und der Mächtige nicht soll sein Leben retten können; 15 und die Bogenschützen sollen nicht bestehen, und der schnell laufen kann, soll nicht entlaufen, und der da reitet, soll sein Leben nicht erretten; 16 und der unter den Starken der mannhafteste ist, soll nackt entfliehen müssen zu der Zeit, spricht der HERR.

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4. Mose - Kapitel 30

Verordnungen über Gelübde

1 Und Mose redete zu den Häuptern der Stämme der Kinder Israel und sprach: 2 Dies ist es, was Jehova geboten hat: 3 Wenn ein Mann dem Jehova ein Gelübde tut, oder einen Eid schwört, ein Verbindnis auf seine Seele zu nehmen, so soll er sein Wort nicht brechen: nach allem, was aus seinem Munde hervorgegangen ist, soll er tun. - (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 Und wenn ein Weib dem Jehova ein Gelübde tut oder ein Verbindnis auf sich nimmt im Hause ihres Vaters, in ihrer Jugend, 5 und ihr Vater hört ihr Gelübde oder ihr Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, und ihr Vater schweigt gegen sie: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen. 6 Wenn aber ihr Vater ihr gewehrt hat an dem Tage, da er es hörte, so sollen alle ihre Gelübde und alle ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, nicht bestehen; und Jehova wird ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Und wenn sie etwa eines Mannes wird, und ihre Gelübde sind auf ihr, oder ein unbesonnener Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat, 8 und ihr Mann hört es und schweigt gegen sie an dem Tage, da er es hört: so sollen ihre Gelübde bestehen, und ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, sollen bestehen. 9 Wenn aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so hebt er ihr Gelübde auf, das auf ihr ist, und den unbesonnenen Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat; und Jehova wird ihr vergeben. - 10 Aber das Gelübde einer Witwe und einer Verstoßenen: alles, wozu sie ihre Seele verbunden hat, soll für sie bestehen. - 11 Und wenn ein Weib im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder durch einen Eid ein Verbindnis auf ihre Seele genommen hat, 12 und ihr Mann hat es gehört und gegen sie geschwiegen, er hat ihr nicht gewehrt: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen. 13 Wenn aber ihr Mann dieselben irgend aufgehoben hat an dem Tage, da er sie hörte, so soll alles, was über ihre Lippen gegangen ist an Gelübden und an Verbindnissen ihrer Seele, nicht bestehen; ihr Mann hat dieselben aufgehoben, und Jehova wird ihr vergeben. 14 Jedes Gelübde und jeder Eid des Verbindnisses, um die Seele zu kasteien - ihr Mann kann es bestätigen, und ihr Mann kann es aufheben. 15 Und wenn ihr Mann von Tag zu Tage gänzlich gegen sie schweigt, so bestätigt er alle ihre Gelübde oder alle ihre Verbindnisse, die auf ihr sind; er hat sie bestätigt, denn er hat gegen sie geschwiegen an dem Tage, da er sie hörte. 16 Wenn er sie aber irgend aufhebt, nachdem er sie gehört hat, so wird er ihre Ungerechtigkeit tragen. 17 Das sind die Satzungen, welche Jehova dem Mose geboten hat, zwischen einem Manne und seinem Weibe, zwischen einem Vater und seiner Tochter in ihrer Jugend, im Hause ihres Vaters.