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Amos - Kapitel 2

Gegen Moab, Juda und Israel

1 So spricht der HERR: Um drei und vier Frevel willen Moabs will ich ihrer nicht schonen, darum daß sie die Gebeine des Königs zu Edom haben zu Asche verbrannt; (Jesaja 15.1) (Jeremia 48.1) 2 sondern ich will ein Feuer schicken nach Moab, das soll die Paläste zu Karioth verzehren; und Moab soll sterben im Getümmel und Geschrei und Posaunenhall. 3 Und ich will den Richter unter ihnen ausrotten und alle ihre Fürsten samt ihm erwürgen, spricht der HERR. (4. Mose 24.17) 4 So spricht der HERR: Um drei und vier Frevel willen Juda's will ich sein nicht schonen, darum daß sie des HERRN Gesetz verachten und seine Rechte nicht halten und lassen sich ihre Lügen verführen, welchen ihre Väter nachgefolgt sind;
5 sondern ich will ein Feuer nach Juda schicken, das soll die Paläste zu Jerusalem verzehren. 6 So spricht der HERR: Um drei und vier Frevel willen Israels will ich ihrer nicht schonen, darum daß sie die Gerechten um Geld und die Armen um ein Paar Schuhe verkaufen. (Amos 8.6)
7 Sie treten den Kopf der Armen in den Kot und hindern den Weg der Elenden. Es geht Sohn und Vater zur Dirne, daß sie meinen heiligen Namen entheiligen. (Amos 8.4) 8 Und bei allen Altären schlemmen sie auf den verpfändeten Kleidern und trinken Wein in ihrer Götter Hause von den Gebüßten. (2. Mose 22.25) 9 Und ich habe doch den Amoriter vor ihnen her vertilgt, der so hoch war wie die Zedern und seine Macht wie die Eichen; und ich vertilgte oben seine Frucht und unten seine Wurzel. (4. Mose 21.21)
10 Auch habe ich euch aus Ägyptenland geführt und vierzig Jahre in der Wüste geleitet, daß ihr der Amoriter Land besäßet. 11 Und habe aus euren Kindern Propheten auferweckt und Gottgeweihte aus euren Jünglingen. Ist's nicht also, ihr Kinder Israel? spricht der HERR. (4. Mose 6.2) 12 So gebt ihr den Geweihten Wein zu trinken und gebietet den Propheten und sprecht: Ihr sollt nicht weissagen! (Jeremia 11.21) (Amos 1.7) (Amos 7.13) 13 Siehe, ich will's unter euch knarren machen, wie ein Wagen voll Garben knarrt,
14 daß der, so schnell ist, soll nicht entfliehen noch der Starke etwas vermögen und der Mächtige nicht soll sein Leben retten können; 15 und die Bogenschützen sollen nicht bestehen, und der schnell laufen kann, soll nicht entlaufen, und der da reitet, soll sein Leben nicht erretten; 16 und der unter den Starken der mannhafteste ist, soll nackt entfliehen müssen zu der Zeit, spricht der HERR.

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3. Mose - Kapitel 27

Gesetz über Gelübde und Zehnten

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein Gelübde erfüllt, so sollen die Seelen nach deiner Schätzung für Jehova sein. (4. Mose 30.1) 3 Und es sei deine Schätzung eines Mannes von zwanzig Jahren alt bis zu sechzig Jahren alt, und zwar sei deine Schätzung fünfzig Sekel Silber, nach dem Sekel des Heiligtums; 4 Und wenn es ein Weib ist, so sei deine Schätzung dreißig Sekel. 5 Und wenn es von fünf Jahren alt bis zu zwanzig Jahren alt ist, so sei deine Schätzung einer männlichen Person zwanzig Sekel, und einer weiblichen zehn Sekel; 6 Und wenn es von einem Monat alt bis zu fünf Jahren alt ist, so sei deine Schätzung eines Knaben fünf Sekel Silber, und deine Schätzung eines Mädchens drei Sekel Silber; 7 und wenn es von sechzig Jahren alt und darüber ist, so sei deine Schätzung, wenn es ein Mann ist, fünfzehn Sekel, und eines Weibes zehn Sekel. 8 Und wenn der Gelobende zu arm ist für deine Schätzung, so soll man ihn vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; nach Verhältnis dessen, was die Hand des Gelobenden aufbringen kann, soll der Priester ihn schätzen. 9 Und wenn es ein Vieh ist, wovon man Jehova eine Opfergabe darbringt, so soll alles, was man Jehova davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes um ein schlechtes, oder ein schlechtes um ein gutes; und wenn man dennoch Vieh um Vieh vertauscht, so wird dasselbe heilig und das eingetauschte heilig sein. 11 Und wenn es irgend ein unreines Vieh ist, wovon man Jehova keine Opfergabe darbringt, so soll man das Vieh vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll es schätzen, ob es gut oder schlecht sei; nach deiner, des Priesters, Schätzung, also soll es sein. 13 Wenn man es aber lösen will, so soll man zu deiner Schätzung ein Fünftel hinzufügen. 14 Und wenn jemand sein Haus heiligt, daß es Jehova heilig sei, so soll es der Priester schätzen, ob es gut oder schlecht sei; so wie der Priester es schätzt, also soll es festgestellt sein. 15 Und wenn der Heiligende sein Haus lösen will, so soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm gehören. 16 Und wenn jemand von dem Felde seines Eigentums Jehova heiligt, so soll deine Schätzung nach Verhältnis seiner Aussaat sein: ein Homer Gerste Aussaat zu fünfzig Sekel Silber. 17 Wenn er vom Jubeljahre an sein Feld heiligt, so soll es nach deiner Schätzung festgestellt sein; 18 und wenn er nach dem Jubeljahre sein Feld heiligt, so soll der Priester ihm das Geld berechnen nach dem Verhältnis der Jahre, die bis zum Jubeljahre übrig sind, und es soll von deiner Schätzung abgezogen werden. 19 Wenn aber der Heiligende das Feld lösen will, so soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm verbleiben. 20 Und wenn er das Feld nicht löst, oder wenn er das Feld einem anderen Manne verkauft, so kann es nicht wieder gelöst werden; 21 und das Feld soll, wenn es im Jubeljahre frei ausgeht, Jehova heilig sein, wie ein verbanntes Feld; es soll dem Priester als Eigentum gehören. 22 Und wenn er ein von ihm erkauftes Feld, das nicht zum Felde seines Eigentums gehört, Jehova heiligt, 23 so soll ihm der Priester den Betrag deiner Schätzung berechnen bis zum Jubeljahre; und er soll deine Schätzung am gleichen Tage, als ein dem Jehova Heiliges, entrichten. 24 Im Jubeljahre soll das Feld wieder an den kommen, von welchem er es gekauft hatte, an den, welchem das Land eigentümlich gehörte. (3. Mose 25.10) 25 Und all deine Schätzung soll nach dem Sekel des Heiligtums geschehen; zwanzig Gera soll der Sekel sein. 26 Nur das Erstgeborene unter dem Vieh, das als Erstgeburt Jehova gehört, das soll kein Mensch heiligen; sei es ein Stück Rind- oder Kleinvieh, es gehört Jehova. (2. Mose 13.2) 27 Wenn es aber vom unreinen Vieh ist, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und dessen Fünftel darüber hinzufügen; und wenn es nicht gelöst wird, so soll es verkauft werden nach deiner Schätzung. - 28 Jedoch alles Verbannte, das jemand dem Jehova verbannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen oder Vieh oder Feld seines Eigentums, soll nicht verkauft und nicht gelöst werden; alles Verbannte ist dem Jehova hochheilig. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Alles, was an Menschen verbannt wird, soll nicht gelöst werden: es soll gewißlich getötet werden. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Und aller Zehnte des Landes, vom Samen des Landes, von der Frucht der Bäume, gehört Jehova; er ist Jehova heilig. (4. Mose 18.21) 31 Wenn aber jemand von seinem Zehnten lösen will, so soll er dessen Fünftel hinzufügen. 32 Und aller Zehnte vom Rind- und Kleinvieh, von allem, was unter dem Stabe vorüberzieht, das Zehnte soll Jehova heilig sein; 33 man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, und soll es nicht vertauschen; und wenn man es dennoch vertauscht, so wird dasselbe heilig und das eingetauschte heilig sein; es soll nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, welche Jehova dem Mose auf dem Berge Sinai an die Kinder Israel aufgetragen hat. (3. Mose 26.46)