zurückEinzelansichtvor

Amos - Kapitel 1

Gottes unabwendbares Gericht über Israels Nachbarn und über sein eigenes Volk

1 Dies ist's, was Amos, der unter den Hirten zu Thekoa war, gesehen hat über Israel zur Zeit Usias, des Königs in Juda, und Jerobeams, des Sohnes Joas, des Königs Israels, zwei Jahre vor dem Erdbeben. (2. Könige 14.23) (2. Könige 15.1) (Amos 7.14) (Sacharja 14.5) 2 Und er sprach: Der HERR wird aus Zion brüllen und seine Stimme aus Jerusalem hören lassen, daß die Auen der Hirten jämmerlich stehen werden und der Karmel oben verdorren wird. (Jeremia 25.30) (Joel 4.16)

Drohworte gegen Nachbarvölker

3 So spricht der HERR: Um drei und vier Frevel willen der Damasker will ich ihrer nicht schonen, darum daß sie Gilead mit eisernen Zacken gedroschen haben; (Jesaja 17.1-3) 4 sondern ich will ein Feuer schicken in das Haus Hasaels, das soll die Paläste Benhadads verzehren. 5 Und ich will die Riegel zu Damaskus zerbrechen und die Einwohner auf dem Felde Aven samt dem, der das Zepter hält, aus dem Lusthause ausrotten, daß das Volk in Syrien soll gen Kir weggeführt werden, spricht der HERR. (2. Könige 16.9) 6 So spricht der HERR: Um drei und vier Frevels willen Gazas will ich ihrer nicht schonen, darum daß sie die Gefangenen alle weggeführt und an Edom überantwortet haben; (2. Chronik 28.17-18) (Jeremia 47.1)
7 sondern ich will ein Feuer in die Mauern zu Gaza schicken, das soll ihre Paläste verzehren. 8 Und ich will die Einwohner aus Asdod und den, der das Zepter hält, aus Askalon ausrotten und meine Hand wider Ekron kehren, daß umkommen soll, was von den Philistern noch übrig ist, spricht der Herr, HERR. 9 So spricht der HERR: Um drei und vier Frevel willen der Stadt Tyrus will ich ihrer nicht schonen, darum daß sie die Gefangenen alle an Edom überantwortet haben und nicht gedacht an den Bund der Brüder; (Jesaja 23.1) (1. Könige 5.26) (Joel 4.4)
10 sondern ich will ein Feuer in die Mauern zu Tyrus schicken, das soll ihre Paläste verzehren. 11 So spricht der HERR: Um drei und vier Frevel willen Edoms will ich sein nicht schonen, darum daß er seinen Bruder mit dem Schwert verfolgt hat und daß er alles Erbarmen von sich getan und immer wütet in seinem Zorn und seinem Grimm ewig hält; (5. Mose 23.8) (Jeremia 49.7) (Obadja 1.10)
12 sondern ich will ein Feuer schicken gen Theman, das soll die Paläste zu Bozra verzehren. 13 So spricht der HERR: Um drei und vier Frevel willen der Kinder Ammon will ich ihrer nicht schonen, darum daß sie die Schwangeren in Gilead zerrissen haben, damit sie ihre Grenze weiter machten; (Jeremia 49.1)
14 sondern ich will ein Feuer anzünden in den Mauern Rabbas, das soll ihre Paläste verzehren, wenn man rufen wird zur Zeit des Streits und wenn das Wetter kommen wird zur Zeit des Sturms. 15 Da wird dann ihr König samt seinen Fürsten gefangen weggeführt werden, spricht der HERR.

zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 22

Achtung des Eigentums anderer - Anweisungen zum Schutz von Mensch und Tier

1 Du sollst nicht das Rind deines Bruders oder sein Kleinvieh irregehen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie deinem Bruder jedenfalls zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder nicht nahe bei dir ist, und du kennst ihn nicht, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht; dann gib sie ihm zurück. 3 Und ebenso sollst du mit seinem Esel tun, und ebenso sollst du mit seinem Gewande tun, und ebenso sollst du mit allem Verlorenen deines Bruders tun, das ihm verloren geht und das du findest; du kannst dich nicht entziehen. 4 Du sollst nicht den Esel deines Bruders oder sein Rind auf dem Wege fallen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie jedenfalls mit ihm aufrichten. 5 Es soll nicht Mannszeug auf einem Weibe sein, und ein Mann soll nicht das Gewand eines Weibes anziehen; denn wer irgend solches tut, ist ein Greuel für Jehova, deinen Gott. 6 Wenn sich zufällig ein Vogelnest vor dir auf dem Wege findet, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und die Mutter sitzt auf den Jungen oder auf den Eiern, so sollst du nicht die Mutter samt den Jungen nehmen; 7 du sollst die Mutter jedenfalls fliegen lassen, und die Jungen magst du dir nehmen: auf daß es dir wohlgehe und du deine Tage verlängerst. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du ein Geländer um dein Dach machen, damit du nicht eine Blutschuld auf dein Haus bringest, wenn irgend jemand von demselben herabfiele. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Samen besäen, damit nicht die Fülle des Samens, den du gesät hast, und der Ertrag des Weinberges geheiligt werden. - (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht pflügen mit einem Rinde und einem Esel zusammen. - 11 Du sollst nicht Zeug von verschiedenartigem Stoffe anziehen, Wolle und Leinen zusammen. (3. Mose 19.19) 12 Quasten sollst du dir machen an den vier Zipfeln deiner Hülle, womit du dich umhüllst. (4. Mose 15.38)

Schutz der Frau vor Verleumdung und Vergewaltigung

13 Wenn ein Mann ein Weib nimmt und zu ihr eingeht, und er haßt sie 14 und bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und bringt einen bösen Namen über sie aus und spricht: Dieses Weib habe ich genommen und mich ihr genaht und habe die Zeichen der Jungfrauenschaft nicht an ihr gefunden: 15 so sollen der Vater des jungen Weibes und ihre Mutter die Zeichen der Jungfrauenschaft des jungen Weibes nehmen und zu den Ältesten der Stadt in das Tor hinausbringen; 16 und der Vater des jungen Weibes soll zu den Ältesten sprechen: Ich habe meine Tochter diesem Manne zum Weibe gegeben, und er haßt sie; 17 und siehe, er bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und spricht: Ich habe an deiner Tochter die Zeichen der Jungfrauschaft nicht gefunden. Und hier sind die Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sie sollen das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Und die Ältesten selbiger Stadt sollen den Mann nehmen und ihn züchtigen; 19 und sie sollen ihn strafen um hundert Sekel Silber und sie dem Vater des jungen Weibes geben, weil er einen bösen Namen über eine Jungfrau in Israel ausgebracht hat. Und sie soll sein Weib sein; er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. - (5. Mose 22.29) 20 Wenn aber jene Sache Wahrheit gewesen ist, die Zeichen der Jungfrauschaft sind an dem jungen Weibe nicht gefunden worden, 21 so sollen sie das junge Weib hinausführen an den Eingang des Hauses ihres Vaters, und die Männer ihrer Stadt sollen sie steinigen, daß sie sterbe, weil sie eine Schandtat in Israel verübt hat, zu huren im Hause ihres Vaters. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. (1. Mose 34.7) 22 Wenn ein Mann bei einem Weibe liegend gefunden wird, das eines Mannes Eheweib ist, so sollen sie alle beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen hat, und das Weib. Und du sollst das Böse aus Israel hinwegschaffen. (3. Mose 20.10) 23 Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Manne verlobt ist, und es findet sie ein Mann in der Stadt und liegt bei ihr, 24 so sollt ihr sie beide zum Tore selbiger Stadt hinausführen und sie steinigen, daß sie sterben: das Mädchen deshalb, weil sie nicht in der Stadt geschrieen hat, und den Mann deshalb, weil er das Weib seines Nächsten geschwächt hat. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. - 25 Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Felde findet, und der Mann ergreift sie und liegt bei ihr, so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben. 26 Aber dem Mädchen sollst du nichts tun, an dem Mädchen ist keine Sünde zum Tode; denn gleichwie ein Mann sich erhebt wider seinen Nächsten und ihn totschlägt, also ist diese Sache. 27 Denn er hat sie auf dem Felde gefunden; das verlobte Mädchen schrie, aber niemand rettete sie. 28 Wenn ein Mann ein Mädchen findet, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und liegt bei ihr, und sie werden gefunden: 29 so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Sekel Silber geben; und sie soll sein Weib sein, darum daß er sie geschwächt hat, er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. (2. Mose 22.15) 30 Ein Mann soll nicht das Weib seines Vaters nehmen und soll die Decke seines Vaters nicht aufdecken.